1687/J XXVII. GP

Eingelangt am 24.04.2020
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

 

der Abgeordneten Yannick Shetty, Douglas Hoyos-Trauttmansdorff, Kolleginnen und Kollegen

an die Bundesministerin für Arbeit‚ Familie und Jugend

betreffend Kurzarbeit beim Roten Kreuz bei gleichzeitigem Einsatz von Zivildienern

 

Seit Beginn der Corona-Krise leisten ca. 3500 Personen einen sog. außerordentlichen Zivildienst zur besseren Bewältigung der Krise. Diese Zivildiener werden zum Großteil vom Roten Kreuz beschäftigt, das jedoch selbst, wie über den KURIER bekannt wurde, die eigenen Mitarbeiter_innen in Kurzarbeit schickt, während zwangsverpflichtete Zivildiener beschäftigt werden und an vorderster Front ihre Gesundheit riskieren.1 Laut Angaben des Roten Kreuzes handelt es sich bei den in Kurzarbeit geschickten Mitarbeiter_innen um solche aus Bereichen wie Erste-Hilfe-Kursen, Seniorentreffs oder dem Jugend-Rot-Kreuz, die gerade nicht gebraucht würden. Stimmt nicht, sagen betroffene Mitarbeiter vom Roten Kreuz, die sich vor den Kopf gestoßen fühlen, da sie selbst in Kurzarbeit geschickt wurden, während ihre Kolleg_innen in den gleichen Bereichen in anderen Bezirksstellen unverändert weiter ihren Dienst verrichten.

Das absurdeste an diesem Vorgehen ist jedoch, dass man diejenigen Zivildiener, die eigentlich nur in ausgesprochenen Notsituationen als zusätzliche Unterstützung - und nicht als Ersatz - zum Einsatz kommen sollen, zu einem zusätzlichen Zwangsdienst nach ihrem neunmonatigen Zivildienst verpflichtet, während die eigenen bestens ausgebildeten Mitarbeiter_innen zu Hause sitzen. Selbst Mitarbeiter_innen aus dem Rettungsdienst seien davon betroffen, der Bereich, in dem die meisten Zivildiener eingesetzt werden. Nicht nur der unerhörte Umgang mit der billigen Arbeitskraft "Zivildiener" ist hier genauestens zu hinterfragen, sondern auch der Umgang mit Kurzarbeit von Seiten des Roten Kreuzes wirft hier einige Fragen auf, die es rasch aufzuklären gilt. Immerhin führt die Doppelbezahlung von Tätigkeiten, für die sowohl die in Kurzarbeit befindlichen Personen, als auch die diese ersetzenden Zivildiener Gelder aus der öffentlichen Hand beziehen.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende


Anfrage:



1.    Wie viele Mitarbeiter_innen hat das Rote Kreuz seit März 2020 zur Kurzarbeit angemeldet (bitte um Aufschlüsselung nach Bundesländern bzw Bezirksstellen)?

2.    Sofern Daten vorliegen: In welchen Tätigkeitsbereichen (Rettungsdienst, Ausbildung, Jugendrotkreuz etc) arbeiten die Personen konkret, die vom Roten Kreuz in Kurzarbeit geschickt wurden?

3.    In welchen Bezirksstellen des Roten Kreuzes wurden Mitarbeiter_innen in Kurzarbeit geschickt?

4.    Wie rechtfertigen Sie die Steuergeldverschwendung, die durch die Doppelbezahlung von Tätigkeiten zustande kommt, da sowohl diejenigen Personen in Kurzarbeit als auch diejenigen Zivildiener, die diese ersetzen, für ihre Tätigkeiten Gelder aus der öffentlichen Hand beziehen?

a.    Wer wird die finanziellen Konsequenzen für diese Steuergeldverschwendung tragen?

5.    Welche Konsequenzen sehen Sie für jene Organisationen vor, die die Arbeitskraft von außerordentlichen Zivildienern missbräuchlich verwenden, indem sie ihre eigenen Mitarbeiter_innen in Kurzarbeit schicken und gleichzeitig auf außerordentliche Zivildiener zurückgreifen?

6.    Vertreten Sie die Ansicht, dass Kurzarbeit als Förderung iSd § 153b StGB zu qualifizieren ist?