1882/J XXVII. GP

Eingelangt am 06.05.2020
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Anfrage

 

der Abgeordneten Douglas Hoyos-Trauttmansdorff, Kolleginnen und Kollegen

an die Bundesministerin für Landesverteidigung

betreffend Verlängerte Präsenzdiener

 

Mitte März wurde von der Bundesregierung in einer Pressekonferenz bekannt gegeben, den Grundwehrdienst von zu diesem Zeitpunkt tätigen Präsenzdienern wegen der Covid-19-Pandemie um zwei Monate zu verlängern. Im BGBl. II Nr. 101/2020 wurde von Ihnen sodann die entsprechende Verfügung getroffen. Auf den verschiedensten sozialen Medien wurden alsbald Stimmen aus Kreisen von Grundwehrdienern laut, die sich gegen die Verlängerung ihres Präsenzdienstes aussprachen und auch rechtliche Schritte gegen diese Vorgehensweise ankündigten. In Zusammenhang mit dem Aufschub der Entlassung aus dem Grundwehrdienst einhergehenden Grundrechtseingriffen müssen die Ansprüche an eine gegebene Notwendigkeit solcher Maßnahmen naturgemäß sehr hoch sein.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage:



1.    Wie viele Grundwehrdiener wurden aufgrund der oben genannten Verfügung tatsächlich verlängert?

2.    Gibt oder gab es Möglichkeiten bzw. Gründe für die Präsenzdiener, diesem Aufschub zu widersprechen?

a.    Wenn ja, welche?

b.    Wenn ja, wie viele Fälle betraf dies?

3.    Für welche Aufgaben wurden die Grundwehrdiener im Zuge Ihrer Verlängerung eingesetzt?

a.    Bitte um Aufschlüsselung nach Aufgabenart und Bundesland.

4.    Gibt oder gab es Grundwehrdiener, die Ihren Dienst aus dem Home Office verrichteten?

a.    Wenn ja, welche Aufgaben sind oder waren dies?

                                  i.    Für welche Aufgaben und die Verrichtung derselben aus dem Home Office war die Coronakrise ursächlich?

b.    Wenn ja, wie viele Grundwehrdiener arbeiten oder arbeiteten aus dem Home Office?

c.    Ist es für Grundwehrdiener üblich, aus dem Home Office zu arbeiten? 

                                  i.    Wenn ja, bitte auch hier um eine genaue Auflistung der aus dem Home Office verrichteten und verrichtbaren Tätigkeiten.

5.    Gibt es sonstige Bedienstete beim Bundesheer, die Ihren Dienst in den letzten 3 Monaten aus dem Home Office verrichteten?

a.    Wenn ja, wie viele?

b.    Wenn ja, um welche Tätigkeiten handelte es sich hierbei?

c.    Welche dieser Tätigkeiten wurden auch vor der Coronakrise aus dem Home Office verrichtet?