1744/J XXVII. GP

Eingelangt am 28.04.2020
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Anfrage

 

 

der Abgeordneten Ing. Reinhold Einwallner,  Genossinnen und Genossen

an den Bundesminister für Inneres

betreffend  Kontrolle der Ausgangsbeschränkungen durch die Sicherheitsbehörden

 

 

Das Gesundheitsresort informiert die Bevölkerung auf der Homepage des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz unter dem Punkt Verkehrsbeschränkungen – Verordnung nach dem COVID-19-Maßnahmengesetz - über jene Gründe, aufgrund derer das Haus verlassen werden darf und das Betretungsverbot öffentlicher Orte nicht gilt.

Unter der Frage „Wann enden die Ausgangsbeschränkungen? Wann sind Besuche bei Familienmitgliedern oder Freunden wieder erlaubt?“ lautete die Antwort: „Die Ausgangsbeschränkungen wurden bis Ende April verlängert. Am Ende des Monats erfolgt eine Evaluierung“ und suggerierte damit, dass derartige Besuche verboten sind.

Unter der Frage „Wie wird kontrolliert?“ lautet die Antwort:

Die Einhaltung der getroffenen Maßnahmen wird von der Exekutive kontrolliert. Triftige Gründe sind im Falle von Kontrollen durch die Sicherheitsbehörden glaubhaft zu machen.

 

Auf APA Anfrage stellte das Ministerium am Montag klar, dass Treffen im privaten Bereich durch die Verordnung zur Eindämmung der Corona-Pandemie natürlich nicht untersagt werden und dass es „natürlich kein Verbot sei“ und die „Verkehrsbeschränkungen“ sich auf öffentliche Orte beschränken.

Die missverständliche Formulierung auf der Homepage des Ministeriums, die ein Verbot von Besuchen bei Familienmitgliedern und Freunden nahelegte, wurde korrigiert.

 

Umso bedenklicher ist diese Vorgangsweise, da laut „Kurier“ vom 19.3.2020 Wiens Polizeisprecher Markus Dittrich erklärt hatte „Die meisten Anzeigen sind Zufallstreffer“. Etwa wenn ein Anruf wegen Lärmbelästigung eingeht und dann eine Party mit Wohnungsfremden vorgefunden wird.

 

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher folgende

 

ANFRAGE

 

1.      Welche Handlungsanweisungen wurden den Sicherheitsbehörden bei Kenntnisnahme von Familientreffen im privaten Bereich erteilt?

2.      Welche Handlungsanweisungen wurden den Sicherheitsbehörden bei Kenntnisnahme von Treffen unter Freunden im privaten Bereich erteilt?

3.     Kam es zu Verwaltungsstrafen aufgrund von Familientreffen im privaten Bereich und wenn ja, in wie vielen Fällen und in welcher Höhe?

4.     Kam es zu Verwaltungsstrafen aufgrund von Treffen mit Freunden im privaten Bereich und wenn ja, in wie vielen Fällen und in welcher Höhe?

5.     Wenn diese Treffen laut Aussage einer Sprecherin des Ministeriums gegenüber der APA im privaten Bereich nun doch erlaubt waren, werden die Verwaltungsstrafen den betroffenen Personen rückerstattet?

6.     Wie erfolgt die Rückerstattung?

7.     Von wem erfolgt die Rückerstattung?

8.     War im Falle der Betretung einer Wohnung durch die Exekutive bei Kenntnisnahme von Familientreffen oder Treffen von Freunden das Erteilen von Strafen aufgrund der Nichteinhaltung der Ausgangsbeschränkungen verfassungswidrig?

9.     Gab es von den Bezirksverwaltungsbehörden unterschiedliche Anordnungen an die Exekutive?

10.   Wenn ja, von welchen? Wie lauteten die jeweiligen Anordnungen?