1761/J XXVII. GP
Eingelangt am 28.04.2020
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Original sind möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen
an die Bundesministerin für Arbeit, Familie und Jugend
betreffend Überstundenabbau in den Ministerien
Nicht nur die österreichische Wirtschaft ist mit einem Rückgang der Arbeitsleistung durch den Shutdown konfrontiert, sondern auch der öffentliche Sektor leidet unter den Auswirkungen der Covid-19 Pandemie. Beispielhaft können hier die Bundesmuseen und die Bundestheater angeführt werden. Um den Rückgang der Arbeitsleistung aber auch die finanziellen Einbußen zu kompensieren, haben mehrere öffentliche Wirtschaftsbetriebe, Institutionen aber auch ausgelagerte Betriebe Kurzarbeit angemeldet. Im Gegensatz zur Kurzarbeit nach der Wirtschaftskrise im Jahr 2008 ist es auch den öffentlichen Wirtschaftsbetrieben, Institutionen aber auch den ausgelagerten Betrieben, die nicht zu 100 Prozent von der öffentlichen Hand gefördert werden, möglich, ihre Mitarbeiter_innen in Kurzarbeit zu schicken. Die Kurzarbeit kann aber nur von einem bestimmten Personenkreis in Anspruch genommen werden. Beamt_innen sind von dieser Maßnahme ausgeschlossen. Durch die Gesetzesänderungen des Beamten-Dienstrechtsgesetzes 1979 durch das Covid-19 Gesetz und das bestehende des Beamten-Dienstrechtsgesetzes 1979 kann jedoch der Verbrauch des Erholungsurlaubes und der Mehrdienstleistungen angeordnet werden. Doch weisen aktuelle Medienberichte immer mehr auf die ungleiche Behandlung von Beamt_innen und Vertragsbediensteten hin.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
1. Welche Möglichkeit hat Ihr Ministerium und die nachgeordneten Dienststellen genutzt, um an jenen Dienststellen, in denen der Arbeitsbedarf auf Grund der CO- VID-Maßnahmen nachgelassen hat, die Personalkapazitäten anzupassen?
2. Wie hoch ist die Anzahl an Beamt_innen und Vertragsbediensteten im Ministerium und in nachgelagerten Dienststellen?
a. Wie viele Überstunden/Mehrdienstleistungsstunden wurden im Ministerium und in nachgelagerten Dienststellen jeweils im März, April und Mai auf Anordnung (des Ministeriums/des Vorgesetzten)abgebaut (aufgeschlüsselt nach Personal und Ministerium/Dienststelle)?
b. Wie viele Überstunden/Mehrdienstleistungsstunden wurden im Ministerium und in nachgelagerten Dienststellen jeweils im März, April und Mai freiwillig abgebaut (aufgeschlüsselt nach Personal und Ministerium/Dienststelle)?
c. Wie viel Erholungsurlaub wurde im Ministerium und in nachgelagerten Dienststellen jeweils im März, April und Mai auf Anordnung des Ministeriums abgebaut (aufgeschlüsselt nach Personal und Ministerium/Dienststelle)?
d. Wie viel Erholungsurlaub wurde im Ministerium und in nachgelagerten Dienststellen jeweils im März, April und Mai freiwillig abgebaut (aufgeschlüsselt nach Personal und Ministerium/Dienststelle)?
3. Mit wie vielen Beamten und Vertragsbediensteten im Ministerium und in nachgelagerten Dienststellen wurde eine Home-Office/Telearbeit-Vereinbarung getroffen (aufgeschlüsselt nach Personal und Ministerium/Dienststelle)?
a. Wie wird diese organisiert?
b. Wie viele Personen besitzen Schnittstellen zu ihrem privaten Computer?
4. Wie vielen Personen wurde eine Dienstfreistellung erteilt (aufgeschlüsselt nach Personal und Ministerium/Dienststelle)?
a. Wenn ja, aus welchen Gründen?
5. Wie vielen Personen wurde ein Sonderurlaub erteilt (aufgeschlüsselt nach Personal und Ministerium/Dienststelle)?
a. Wenn ja, aus welchen Gründen?