1875/J XXVII. GP
Eingelangt am 05.05.2020
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Fiona Fiedler, Kolleginnen und Kollegen
an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
betreffend Persönliche Assistenz
Anfang dieses Jahres wurde im Nationalrat über die bundeseinheitliche Regelung der Persönlichen Assistenz abgestimmt. Ergänzend dazu ist die Umsetzung von bundeseinheitlichen Regelungen hinsichtlich der Persönlichen Assistenz auch Teil des Regierungsprogramms.
Persönliche Assistenz ist für viele Menschen mit Behinderung Grundvoraussetzung für eine aktive Teilhabe an der Gesellschaft und ein selbstbestimmtes Leben. Für Menschen mit Behinderung ist diese Selbstbestimmtheit nur teilweise gegeben. Persönliche Assistenz in der Freizeit ist Ländersache und deshalb nicht einheitlich geregelt. Menschen mit Behinderung haben zwar im besten Fall eine Assistenz in Beruf und Schule, allerdings müssen sie den privaten Alltag allein bestreiten. Hier besteht dringender Handlungsbedarf, da die Notwendigkeit einer Assistenz gegeben ist.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
Anfrage:
1. Gibt es bei der Umsetzung dieses Prozesses bereits Fortschritte?
a. Wenn ja, welche?
i. Gibt es bereits eine Arbeitsgruppe, die explizit für diesen Bereich eingesetzt
wurde?
b. Wenn nein, bis wann kann man mit Fortschritten rechnen?
2. Wie wurden die Bundesländer bisher in den Prozess eingebunden?
3. Die Pflegereform ist wie der Inklusionsfond Teil des Regierungsprogramms. Wird die
Persönliche Assistenz der Freizeit Teil der Pflegereform sein?
4. Wie viele ausgebilderte Pflegekräfte gibt es im Bereich Persönliche Assistenz?
a. Gibt es genug ausgebildete Pflegekräfte?
5. Wie ist die Situation in den Nachbarländern?
a. Gibt es hier einen Austausch?