1905/J XXVII. GP

Eingelangt am 07.05.2020
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Anfrage

 

der Abgeordneten Dr. Susanne Fürst

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten

betreffend Maßnahmen gegen Hassreden

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage vom 30.Jänner 2020 (ZI. 663/J-NR/2020), was die Bundesregierung gegen die Christenverfolgung zu tun gedenkt, entgegneten Sie mit der Anfragebeantwortung 728/AB, dass Maßnahmen gegen sogenannte Hassreden ergriffen werden, wie folgt: „Es ist geplant, das vom VN-Sonderberichterstatter initiierte europäische Regionalforum zu Minderheiten im Jahr 2020 in Wien abzuhalten, das dem Thema Hassrede gewidmet sein wird.“

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten folgende

 

Anfrage

 

1)    Welche Definition von "Hassreden" bzw. „Hass“ wird von Seiten ihres Ministeriums verwendet?

 

2)    Verfügt ihr Ministerium über eine eigene Stabstelle, welche sich mit dem Thema „Hassreden“ gegenüber ihren betroffenen Agenden beschäftigt?

a.    Wenn ja, wie viele Personen gehören dieser Stabsstelle an?

b.    Wenn ja, auf wie viel belaufen sich die finanziellen Kosten dieser Stabstelle?

c.    Wenn ja, welche weiteren Ressourcen stehen dieser Stabstelle zur Verfügung?

d.    Wenn ja, sind Weiter- und Fortbildungsmaßnahmen für Bedienstete dieser Stabstelle geplant?

e.    Wenn ja, konnten bereits Maßnahmen seitens dieser Stabstelle entgegen „Hassreden“ getroffen werden?

f.      Wenn ja, gibt es bereits konkrete Ergebnisse dieser Stabstelle?

g.    Wenn nein, warum nicht?

 

3)    Welche weiteren Ressourcen stehen dem Außenministerium zum Thema „Hassreden“ zur Verfügung?

 

4)    Ist es korrekt, dass das Außenministerium dem „No Hate Speech“ Komitee angehört?

a.    Wenn ja, seit wann?

b.    Wenn ja, welche Art der Unterstützung (z.B. finanziell) wird seitens ihres Ministeriums geleistet?

c.    Wenn ja, welche Erfolgen bzw. Maßnahmen konnten seitens dieser Initiative bisweilen verzeichnet werden?

d.    Wenn nein, warum nicht?

 

 

5)    Unterstützt das Außenministerium finanziell oder auf andere Weise Organisationen bzw. Initiativen sowohl auf nationaler, europäischer als auch auf internationaler Ebene, die sich die Bekämpfung von – im weitesten Sinne – „Hassreden“ zur Aufgabe gemacht haben?

a.    Wenn ja, welche Organisationen bzw. Initiativen werden von ihrem Ministerium unterstützt?

b.    Welche Art der Unterstützung wird seitens ihres Ministeriums geleistet?

c.    Welche Beträge werden gezahlt (bitte für jede Organisation bzw. Initiative separat aufführen?

d.    Unterstützt ihr Ministerium solche Organisationen bzw. Initiativen auf indirekte Weise, d. h. durch Unterstützungsleistungen (finanziell oder organisatorisch)?

e.    Wenn ja, seit wann?

f.      Welche Erfolge bzw. Maßnahmen gegen „Hassreden“ konnten bisweilen von diesen Initiativen bzw. Organisation verzeichnet werden?

 

6)    Wie beurteilt ihr Ministerium den bisherigen Erfolg ihrer Maßnahmen gegen „Hassreden“ im Allgemeinen?