1750/J XXVII. GP

Eingelangt am 28.04.2020
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

 

der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler

betreffend Überstundenabbau in den Ministerien

Nicht nur die österreichische Wirtschaft ist mit einem Rückgang der Arbeitsleistung durch den Shutdown konfrontiert, sondern auch der öffentliche Sektor leidet unter den Auswirkungen der Covid-19 Pandemie. Beispielhaft können hier die Bundesmu­seen und die Bundestheater angeführt werden. Um den Rückgang der Arbeitsleis­tung aber auch die finanziellen Einbußen zu kompensieren, haben mehrere öffentli­che Wirtschaftsbetriebe, Institutionen aber auch ausgelagerte Betriebe Kurzarbeit angemeldet. Im Gegensatz zur Kurzarbeit nach der Wirtschaftskrise im Jahr 2008 ist es auch den öffentlichen Wirtschaftsbetrieben, Institutionen aber auch den ausgela­gerten Betrieben, die nicht zu 100 Prozent von der öffentlichen Hand gefördert wer­den, möglich, ihre Mitarbeiter_innen in Kurzarbeit zu schicken. Die Kurzarbeit kann aber nur von einem bestimmten Personenkreis in Anspruch genommen werden. Be­amt_innen sind von dieser Maßnahme ausgeschlossen. Durch die Gesetzesände­rungen des Beamten-Dienstrechtsgesetzes 1979 durch das Covid-19 Gesetz und das bestehende des Beamten-Dienstrechtsgesetzes 1979 kann jedoch der Ver­brauch des Erholungsurlaubes und der Mehrdienstleistungen angeordnet werden. Doch weisen aktuelle Medienberichte immer mehr auf die ungleiche Behandlung von Beamt_innen und Vertragsbediensteten hin.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage:

1.    Welche Möglichkeit hat Ihr Ministerium und die nachgeordneten Dienststellen ge­nutzt, um an jenen Dienststellen, in denen der Arbeitsbedarf auf Grund der CO- VID-Maßnahmen nachgelassen hat, die Personalkapazitäten anzupassen?

2.    Wie hoch ist die Anzahl an Beamt_innen und Vertragsbediensteten im Ministeri­um und in nachgelagerten Dienststellen?

a.    Wie viele Überstunden/Mehrdienstleistungsstunden wurden im Ministerium und in nachgelagerten Dienststellen jeweils im März, April und Mai auf Anordnung (des Ministeriums/des Vorgesetzten)abgebaut (aufgeschlüs­selt nach Personal und Ministerium/Dienststelle)?

b.    Wie viele Überstunden/Mehrdienstleistungsstunden wurden im Ministerium und in nachgelagerten Dienststellen jeweils im März, April und Mai freiwil­lig abgebaut (aufgeschlüsselt nach Personal und Ministeri­um/Dienststelle)?

c.    Wie viel Erholungsurlaub wurde im Ministerium und in nachgelagerten Dienststellen jeweils im März, April und Mai auf Anordnung des Ministe­riums abgebaut (aufgeschlüsselt nach Personal und Ministeri­um/Dienststelle)?

d.    Wie viel Erholungsurlaub wurde im Ministerium und in nachgelagerten Dienststellen jeweils im März, April und Mai freiwillig abgebaut (aufge­schlüsselt nach Personal und Ministerium/Dienststelle)?

3.    Mit wie vielen Beamten und Vertragsbediensteten im Ministerium und in nachge­lagerten Dienststellen wurde eine Home-Office/Telearbeit-Vereinbarung getrof­fen (aufgeschlüsselt nach Personal und Ministerium/Dienststelle)?

a.    Wie wird diese organisiert?

b.    Wie viele Personen besitzen Schnittstellen zu ihrem privaten Computer?

4.    Wie vielen Personen wurde eine Dienstfreistellung erteilt (aufgeschlüsselt nach Personal und Ministerium/Dienststelle)?

a.    Wenn ja, aus welchen Gründen?

5.    Wie vielen Personen wurde ein Sonderurlaub erteilt (aufgeschlüsselt nach Per­sonal und Ministerium/Dienststelle)?

a.    Wenn ja, aus welchen Gründen?