1880/J XXVII. GP

Eingelangt am 06.05.2020
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Anfrage

 

der Abgeordneten Dr. Johannes Margreiter, Kolleginnen und Kollegen

an den Bundesminister für Soziales‚ Gesundheit‚ Pflege und Konsumentenschutz

betreffend Freie Einreise von Jagdpächtern

 

Aufgrund der Covid-19 Pandemie gelten zum Zeitpunkt des Verfassens dieser Anfrage strikte Ein- und Ausreisebeschränkungen von und nach Österreich. Medienberichten zufolge sind jedoch Jagdpächter aus dem Ausland eine Gruppe, die von dieser Regelung ausgenommen wurde (https://orf.at/stories/3164447/). Der Artikel hält fest, dass sich diese Personen weder in eine zweiwöchige Quarantäne begeben müssen noch ein ärztliches Attest vorzuweisen haben, dass sie gesund sind. Im Land Tirol gibt es 1.300 Jagdgebiete, von denen 300 an Menschen aus dem Ausland verpachtet sind. Laut der Tiroler Landesregierung gelte die Regelung jedoch bun-desweit.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage:



1.    Wie viele Jagdgebiete betrifft diese Regelung pro Bundesland?

 

2.    Sind von der Regelung nur Jagdpächter im engeren Sinn umfasst oder auch andere Jagdausübungsberechtigte bzw andere Personengruppen wie zum Beispiel Angehörige? (Um detaillierte Ausführung sowie Begründung, weshalb die Ausnahme für die einzelnen Gruppen notwendig ist, wird ersucht.)

 

3.    Ist Einzelabschussnehmern die Einreise ebenfalls erlaubt?

a.    Wenn ja, weshalb?

b.    Wenn nein, weshalb nicht?

 

4.    Wie viele Personen dürfen durch diese Regelung nach Österreich einreisen?

 

5.    Welches sind die Gründe für diese Ausnahmegenehmigung? (Um detaillierte Erläuterung wird ersucht.)

 

6.    Weshalb wird von den Jagdpächtern kein ärztliches Attest bei der Einreise verlangt?

 

7.    Sind die Berechtigten zu einer Anfahrt ohne Zwischenstopp verpflichtet?

a.    Wenn nein, weshalb nicht?

 

8.    Welche Maßnahmen setzen Sie, um sicherzustellen, dass die Bevölkerung in   unmittelbarer Nähe der betroffenen Gebiete nicht unverhältnismäßigem Ansteckungsrisiko ausgesetzt ist?