1852/J XXVII. GP

Eingelangt am 30.04.2020
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Anfrage

 

der Abgeordneten Lausch, Schnedlitz

und weiterer Abgeordneter

an die Bundesministerin für Justiz

betreffend Menüauswahl für Häftlinge

 

„Der Standard“ berichtete in seiner Online-Ausgabe vom 15.10.2019 unter anderem Folgendes:

 

Koscher und aufgewärmt

 

In einem Umfeld, in dem man sich von Mahlzeit zu Mahlzeit hantelt, scheint es umso wichtiger zu sein, dass diese erstens schmecken, zweitens zur eigenen Einstellung und zum Glauben passen – und drittens genug sind.

 

Vom Justizministerium heißt es dazu, man decke Bedürfnisse der Häftlinge umfassend ab, beziehe Ernährungswissenschafter und ausgebildetes Personal mit ein. Außerdem verweist man auf das Recht, sich Kost von dritter Seite zur Verfügung stellen zu lassen, wenn rituelle Verköstigung mit den Mitteln, die der JA zur Verfügung stehen, nicht möglich ist. Koscheres Essen werde etwa durch einen zertifizierten Caterer geliefert und in den JA aufgewärmt, "die Kosten für die Speisen und den Transport trägt der Strafvollzug", schreibt eine Sprecherin

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Justiz folgende

 

Anfrage

 

1.    Wie viele verschiedene Kostarten werden den Häftlingen in den Justizanstalten und Außenstellen am Speiseplan aktuell angeboten und wie lauten diese Sorten? (Bitte um genaue Auflistung nach jeweiliger Justizanstalt und Außenstelle sowie Auflistung nach Frühstück, Mittagessen und Abendessen)

2.    Von wem werden die in Frage 1 genannten Speisen zubereitet?

3.    Durch wen und wie werden die in Frage 1 genannten Speisen angeliefert? (Bitte um genaue Auflistung nach jeweiliger Justizanstalt und Außenstelle)

4.    Wie hoch ist der jährliche Kostenaufwand für die verschiedenen Kostarten in den Justizanstalten? (Bitte um genaue Auflistung der Gesamtkosten sowie im Einzelnen nach Sorten und nach jeweiliger Justizanstalt und Außenstelle)

5.    Wird in diversen Justizanstalten und Außenstellen aktuell Kost von dritter Seite zur Verfügung gestellt um eine rituelle Verköstigung der Häftlinge zu gewährleisten?

a.    Wenn ja, in welchen Justizanstalten und Außenstellen?

b.    Wenn ja, seit wann?

c.    Wenn ja, wie und durch wen erfolgt die jeweilige Zubereitung der rituellen Kost?

d.    Wenn ja, wie genau und durch wen erfolgt die Anlieferung der rituellen Kost?

e.    Wenn ja, wie wird sichergestellt, dass durch die Anlieferung der rituellen Kost keine Gegenstände, Waffen, Drogen etc. in die Justizanstalten und Außenstellen geschmuggelt werden?

f.      Wenn ja, gab es bereits Vorfälle bei denen verbotene Dinge bei Anlieferung von ritueller Kost in die Justizanstalten und Außenstellen geschmuggelt wurden? (Bitte um genaue Aufschlüsselung nach Vorfall und Datum)

g.    Wenn ja, wie hoch ist der jährliche Kostenaufwand für die in Frage 5 genannte Kost in den Justizanstalten und Außenstellen? (Bitte um genaue Auflistung der Kosten aufgeteilt nach Zubereitung, Transport etc. in der jeweiligen Justizanstalt und Außenstelle)