1738/J XXVII. GP

Eingelangt am 24.04.2020
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Anfrage

der Abgeordneten Mag.a Andrea Kuntzl,

Genossinnen und Genossen

an den Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung

betreffend befristete Beschäftigungsverhältnisse an österreichischen Universitäten

Das Regierungsprogramm sieht eine Novellierung der Bestimmungen des Universitäts­gesetzes 2002 hinsichtlich der Befristungsmöglichkeiten von Arbeitsverträgen an Universitäten vor, nennt aber keine Parameter für diese Gesetzesänderung. Die letzte veröffentlichte Datengrundlage über Beschäftigungsverhältnisse an Universitäten nach Verwendung und Befristung ergibt sich aus dem Universitätsbericht 2017 und gibt den Stand des Wintersemesters 2016 wieder.

Aus diesem Grund richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung nachfolgende

Anfrage:

1.   Wie stellen sich die Beschäftigungsverhältnisse an Universitäten nach Verwendung und Befristung für die Jahre 2017, 2018 und 2019 (jeweils für das Wintersemester) dar (aufgeschlüsselt gemäß der Tabelle 3.1.4.-7 des Universitätsberichtes 2017, Seite 106)?

2.   Wie stellen sich diese Daten - jeweils aufgegliedert für jede einzelne Universität in Österreich - dar (ebenso aufgeschlüsselt gemäß der Tabelle 3.1.4.-7 des Universitätsberichtes 2017, Seite 106)?

3.   Wie viele Frauen bzw. Männer waren im Wintersemester 2017, im Wintersemester 2018 und im Wintersemester 2019 jeweils befristet bzw. unbefristet beschäftigt (Anteil in Prozent für die Gesamtzahl aller Universitäten sowie in den Kategorien „wissenschaftliches und künstlerisches Personal gesamt“ und „Allgemeines Personal gesamt“)?

4.   Wie viele Beschäftigte waren im Wintersemester 2017, im Wintersemester 2018 und im Wintersemester 2019 über Drittmittel finanziert (aufgeschlüsselt gemäß der Tabelle 3.1.4.-6 des Universitätsberichtes 2017, Seite 105)?