1797/J XXVII. GP

Eingelangt am 28.04.2020
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Anfrage

 

des Abgeordneten Schnedlitz, Schrangl, Lausch

und weiterer Abgeordneter

an die Bundesministerin für Justiz

betreffend Folgeanfrage betreffend Übergriffe in der Justizanstalt Asten

 

Aufgrund der Skandale und der immer wieder negativen Berichterstattung in diversen Medien über die Justizanstalt Asten, wird eine neuerliche Anfrage bezugnehmend auf die Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage des Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Philipp Schrangl, Kolleginnen und Kollegen mit der Nr. 67/J-NR/2019 gestellt.

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Justiz folgende

 

Anfrage

 

1.    Aus der AB 175/AB (XXVII. GP) bei Frage 18 wurde bekannt, dass dem interimistischen Leiter der JA Asten ein Mentor in der Person des jetzigen Leiters der Abteilung Sicherheit in der Generaldirektion für den Strafvollzug und ehemaligen Leiters der JA Linz, zur Seite gestellt wurde. Finden Sie nicht, dass es zu einer Fehlbesetzung gekommen ist, wenn dem Leiter der Justizanstalt zusätzlich ein Mentor zur Seite gestellt werden muss und wie begründen Sie diese ungewöhnliche Maßnahme?

2.    Ist der in Frage 1 genannte Mentor nach wie vor zur Unterstützung des interimistischen Leiters in der Justizanstalt Asten tätig?

a.    Wenn ja, wie lange wird der Mentor in der JA Asten voraussichtlich noch im Einsatz sein?

b.    Wenn ja, wie können Sie sich erklären, dass trotz der gesetzten Maßnahme die JA Asten weiterhin negative Schlagzeilen macht?

c.    Wenn nein, haben Sie als zuständige Ministerin mit dem Leiter der Abteilung Sicherheit über die Problematik in der JA Asten gesprochen?

d.    Wenn nein, welche Resultate brachte diese Maßnahme?

e.    Wenn nein, gibt es diesbezüglich einen mündlichen oder schriftlichen Abschlussbericht?

3.    Laut AB 175/AB (XXVII. GP) ist in der Justizanstalt Asten eine Erweiterung bzw. ein Zubau mit weiteren 100 Plätzen geplant. Halten Sie es für sinnvoll, Millionen an Steuergeldern in Form eines Zubaus bzw. einer Erweiterung in eine Justizanstalt zu investieren bei der negative Vorfälle an der Tagesordnung stehen?

4.    Aus welchen Gründen wurde die Justizanstalt Asten für die Erweiterung bzw. den Zubau ausgewählt? (Bitte um genaue Aufschlüsselung)

5.    Warum wurde trotz geplantem Zubau bzw. geplanter Erweiterung noch kein Konzept bezüglich Planstellen für die Exekutive erarbeitet?

6.    Ist bei einer Erweiterung der Justizanstalt Asten eine duale Führung auf den Abteilungen bzw. Wohngruppen analog der Justizanstalt Göllersdorf geplant?