1801/J XXVII. GP
Eingelangt am 28.04.2020
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Anfrage
des Abgeordneten Hannes Amesbauer
und weiterer Abgeordneter
an die Bundesministerin für Justiz
betreffend Folgeanfrage Sicherheit in steirischen Gerichten
Wie Sie in der Anfragebeantwortung 1061/AB vom 24.4.2020 zu 1111/J (XXVII. GP) mitgeteilt haben, lagen Ihnen zum Beantwortungszeitpunkt für das Jahr 2019 zu sämtlichen Fragen noch keine Daten vor.
In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Justiz folgende
Anfrage
1. Wie viele Gegenstände wurden im Jahr 2019 bei Sicherheitskontrollen in österreichischen Gerichten abgenommen?
2. Wie viele dieser Gegenstände waren „Schusswaffen“?
3. Wie viele dieser Gegenstände waren „Hieb- und Stichwaffen“?
4. Wie viele dieser Gegenstände waren „gefährliche Gegenstände“?
5. Wie viele dieser Gegenstände waren „sonstige abgenommen Gegenstände“?
6. Wie viele Gegenstände wurden im Jahr 2019 bei Sicherheitskontrollen in steirischen Gerichten abgenommen?
7. Wie viele dieser Gegenstände waren „Schusswaffen“?
8. Wie viele dieser Gegenstände waren „Hieb- und Stichwaffen“?
9. Wie viele dieser Gegenstände waren „gefährliche Gegenstände“?
10. Wie viele dieser Gegenstände waren „sonstige abgenommen Gegenstände“?
11. Kann aufgrund Ihrer Antwort, dass hinsichtlich der Frage nach Zwischenfälle, wo andere Personen, Parteien oder Zeugen verletzt wurden, keine „nach Bundesländern aufgeschlüsselte“ Statistik geführt werde, auf andere dahingehende statistische Erfassungen oder Daten in Ihrem Ressort geschlossen werden?
12. Wenn ja, in welcher Form könnten Sie diese Daten quantifizieren?