1895/J XXVII. GP

Eingelangt am 07.05.2020
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Anfrage

 

der Abgeordneten Henrike Brandstötter, Kolleginnen und Kollegen

an den Bundesminister für Soziales‚ Gesundheit‚ Pflege und Konsumentenschutz

betreffend Bedenkliche Medienselektion des Gesundheitsministeriums

 

Die Hauptaufgabe der Regierung ist momentan – so möchte man glauben – die Verbreitung eines Virus zu stoppen. Wir befinden uns in einer Krisenzeit, in der es wohl eine der wichtigsten Aufgaben der Regierung ist, insbesondere auch des Gesundheitsministeriums, Wissen breit zu streuen, damit alle Bürgerinnen und Bürger informiert sind. Denn je mehr Bürgerinnen und Bürger wissen, desto eher können von ihnen Maßnahmen – so sie sinnvoll sind – nachvollzogen und eingehalten werden. Das erhöht die Chancen enorm die Verbreitung des Virus einzudämmen. Um Informationen zu COVID-19 so vielen Bürgerinnen und Bürgern wie möglich zukommen zu lassen, liegt es nahe, Informationen aus dem Gesundheitsministerium allen Medien gleichermaßen zur Verfügung zu stellen, um die bestmögliche Verbreitung ebendieser zu garantieren.

Obwohl diese Argumentation logisch erscheint, lud das Gesundheitsministerium vor kurzem nur ausgewählte Medienvertreter_innen zu einem Gespräch ein, um diesen den Zugang zu Exklusivinformationen zu gewähren. Eingeladen waren laut Medienberichten Kurier, Kleine Zeitung und Kronen Zeitung (https://story.heute.at/Christian-Nusser-Blog-Kopfnuesse-ho-ho-ho/index.html). Das Argument des Gesundheitsministeriums, genau diese auszuwählen, lautete, dass ebendiese Medien über gedruckte Sonntagsauflagen verfügen. Gerade in einer digitalisierten Medienwelt ist der Ausschluss der anderen Medien absolut nicht nachvollziehbar, sagt auch die Österreich-Präsidentin von Reporter ohne Grenzen, Rubina Möhring (http://www.rog.at/pm/rsf-oesterreich-kritisiert-medienselektion-des-gesundheitsministeriums/). Überdies sind die eingeladenen Medien nicht die einzigen mit gedruckter Sonntagsausgabe. 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage:

 

1.    Wer hat die Entscheidung getroffen, dass genau diese Medien zu genau diesem Termin eingeladen werden?

2.    Weshalb wurden nur ebendiese Medien mit gedruckter Sonntagsauflage eingeladen, obwohl eine breite Streuung der Informationen von hoher Relevanz ist?

3.    Ist Ihnen bekannt, dass auch folgende Medien gedruckte Sonntagsausgaben produzieren: "Die Presse" sowie "Österreich"?

4.    Welche geteilten Informationen sind Ihrer Ansicht nach nur für Medien mit gedruckter Sonntagsauflage relevant und warum?

5.    Wie begründen Sie das Ausschließen einzelner Medienunternehmen bei Presseterminen?

6.    Haben Sie auch in Zukunft vor, bestimmte Medien zu Presseterminen rund um Covid-19 nicht einzuladen? 

a.    Wenn ja, warum?

7.    Auf welcher Grundlage nehmen Sie in Kauf, dass Sie durch Exklusivinformationen den Wettbewerb unter den Medienschaffenden verzerren?

8.    Inwiefern geht das selektive Einladen einzelner Medien mit den medienpolitischen Aufgaben Ihres Ressorts konform?

9.    Was sind Ihrer Sicht nach die grundsätzlichen medienpolitischen Aufgaben Ihres Ressorts?

10. Was sind Ihrer Sicht nach in Zeiten einer Krise, die die gesamte Bevölkerung trifft, die medienpolitischen Aufgaben Ihres Ressorts?

11. Welche internen Regeln (direkte oder auch indirekte) gibt es in Ihrem Ministerium, wenn es um die Einladung von Medien zu Presseterminen geht?

a.    Nach welchen Kriterien wird ausgesucht, wer eingeladen wird und wer nicht?

12. Welchen Begriff würden Sie vorschlagen für eine Veranstaltung, die keine Pressekonferenz, kein Hintergrundgespräch und kein Medientermin ist, zu der aber trotzdem Medien eingeladen werden, jedoch nur selektiv?

13. Wann sind die Informationen, die diesen Medien mitgeteilt wurden, dem Gesundheitsausschuss des Parlaments zugeleitet worden?