1819/J XXVII. GP

Eingelangt am 28.04.2020
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Anfrage

 

der Abgeordneten Schnedlitz, Schrangl, Lausch

und weiterer Abgeordneter

an die Bundesministerin für Justiz

betreffend Erhöhung der Nachtdienststärke in der Justizanstalt Asten

 

In einer Aussendung des Generaldirektors Mag. Friedrich Alexander Koenig vom 17.03.2020 wurde unter dem Punkt Personal folgende Anordnung bzw. Weisung gegeben:

 

Bei Dienstübergaben bzw. einer Ablöse durch eine andere Gruppe ist besonders auf die Einhaltung der allgemeinen Verhaltensregeln (v.a. Selbstbeobachtung, Hygienemaßnahmen) zu achten. Eine Erhöhung der Nachtdienststärke ist aus Sicht der GD aktuell noch nicht erforderlich, es wird aber empfohlen, für eine ausreichende Rufbereitschaft während des Nachtdienstes Sorge zu tragen.

 

Der Anstaltsleiter der Justizanstalt Asten hat trotz der Anordnung vom 17.03.2020 das Nachtdienstpersonal seither angeblich sogar verdoppelt.

 

Vor diesem Hintergrund stellen die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Justiz folgende

 

Anfrage

 

1.    Wie viele Justizwachbeamten und nicht exekutive Bedienstete verrichteten im Zeitraum von 01.03.2020 bis 01.04.2020 Nachtdienst in der Justizanstalt Asten? (Bitte um genaue Auflistung nach täglicher Personalstärke)

2.    Wurde die Personalstärke der Justizwachbeamten während der Nachtdienste seit der Weisung der Generaldirektion vom 17.03.2020 in der Justizanstalt Asten erhöht?

a.    Wenn ja, um wie viele Justizwachbeamten wurde die Nachtdienststärke erhöht?

b.    Wenn ja, wer ordnete dies trotz anderweitiger Weisung der Generaldirektion an?

c.    Wenn ja, aus welchen Gründen wurde die Personalstärke erhöht?

d.    Wenn ja, war dieses Vorgehen mit der Generaldirektion abgesprochen?

e.    Wenn ja, wie hoch sind die seitdem entstandenen Kosten durch die Erhöhung der Nachtdienststärke in der Justizanstalt Asten?

3.    Wurde die Personalstärke der nicht exekutiven Bediensteten (JBA) während der Nachtdienste in der Justizanstalt Asten seit der Weisung vom 17.03.2020 erhöht?

a.    Wenn ja, um wie viele nicht exekutive Bedienstete wurde die Nachtdienststärke erhöht?

b.    Wenn ja, wer ordnete dies trotz anderweitiger Weisung der Generaldirektion an?

c.    Wenn ja, aus welchen Gründen wurde die Personalstärke erhöht?

d.    Wenn ja, wie hoch sind die seitdem entstandenen Kosten durch die Erhöhung der Nachtdienststärke in der Justizanstalt Asten?

4.    War die Aufstockung der Justizwachbeamten und der exekutiven Bediensteten für den Nachtdienst mit der Generaldirektion abgesprochen?

a.    Wenn ja, wer gab wann die Erlaubnis?

b.    Wenn nein, wird es dienstrechtliche Konsequenzen für das Hinwegsetzen einer Weisung geben?

c.    Wenn nein, wer trägt die Verantwortung und wer übernimmt die dadurch entstandene Mehrkosten für die Aufstockung der Personalstärke?

5.    Sehen Sie als zuständige Ministerin den interimistischen Leiter der Justizanstalt Asten nach den vielen Verfehlungen und Skandalen noch als geeigneten Anstaltsleiter?

6.    Was werden Sie als zuständige Ministerin unternehmen, um die immer wiederkehrenden Verfehlungen des Anstaltsleiters zu unterbinden?