1823/J XXVII. GP

Eingelangt am 28.04.2020
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ANFRAGE

 

der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch, Peter Wurm

und weiterer Abgeordneter

an die Bundesministerin für Arbeit, Familie und Jugend

betreffend tagesaktuelle Arbeitsmarktzahlen in COVID-19-Zeiten

Die FPÖ-Fraktion im Ausschuss für Arbeit und Soziales hat am 23. April 2020 folgenden Antrag eingebracht:

Die Bundesministerin für Arbeit, Familie und Jugend wird aufgefordert gegenüber dem Nationalrat und der Öffentlichkeit umgehend

-        tagesaktuell über die Arbeitsmarktdaten allgemein und speziell im Hinblick auf die Auswirkungen der COVID-19 Maßnahmen nach Branchen, Bundesländern, Alterstgruppen, Ausbildungsstand, Staatsbürgerschafts- und Aufenthaltsstatus zu informieren,

-        eine tagesaktuelle Aufschlüsselung der in Kurzarbeit befindlichen Arbeitnehmer, der Arbeitslosen und der Notstandshilfebezieher allgemein und speziell im Hinblick auf die Auswirkungen der COVID-19 bekanntzugeben

-        -eine tagesaktuelle Veröffentlichung der Kosten im Zusammenhang mit dem Arbeitsmarkt, d.h. Kurzarbeit und Arbeitslosigkeit bekanntzugeben.

 

In der Aussprache mit Frau Bundesministerin Christine Aschbacher (ÖVP) wurden die Abgeordneten des Sozialausschusses damit konfrontiert, dass die Ressortministerin keine einzige Frage zur aktuellen Arbeitsmarktlage in Folge von COVID-19 beantworten konnten. Der gestellte FPÖ-Antrag wurde darüber hinaus von ÖVP&Grünen mehrheitlich abgelehnt, womit dokumentiert wird, dass die Regierungsfraktionen offensichtlich jegliche Transparenz im Zusammenhang mit dem Arbeitsmarkt in der aktuellen COVID-19-Krise verhindern wollen.

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Arbeit, Familie und Jugend folgende

 

ANFRAGE

 

1)    Stimmt es, dass Sie nicht über die tagesaktuellen Arbeitsmarktzahlen verfügen?

2)    Wenn ja, wie kann es sein, dass das AMS-Management und damit auch der Verwaltungsratsvorsitzende Sektionschef Sauer sehr wohl über diese Arbeitsmarktzahlen in seiner Sektion verfügt?

3)    Stimmt es, dass Ihnen von Seiten des Bundeskanzleramtes mitgeteilt wurde, dass Sie die tagesaktuellen Arbeitsmarktzahlen bei der aktuellen Aussprache des Ausschusses für Arbeit und Soziales am 23.04.2020 nicht nennen dürfen?

4)    Wenn ja, wer hat Ihnen diese Mitteilung zukommen lassen?

5)    Wurde diese Mitteilung insbesondere durch ein Mitglied des Kabinetts des Bundeskanzlers über Ihre Kabinettschefin an Sie weitergeleitet?

6)    Wenn ja, wann?

7)    War dieser Entschluss, die tagesaktuellen Arbeitsmarktzahlen bei der aktuellen Aussprache des Ausschusses für Arbeit und Soziales am 23.04.2020 nicht nennen dürfen, Gegenstand der Vorbesprechung im ÖVP-Nationalratsklub?

8)    Wurden demgegenüber aber einzelnen Mitgliedern des ÖVP-Parlamentsklubs die tagesaktuellen Arbeitsmarktzahlen zur Verfügung gestellt?

9)    War dieser Entschluss, die tagesaktuellen Arbeitsmarktzahlen bei der aktuellen Aussprache des Ausschusses für Arbeit und Soziales am 23.04.2020 nicht nennen zu dürfen, Gegenstand einer Diskussion mit Mitgliedern des Grünen Parlamentsklubs?

10) Wurden demgegenüber aber einzelnen Mitgliedern des ÖVP-Parlamentsklubs die tagesaktuellen Arbeitsmarktzahlen zur Verfügung gestellt?

11) Werden Sie in Zukunft anlässlich von Besprechungen mit den Sozialsprechern der Oppositionsparteien die tagesaktuellen Arbeitsmarktzahlen ebenfalls nicht nennen?

12) Werden Sie in Zukunft anlässlich von Ausschussterminen im National- und Bundesrat gegenüber den Oppositionsparteien die tagesaktuellen Arbeitsmarktzahlen ebenfalls nicht nennen?