1876/J XXVII. GP

Eingelangt am 06.05.2020
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

 

der Abgeordneten Andreas Minnich

Kolleginnen und Kollegen

an die Bundesministerin für Justiz

betreffend Aufklärung über die Vorgangsweise der Justiz im Falle eines Vergewaltigungsversuchs mit Körperverletzung

Am 28. April 2020 ereignete sich im Gemeindegebiet der Stadtgemeinde Poysdorf eine versuchte Vergewaltigung mit Körperverletzung. Laut den Ermittlungen ist der mit einem Messer bewaffnete mutmaßliche Täter über die Frau hergefallen und hat versucht, ihr die Kleider vom Leib zu reißen. Nach heftiger Gegenwehr konnte die Frau den Angreifer in die Flucht schlagen, wurde allerdings selbst mit Schnittverletzungen in das NÖ Landesklinikum Mistelbach eingeliefert. Nach dem Absetzen eines Notrufs durch das Opfer und einer sofortigen Alarmfahndung konnte der Tatverdächtige noch am gleichen Tag festgenommen und in die Justizanstalt Korneuburg eingeliefert werden. Ebenso wurde die vermeintliche Tatwaffe, ein 20cm langes Messer, gefunden und sichergestellt.

Nur einen Tag nach der Festnahme konnte der Verdächtige allerdings das Gericht als freier Mann verlassen. Angeblich hätte es in den Angaben des Opfers zu viele Widersprüche zum Ermittlungsstand gegeben. So lautete auch die Auskunft des Sprechers der Staatsanwaltschaft Korneuburg. Es ist allerdings völlig unverständlich, warum nicht der dringend Tatverdächtige zumindest bis zum Abgleich der DNA-Spuren in Untersuchungshaft genommen wurde. Dies wäre auch zur Sicherstellung der weiteren gerichtlichen Aufklärung notwendig gewesen, da Medienberichten zufolge der Betreffende nicht mehr aufgreifbar sein dürfte, da es sich um einen Asylwerber handelt, der nach seiner Freilassung nicht mehr im Asylheim anzutreffen war.

Aus diesem Grund stellen die unterfertigenden Abgeordneten folgende

Anfrage:

1.         Ist Ihnen der geschilderte Vorfall bekannt?

2.         Wie kann es möglich sein, dass Haftrichter eine wegen versuchter Vergewaltigung mit Körperverletzung verdächtige Person sofort wieder auf freien Fuß setzen, ohne den DNA-Abgleich abzuwarten?

3.         Entspricht diese Vorgangsweise der gewohnten Praxis?

4.         Wenn j a, wäre diese nicht zu überdenken?

5.         Liegt nicht eine weitere Gefährdung der gerichtlichen Aufklärung darin, dass es sich bei dem Verdächtigen um eine Person ohne ordentlichen Wohnsitz in Österreich handelt?

6.         Wird dieser Umstand nicht im Zuge der Haftverhandlungen mitberücksichtigt?

7.         Lagen gegen den Verdächtigen bereits im Vorfeld zu der versuchten Vergewaltigung andere Vorwürfe vor?

8.         Wenn ja, warum wurden diese Argumente nicht bei der Haftverhandlung mitberücksichtigt?

9.         Zu welchem Ergebnis hat der durchgeführte DNA-Abgleich mittlerweile geführt?

10.      Welche Schritte werden Sie setzen, um künftig derartige fragwürdige Entscheidungen zu verhindern?