1727/J XXVII. GP

Eingelangt am 24.04.2020
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ANFRAGE

 

der Abgeordneten Rosa Ecker, MBA

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Finanzen

betreffend Familienbonus Plus bei Unterhaltsansprüchen - Folgeanfrage

 

 

Die schriftliche Anfrage Nr. 784/J der Abgeordneten Rosa Ecker, MBA, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend „Familienbonus Plus bei Unterhaltsansprüchen“ wurde Ihrerseits am 07.04.2020 mit der Nummer 803/AB beantwortet. Aufgrund mancher Antworten jedoch haben sich noch einige Unklarheiten, in Bezug auf gewisse Begriffsdefinitionen und der Festlegung von ausgewählten Kriterien, sowie weitere Fragen ergeben.

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Finanzen nachstehende

 

Anfrage

 

 

1.    Die Fragen 2 und 3 wurden wie folgt beantwortet: „Erfüllen mehrere Personen in Bezug auf ein Kind die Voraussetzungen für den Unterhaltsabsetzbetrag (z.B. beide leiblichen Elternteile), so steht der Unterhaltsabsetzbetrag nur einmal zu.“ Nach welchen exakten Kriterien steht der Unterhaltsabsetzbetrag nur einem der beiden leiblichen Elternteile zu, wenn beispielsweise beide leiblichen Elternteile ihren Unterhaltszahlungen fristgerecht und in gleicher Höhe nachkommen?

2.    Wie wissen getrennt lebende leibliche Elternteile ob der jeweils andere Elternteil Anspruch auf den Unterhaltsabsetzbetrag hat beziehungsweise diesen in Anspruch nimmt?

3.    Wird diesen Personen diese Auskunft gewährt und wenn ja, von welcher Stelle?

4.    Die Frage 12 wurde wie folgt beantwortet: „Wenn die leiblichen Eltern ihre gesetzlichen Unterhaltszahlungen an die Kinder- und Jugendfürsorge leisten, dann kann nur diese über die entsprechenden Informationen verfügen.“ Darf die Kinder- und Jugendfürsorge diese Informationen (betreffend Unterhaltszahlungen beziehungsweise Unterhaltsabsetzbetragsanspruch) der leiblichen Eltern an die Pflegeeltern weitergeben bzw. inwieweit sprechen Gründe des Datenschutzes gegen diese Informationsweitergabe?

5.    Wenn ja, wie können Pflegeeltern dann wissen, welcher Zustand rechtlich für sie zutrifft?


6.    Wenn nicht, welche Stelle ist dafür zuständig, wenn es nicht die Kinder- und Jugendfürsorge wäre?

7.    Wie viele Pflegeeltern haben den Familienbonus plus im Jahr 2019 monatlich mit der Lohn/Gehaltsauszahlung erhalten (Bitte um Auflistung nach Monaten und Bundesländern)?

8.    Wie viele Pflegeeltern wurden bereits mit einer Rückforderung konfrontiert (Bitte um Auflistung nach Monaten und Bundesländern)?

9.    Bei wie vielen Fällen war der Rückforderungsgrund der, dass der andere Pflegeelternteil Familienbeihilfenbezieher war und einem leiblichen Elternteil der Unterhaltsabsetzbetrag zusteht?

10. Ist eine Aufteilung des Familienbonus plus so wie bei geschiedenen beziehungsweise getrennt lebenden Elternteilen auch zwischen Pflegeeltern und leiblichen Eltern möglich?

11. Darf die Kinder- und Jugendhilfe oder eine andere Stelle (wenn ja, welche?) die nötigen Informationen dazu weitergeben?