1728/J XXVII. GP

Eingelangt am 24.04.2020
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Anfrage

 

des Abgeordneten Amesbauer

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Inneres

betreffend Umgang mit Charterflügen von Lesbos nach Österreich

 

„MISSION LIFELINE startet heute eine Evakuierungsmission für Kinder und Mütter aus Griechenland. Dafür soll ein Flugzeug gechartert werden. Spender können sich an der Mission beteiligen. Die Passagiere sollen per Direktflug von Lesbos nach Berlin gebracht und anschließend nach dem Königsteiner Schlüssel oder an aufnahmebereite Kommunen verteilt werden“, ist mit Datum 8. März 2020 auf der Homepage von „Mission Lifeline“ zu lesen.

(Quelle: https://mission-lifeline.de/von-lesbos-nach-berlin-charterflug-fur-kinder-und-mutter1/)

 

In weiterer Folge erklärt David Pichler, ausgewiesen als Leiter des Erkundungsteams, im selben Artikel wie folgt: „Als österreichischer Mitstreiter von MISSION LIFELINE liegt mir besonders die Feststellung am Herzen, dass meine Landsleute zum ganz überwiegenden Teil humanistisch eingestellt sind. Ich wünsche mir eine solche Mission auch für Österreich!“

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Inneres folgende

 

Anfrage

 

1.    Gab es seitens der Verantwortlichen der Organisation „Mission Lifeline“ Anfragen im Bundesministerium für Inneres einen entsprechenden Charterflug nach Österreich durchzuführen?

2.    Wenn ja, wie wurde diese beantwortet bzw. abgewickelt?

3.    Gab es seitens der Verantwortlichen der Organisation „Mission Lifeline“ sonstige Kontaktaufnahmen mit dem Bundesministerium für Inneres?

4.    Wenn ja, in welcher Form fanden diese Kontaktaufnahmen statt?

5.    Wenn ja, welchen Inhalt hatten diese Kontaktaufnahmen?

6.    Wenn ja, was waren die konkreten Ergebnisse dieser Kontaktaufnahmen?

7.    Wie wäre die Vorgehensweise, wenn so ein Charterflug in Österreich laden würde?

8.    Dürften Passagiere eines solchen Charterfluges die Maschine verlassen?

9.    Wenn ja, auf welcher Rechtsgrundlage wäre dies möglich?

10. Dürften Passagiere eines solchen Charterfluges in Österreich Asyl beantragen?

11. Müssten die Passagiere eines solchen Charterfluges Reisepässe vorweisen können?

12. Könnte so ein Charterflug, sollte er in Österreich landen, abgewiesen bzw. zurück- oder weitergeschickt werden?

13. Wenn ja, auf welcher Rechtgrundlage könnte dies passieren?

14. Könnte ein etwaiger Charterflug nach Österreich bereits vor Landung verhindert werden?