1688/J XXVII. GP

Eingelangt am 24.04.2020
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

 

der Abgeordneten Yannick Shetty, Douglas Hoyos-Trauttmansdorff, Kolleginnen und Kollegen

an die Bundesministerin für Landwirtschaft‚ Regionen und Tourismus

betreffend Kurzarbeit beim Roten Kreuz bei gleichzeitigem Einsatz von Zivil-
dienern

 

Seit Beginn der Corona-Krise leisten ca. 3500 Personen einen sog. außerordentlichen Zivildienst zur besseren Bewältigung der Krise. Diese Zivildiener werden zum Großteil vom Roten Kreuz beschäftigt, das jedoch selbst, wie heute über den Kurier bekannt wurde, die eigenen Mitarbeiter_innen in Kurzarbeit schickt, während zwangsverpflichtete Zivildiener beschäftigt werden und an vorderster Front ihre Gesundheit riskieren.1 Laut Angaben des Roten Kreuzes handelt es sich bei den in Kurzarbeit geschickten Mitarbeiter_innen um solche aus Bereichen wie Erste-Hilfe-Kursen, Seniorentreffs oder dem Jugend-Rot-Kreuz, die gerade nicht gebraucht würden. Stimmt nicht, sagen betroffene Kurzarbeiter vom Roten Kreuz, die sich vor den Kopf gestoßen fühlen, da sie selbst in Kurzarbeit geschickt wurden, während ihre Kolleg_innen in den gleichen Bereichen in anderen Bezirksstellen unverändert weiter ihren Dienst verrichten.

Das absurdeste an diesem Vorgehen ist jedoch, dass man diejenigen Zivildiener, die eigentlich nur in ausgesprochenen Notsituationen als zusätzliche Unterstützung - und nicht als Ersatz - zum Einsatz kommen sollen, zu einem zusätzlichen Zwangsdienst nach ihrem neunmonatigen Zivildienst verpflichtet, während die eigenen bestens ausgebildeten Mitarbeiter_innen zu Hause sitzen. Selbst Mitarbeiter_innen aus dem Rettungsdienst seien davon betroffen, der Bereich, in dem die meisten Zivildiener eingesetzt werden. Vollkommen zurecht werden immer mehr Stimmen laut, die den unerhörten Umgang mit der billigen Arbeitskraft "Zivildiener" kritisieren. Nach der ungleichen Bezahlung der außerordentlichen Zivildiener ist das der zweite massive Kritikpunkt im Umgang mit außerordentlichen Zivildienern, der dringend aufgeklärt werden muss.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende


Anfrage:



1.    Wie viele außerordentliche Zivildiener wurden vom jeweiligen RK-Landesverband gemäß § 21 Abs. 1 ZDG an eine Bezirksstelle des Roten Kreuzes zugewiesen?

2.    In welchen Bezirksstellen des Roten Kreuzes kamen diese außerordentlichen Zivildiener genau zum Einsatz? (Aufschlüsselung nach Bundesländern und Einrichtungen iSd § 4 ZDG)

3.    Wurde versucht, diejenigen Mitarbeiter_innen vom Roten Kreuz, die in Kurzarbeit geschickt wurden, aber fachlich hochqualifiziert sind (da sie z.B. eine Rettungs- oder Notfallsanitäterausbildung haben), in andere Dienststellen zu versetzen, statt dort auf außerordentliche Zivildiener zurückzugreifen?

a.    Wenn ja, wie oft ist das geschehen?

b.    Wenn nein, warum ist das nicht versucht worden?

4.    Wie rechtfertigen Sie die Steuergeldverschwendung, die durch die Doppelbezahlung von Tätigkeiten zustande kommt, da sowohl diejenigen Personen in Kurzarbeit als auch diejenigen Zivildiener, die diese ersetzen, für ihre Tätigkeiten Gelder aus der öffentlichen Hand beziehen?

a.    Wer wird die finanziellen Konsequenzen für diese Steuergeldverschwendung tragen?

5.    Welche Konsequenzen sehen Sie für jene Organisationen vor, die die Arbeitskraft von außerordentlichen Zivildienern missbräuchlich verwenden, indem sie ihre eigenen Mitarbeiter_innen in Kurzarbeit schicken und gleichzeitig auf außerordentliche Zivildiener zurückgreifen?

1 https://kurier.at/chronik/oesterreich/rettungswesen-sanitaeter-in-kurzarbeit-geschickt/400819457