1871/J XXVII. GP

Eingelangt am 05.05.2020
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Anfrage

 

der Abgeordneten Dr. Helmut Brandstätter, Kolleginnen und Kollegen

an den Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten

betreffend Visaverfahren Kosovo

 

Die strategischen Rivalen der EU, China, Russland und Türkei,sind am Balkan politisch und wirtschaftlich hochaktiv im Ringen um Einfluss in der Region. Österreich unterstützt die Beitrittsbemühungen der Westbalkanstaaten in dem Verständnis, dass ein Abwenden der EU    von der Region ein Vakuum mitten in Europa schaffen würde, in das Kontrahenten schnell  und leicht eindringen können. Auch in den Ländern, die noch keinen Beitrittskandidatensta- tus genießen (Kosovo und Bosnien und Herzegowina), sind österreichische Diplomat_innen aktiv, um sie im europäischen Orbit zu halten. Es wird betont, dass die Menschen dieser    Staaten bereits jetzt eine europäische Perspektive bekommen müssen, weil sie sonst offen  für das Buhlen von Autokraten sind. 

 

China ist mit den Investitionen im Rahmen des Seidenstraßenprojekts aktiv, und nutzt die wirtschaftlichen Beziehungen auch zur Festigung der politischen aus. So patrouillieren mittlerweile bereits chinesische Polizist_innen mit ihren serbischen Kolleg_innen in Serbien – zum Schutze chinesischer Tourist_innen.  

Europas Antwort ist eine engere wirtschaftliche, kulturelle und soziale Annäherung. Verbesserter Personenaustausch wird von Diplomat_innen regelmäßig als europäisches Projekt  genannt. Vor allem junge Menschen am Balkan sollen die Möglichkeit erhalten, sich bereits jetzt als Europäer_innen zu verstehen. In Interaktionen mit österreichischen Vertretungen am Balkan gibt es aber Beschwerden einer schwerfälligen oder willkürlichen Herangehensweise gegenüber Antragssteller_innen aus visumpflichtigen Ländern. Wenn dem so ist, wäre es im Interesse Österreichs und anderer Schengenstaaten hier Reformen zu tätigen, da Visaantragskriterien unter Schengenstaaten abgestimmt sind..

Abteilung IV.5. des BMEIA beurteilen österreichische Konsulate Visaanträge nach drei Kriterien: 

·         ob bei Einreise der Schengener Grenzkodex erfüllt wird und ob ein Risiko der rechtswidrigen Einwanderung besteht;

·         ob der/die Antragsteller_in eine Gefahr für die Sicherheit der Mitgliedstaaten darstellt; und

·         ob er/sie beabsichtigt, vor Ablauf der Gültigkeitsdauer des beantragten Visums das Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten zu verlassen

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage:



1.    Die drei Kriterien sind höchst subjektiv und mangels genauerer Richtlinien nicht objektiv bewertbar, was bei Ablehnung von wohlmeinenden Antragsteller_innen dann oft zum Gefühl behördlicher Willkür führt. Gibt es zu diesen drei Kriterien einen Katalog von Indikatoren, die es den entscheidungsbefugten Beamt_innen erlauben, ihre Entscheidungen nach mehr als persönlichem Gutdünken zu treffen?

2.    Was sind die Indikatoren, nach denen Beamt_innen in österreichischen Konsulaten beurteilen, ob ein_e Antragsteller_in den Schengener Grenzkodex erfüllen wird und ob ein  Risiko der rechtswidrigen Einwanderung besteht? Bitte um Auflistung dieser Indikatoren.

a.    In der Beurteilung von zukünftigem menschlichem Verhalten besteht immer ein nicht auszuschließendes Risiko. Ab welchem Risikograd ist ein Antrag abzulehnen, und wie wird diese Graduierung von Beamt_innen beurteilt?

3.    Was sind die Indikatoren, nach denen Beamt_innen beurteilen, ob ein_e Antragsteller_in eine Gefahr für die Sicherheit der Mitgliedstaaten darstellt? Bitte um Auflistung dieser Indikatoren.

4.    Was sind die Indikatoren, nach denen Beamt_innen beurteilen, ob ein_e Antragsteller_in beabsichtigt, vor Ablauf der Gültigkeitsdauer des Visums das Hoheitsgebiet der Schengen-Staaten wieder zu verlassen? Bitte um Auflistung dieser Indikatoren. 

5.    Gibt es angesichts der österreichischen Bemühungen, Westbalkanstaaten enger an die Europäische Union zu binden, Bestrebungen, die Kriterien und die zur Bewertung herangezogenen Indikatoren zu überarbeiten?

a.    Wenn ja, in welchen Gremien?