1816/J XXVII. GP

Eingelangt am 28.04.2020
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ANFRAGE

 

der Abgeordneten Dr. Belakowitsch

und weiterer Abgeordneter

an den Bundeskanzler

betreffend der Preis der Inszenierung

 

Der österreichische Rundfunk, kurz ORF nimmt jährlich über die Zwangsgebühren rund 650 Millionen Euro ein, dazu kommen Werbeeinnahmen von mehr als 200 Millionen jährlich und etwa 180 Millionen aus sonstigen Erlösen. Dennoch hat der ORF im Zuge der Corona-Maßnahmen bei der Regierung um Kurzarbeit für nahezu 600 Mitarbeiter angesucht. Damit bedient sich der ORF einmal mehr bei der öffentlichen Hand und zwar ohne Gehaltskürzungen bei Generaldirektor oder den Landesdirektoren. Deren astronomische Gehälter werden damit von den Zwangsgebührenzahlern ein weiteres Mal mit Steuergeld subventioniert – alles in Zeiten einer in beispiellosen Rekordarbeitslosigkeit.

 

Im Jahr 2017 verdiente der Generaldirektor 400.000 Euro, die Direktoren 292.500 Euro, die stellvertretenden Direktoren zwischen 269.621 und 1885.726 Euro, die neun Landesdirektoren zwischen 159.538 und 220.444 Euro, die Chefredakteure der Landesstudios zwischen 118.147 Euro und 173.681 Euro und die diversen Geschäftsführer (15 ausgewiesene) weit über 100.000 Euro bis zu 310.000 Euro.

 

Insbesondere in Zeiten der Krise und nach dem Ersuchen um staatliche Hilfe, wäre ein Solidarbeitrag, etwa in Form einer Halbierung der Manager-Gehälter nicht nur gegenüber jenen Arbeitnehmern, die nunmehr in Kurzarbeit sind, moralisch angezeigt. Im Sinne von Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit braucht es ein Signal an die Österreicherinnen und Österreicher, denn diese sind es, die mit ihren Zwangsgebühren den öffentlichen Rundfunk und diese Manager-Gehälter finanzieren.

 

Möglicherweise aus Dankbarkeit hat das ORF Radio Wien einen Kindermalwettbewerb unter dem Titel „Wir malen Sebastian Kurz“ abgehalten, bei welchem Kinder aufgefordert wurden den Kanzler zu porträtieren. Es folgte eine Welle der Empörung, ob dieser bislang in den europäischen Demokratien unbekannten und fremd anmutenden Inszenierung.

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Bundeskanzler folgende

 

Anfrage

 

1.    Welche Maßnahmen hat der ORF hausintern gesetzt, um jene Mitarbeiter, die jetzt in Kurzarbeit geschickt worden sind, zu finanzieren?

2.    Wenn hier keine Maßnahmen gesetzt wurden oder dem Minister keine Maßnahmen bekannt sind, ist dann im Sinn von Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit eine zusätzliche staatliche Hilfe in Form von Kurzarbeitsfinanzierung der sinnvollste Weg um dem ORF weitere öffentliche Mittel zukommen zu lassen?

3.    Die Gehälter im ORF – zumal in der Führungsetage – sind üppig und in dieser Form kaum argumentierbar. Welche Maßnahmen werden hier von gesetzlicher Seite gesetzt, um diesem finanziellen Wildwuchs ein Ende zu setzen?

4.    Im ORF gelten aktuell 6 Kollektivverträge und eine Vielzahl an freien Vereinbarungen. Wann werden diese endlich im Sinne von Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit vereinheitlicht?

5.    Wie viele verschiedene Pensionsregelungen gibt es im ORF und mit welchen finanziellen Belastungen durch Pensionsrückstellungen ist – aufgeschlüsselt auf die Jahre 2020 bis 2035 – zu rechnen?

6.    Wie viele verschiedene Abfertigungsvereinbarungen sind aktuell im ORF mit den aktiven Mitarbeitern vorhanden und wie viele davon betreffen Summen über 300.000 Euro?

7.    Welche verschiedenen Überstundenregelungen gelten derzeit im ORF und wie unterscheiden sich diese Vereinbarungen untereinander?

8.    Wie hoch war der finanzielle Aufwand für Überstundenauszahlungen in den Jahren 2010-2020 aufgeschlüsselt nach Direktorenzuständigkeit? (Also Technik, Information, etc.)

9.    Inwiefern war Ihr Ressort beim Kinderwettbewerb „Wir malen Sebastian Kurz“ eingebunden?