1896/J XXVII. GP

Eingelangt am 07.05.2020
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

 

der Abgeordneten Douglas Hoyos-Trauttmansdorff, Kolleginnen und Kollegen

an den Bundesministerin für Landesverteidigung

betreffend Eingeschränkte Freizeit von Soldaten im Covid-Einsatz

 

Zurzeit befinden sich eine Menge Soldaten im Assistenzeinsatz aufgrund der Corona-Krise. Diese haben andere, eingeschränktere Freizeit-Regeln als im Normalbetrieb. Konkret: Statt sechs freier Tage jedes Monat, haben die Soldaten nun nur noch zwei (https://kurier.at/chronik/oesterreich/unmut-bei-soldaten-ueber-eingeschraenkte-freizeit-im-covid-einsatz/400829516). Diese Bestimmung trifft auch die Miliz-Soldat_innen, die Anfang Mai eingerückt sind. Auch die Beschwerden bei der parlamentarischen Bundesheerkommission häufen sich diesbezüglich. Dem Bericht zufolge ist die Dienstzeit im Assistenzeinsatz so geregelt, dass Soldat_innen nach sechs Tagen Dienst zwei Tage Bereitschaft hatten. Durch die hohe Corona-Ansteckungsgefahr wurden diese zwischenzeitlich zur Gänze gestrichen und nun wieder auf zwei Tage pro Monat erhöht. Grundsätzlich konnten die Soldat_innen die Bereitschaftszeit dazu nutzen, heimzufahren und Zeit mir ihren Familien zu verbringen. Die zwei Tage sind nun gänzlich frei - also auch ohne Bereitschaft - die Bereitschaftszeit ist jedoch ebenfalls unflexibler; Die Soldat_innen müssen innerhalb von 90 Minuten einrücken können und ständig telefonisch erreichbar bleiben.

Vor allem für Helfende - also aktiv Beteiligte- stellt eine derartige Ausnahmesituation eine enorme psychische Belastung dar. Diese wird durch reduzierte Freizeit und reduzierte Zeit mit der Familie - auch wenn nur auf Distanz- enorm verstärkt. Auf Nachfrage wurde berichtet, dass die Lage zurzeit evaluiert werde und die Bestimmungen sich wieder ändern könnten. Unmut unter den Helfenden kann eigentlich nicht im Interesse derer sein, die versuchen, eine Krise zu bewältigen.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage:



1.    Mit welcher Begründung wurden die freien Tage der Soldat_innen auf ein Drittel reduziert?

2.    Warum wurden die Freizeit-Regelungen nicht beibehalten?

a.    Wie wurden die neuen Regelungen mit den Soldat_innen kommuniziert?

b.    Welche Reaktionen gab es unter den Soldat_innen bezüglich der neuen Regelungen?

3.    Wer gab die Anordnung zur Veränderung der Freizeit-Regeln?

a.    Wie kam es zu der Entscheidung?

b.    Welche Personen waren in diese Entscheidung involviert?

4.    Wie viele Beschwerden sind diesbezüglich insgesamt bei der Bundesheer-Beschwerdekommission eingegangen?

5.    Wie weit war die Evaluation der neuen Bestimmungen zur Zeit der Anfragestellung fortgeschritten?

a.    Welche weiteren Schritte wurden dann und in welcher Form gesetzt?

6.    Wie wird mit der zusätzlichen psychischen Belastung der Soldat_innen umgegangen?

7.    Während durch verkürzte Freizeit die psychische Belastung steigt, was wird unternommen, um den Helfenden diese Zeit zu erleichtern?