1791/J XXVII. GP

Eingelangt am 28.04.2020
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Mag. Philipp Schrangl

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Inneres

betreffend Kontrolle der Einreisebestimmungen nach Österreich im Zuge der Grenzkontrollen während der Corona-Krise

 

 

Auf der Website des Bundesministeriums für Inneres (https://www.bmi.gv.at/) finden sich unter der Rubrik „Corona-Virus“ Informationen hinsichtlich der stattfindenden Grenzkontrollen zu den Nachbarländern Österreichs, um die Ausbreitung des Corona-Virus einzudämmen.

 

„Personen, die nach Österreich einreisen wollen, müssen im Rahmen der Kontrolle ein ärztliches Zeugnis (molekularbiologischer Test – nicht älter als vier Tage) vorweisen. Abweichend davon können österreichische Staatsbürger sowie Personen mit Haupt- oder Nebenwohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in Österreich einreisen, wenn sie unverzüglich eine 14-tägige Heimquarantäne antreten. Diese Auflage muss per Unterschrift bestätigt werden.

Die Durchreise durch Österreich ohne Zwischenstopp ist erlaubt, sofern die Ausreise sichergestellt ist. Der Gütertransport sowie der Pendlerverkehr (einschließlich Gesundheitspersonal) sind gesichert. Für diese Ausnahmen werden ebenfalls Gesundheitschecks vorgenommen.

Grenzkontrollen zu Italien, der Schweiz und Liechtenstein sind bereits seit Tagen in Kraft und umgesetzt.“

 

Im Zuge dessen ist es am 23.März 2020 trotz aufrechter Grenzkontrollen einem Roma-Clan gelungen, nach Österreich einzureisen, ohne das festgestellt worden ist, aus welchem Land der Clan gekommen ist. Des weiteren ist nicht sichergestellt  worden, dass eine Ausreise definitiv stattgefunden hat, sodass ein unerlaubter Aufenthalt in Steyr am Reiterhoffgelände ermöglicht worden ist. Der Wegweisung der örtlichen Beamten ist Folge geleistet worden, so dass sich der Clan – bestehend aus 15 Wohnwagengespannen – nun nach wie vor an einem Stellplatz für Wohnwagen am Pichlinger See befindet.

 

In diesem Zusammenhang stellen die nachstehenden unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Inneres folgende


Anfrage

 

1.    Erfolgt nach schriftlicher Bestätigung der Anordnung eine Kontrolle hinsichtlich der Einhaltung der Heimquarantäne?

2.    Wenn „Nein“ warum nicht?

3.    Wenn „Ja“, wie wird entschieden, wer kontrolliert wird und wer nicht?

4.    Die Durchreise durch Österreich ist ohne Zwischenstopp erlaubt – wie kann sichergestellt werden, dass kein Zwischenstopp stattfindet und eine Ausreise tatsächlich stattfindet?

5.    Wie konnte es passieren, dass es einem Roma-Clan gelang, nach Österreich einzureisen, ohne das nachvollziehbar ist, woher der Clan gekommen ist?

6.    Wird der Roma-Clan unter Quarantäne gestellt?

7.    Wenn „Nein“, warum nicht?

8.    Wenn „Ja“, wie wird eine solche Quarantäne abgehalten und wer kommt für die Versorgung der Familien auf?

9.    Wer stellt die unverzügliche Ausreise des Roma-Clans sicher?