1817/J XXVII. GP

Eingelangt am 28.04.2020
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ANFRAGE

 

der Abg. Dr. Dagmar Belakowitsch, Mag. Gerhard Kaniak, Peter Wurm

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

betreffend Pflegekräfteimport aus Rumänien in einem Korridorzug

 

In den letzten Tagen kam es zu einer intensiven Diskussion rund um das Projekt eines sogenannten „Pflegekräfteimports“ aus Rumänien. ÖVP-EU-Ministerin Karoline Edstadler hatte bereits vor Wochen angekündigt, dass mehrere hundert rumänische Pflegekräfte in einem plombierten Korridorzug nach Österreich transportiert werden sollten. Der Transport sollte am 02. Mai 2020 stattfinden.

 

Der rumänische Transportminister Lucian Bode teilte unterdessen mit, dass es bisher keine Regierungsvereinbarung zwischen Österreich und Rumänien für diesen Sonderzug, der am 02. Mai von rumänischem Staatsgebiet losfahren sollte, um die Pflegekräfte nach Österreich zu transferieren, gebe. Weiters teilte der rumänische Minister mit, dass weder sein Transportministerium noch das rumänische Außen- oder Innenministerium wegen eines solchen Projekts angefragt wurde.

Laut Bode seien lediglich die Medienerklärungen von ÖVP-Ministerin Edtstadler in der rumänischen Öffentlichkeit bekannt. Darüber hinaus wisse auch die rumänische Botschaft in Wien nichts vom Sonderzug und den zu transportierenden Pflegekräfte nach Wien. Gleichzeitig erinnerte Bode daran, dass entsprechende Notstandsverordnungen noch bis zum 15. Mai 2020 in Kraft seien, und deshalb ein solcher Sonderzug am 02. Mai 2020 eigentlich gar nicht in Marsch gesetzt werden könnte. Auch könnte nicht jeder rumänische Staatsbürger nach Österreich „wegschleppen“.

Inzwischen ist Edstadler zurückgerudert und hat in einer Stellungnahme auf die rumänische Staatsbahn verwiesen, die sich um die entsprechenden Genehmigungen für einen Transfer nach Österreich kümmern müssten. Die Rumänen seien für die rechtlichen Grundlagen zur Fahrt dieses „Korridorzugs“ verantwortlich und sie gehe davon aus, dass es funktionieren werde.

Mittlerweile werden auch Stimmen laut, die ein Geschäftsmodell ÖVP-naher Wirtschaftskreise hinter dem Pflegekräftetransfer aus Rumänien nach Österreich vermuten. In der Vergangenheit gab es etwa bereits das Projekt eines Imports von marokkanischen Pflegern bzw. es wurden bereits während COVID-19 Pfleger aus Rumänien via Flugzeug nach Österreich transportiert, die anschließend in eine 14-tägige Quarantäne inklusive Abnahme der Pässe geschickt wurden. Zusätzliche Verwunderung löst die Tatsache aus, dass hier die eigentlich für das Pflegewesen gar nicht zuständige EU-Ministerin tätig geworden ist und nicht der laut Bundesministeriengesetz verantwortliche Minister Rudi Anschober.

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz nachstehende.

 

ANFRAGE

 

1)    Seit wann ist Ihnen als dem nach dem Bundesministeriengesetz zuständigen Bundesminister für das Pflegewesen das Projekt „Pflegekräfteimport“ aus Rumänien bekannt?

2)    Wie wurde dieses Projekt an Sie herangetragen bzw. wie haben Sie von diesem Projekt Kenntnis erlangt?

3)    Waren bzw. sind Sie und Ihr Kabinett bzw. das BMSGPK „aktiv“ in dieses Projekt eingebunden und wenn ja seit welchem Zeitpunkt?

4)    Welches Kabinettsmitglied in Ihrem Kabinett war bzw. ist mit diesem Projekt befasst?

5)    Wann gab es zu diesem Projekt Besprechungen durch Sie als Ressortminister bzw. Ihrem Kabinett und Frau EU-Ministerin Karoline Edstadler (ÖVP) bzw. deren Kabinett Termine, Besprechungen oder Vereinbarungen über die weitere Vorgangsweise?

6)    Wer war bei diesen Terminen, Besprechungen oder dem Abschluss von Vereinbarungen aus dem BMSGPK auf Kabinettsebene und Ebene der Fachbeamten anwesend?

7)    Welche konkreten Vereinbarungen wurden dabei mit EU-Ministerin Edstadler und deren Kabinett zu diesem Projekt getroffen?

8)    Um wie viele Personen, die im Zuge dieses Projekts nach Österreich „importiert“ werden sollen, handelt es sich?

9)    Welchen Ausbildungsstand haben diese Personen?

10)  Waren diese Personen bereits bisher bzw. zu einem früheren Zeitpunkt in Österreich als Pflege- und Betreuungskräfte eingesetzt?

11)  Wenn ja wann und wo?

12) Über welche Pflegeheime bzw. 24-Stunden-Betreungsagenturen sollen bzw. sollten diese Pflege- und Betreuungskräfte in Österreich eingesetzt werden?

13) In welchen Bundesländern sollen bzw. sollten diese Pflege- und Betreuungskräfte in Österreich eingesetzt werden?

14) Für welchen Zeitraum sollen bzw. sollten diese Pflege- und Betreuungskräfte in Österreich eingesetzt werden?

15)  Zu welchen arbeitsrechtlichen Bedingungen, d.h. Arbeitszeit, Entlohnung, Urlaubsansprüche usw. sollen bzw. sollten diese Pflege- und Betreuungskräfte in Österreich eingesetzt werden?

16)  Wurden ÖVP-Arbeitsministerin Christine Aschbacher und/oder deren Kabinett ebenfalls in dieses Projekt eingebunden?

17) Wenn ja, zu welchem Zeitpunkt?