1931/J XXVII. GP

Eingelangt am 08.05.2020
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Anfrage

 

der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Dr. Helmut Brandstätter, Kolleginnen und Kollegen

an den Bundesminister für Soziales‚ Gesundheit‚ Pflege und Konsumentenschutz

betreffend Zugang zu Covid-19-Daten für Forscher_innen

 

Am 25. Februar 2020 wurden in Innsbruck die ersten beiden Covid-19-Patient_innen positiv getestet. 65 Tage später, am 30. April 2020, erklärte der Gesundheitsminister, die Daten aus dem Epidemiologischen Meldesystem (EMS) sollen im Lauf des Mai in anonymisierter Form der Wissenschaft zugänglich gemacht werden. Er habe die Gesundheit Österreich GmbH (GÖG) mit der Einrichtung einer entsprechenden Datenplattform beauftragt.

Mit einer Novelle des Epidemiegesetzes im Zuge des 16. Covid-19-Gesetzes wurde allerdings lediglich die GÖG zu jenen Berechtigten hinzugefügt, die auf das im Gesetz verankerte Register für Statistik und wissenschaftliche Forschung zugreifen dürfen - Universitäten oder Forschungseinrichtungen fehlen hier nach wie vor. Somit sind der für das Gesundheitswesen zuständige Bundesminister, die Landeshauptmänner und Bezirksverwaltungsbehörden und die Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit (AGES) sowie die GÖG berechtigt, die Daten im Register für die genannten Zwecke zu verarbeiten.

In einem Interview im "Falter" vom 5. Mai 2020 kritisierte auch Jakob Weichenberger, Leiter des Datenteams der "Zeit im Bild", dass das neu geschaffene Screening-Register im Gesetz explizit nicht vorsehe, "Daten für die Öffentlichkeit oder die Wissenschaft transparent zugänglich zu machen". Man habe "also nicht einfach vergessen, dass diese Daten für die Forschung wichtig wären, sondern sich bewusst dafür entschieden, sie nicht allen zugänglich zu machen." https://www.falter.at/zeitung/20200505/wir-kriegen-nicht-die-daten-um-die-krise-besser-zu-erklaeren

In der Sitzung des Gesundheitsausschusses am 5. Mai 2020 teilte der Gesundheitsminister auf Nachfrage erneut mit, die Daten zur Covid-19-Epidemie würden in Form einer Plattform zur Verfügung gestellt, die über die GÖG abgewickelt werde, weitere Details wurden nicht genannt.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage:



1.    Wie wird diese Plattform gestaltet sein?

2.    Warum wurde beschlossen, die Einrichtung dieser Plattform über die GÖG abzuwickeln bzw. diese Plattform durch die GÖG zu betreiben?

a.    Wurden Angebote von anderen Anbietern eingeholt? Von welchen?

b.    Warum betreibt das BMSGPK diese Plattform nicht selbst bzw. warum wird die Statistik Austria hier nicht einbezogen?

3.    Welche Daten werden über diese Plattform zur Verfügung gestellt und in welcher Form (anonymisiert, pseudonymisiert etc.)?

a.    Woher stammen diese Daten: Aus welchen Meldesystemen, von welchen Behörden oder Gesundheitseinrichtungen?

                                  i.    Welche Datenkategorien werden jeweils zur Verfügung gestellt?

b.    Werden Daten rückwirkend hochgeladen? Bis zu welchem Datum?

c.    Werden Daten proaktiv auf diese Plattform hochgeladen?

d.    Ist die Zurverfügungstellung der Daten verpflichtend oder freiwillig?

                                  i.    Falls freiwillig: Warum? Erfolgt eine Information an die Behörden/Einrichtungen durch das BMSGPK?

e.    Wie funktioniert die Übertragung dieser Daten auf die Plattform?

f.      Ist es geplant, Daten zu Covid-19 künftig automatisiert auf diese Plattform hochzuladen? Welche Daten und inwiefern wird dies bewerkstelligt?

4.    Welche Behörden, Universitäten, Fachhochschulen, Institute und anderweitige Forschungseinrichtungen werden zu dieser Plattform Zugang erhalten?

a.    In welcher Form wird dieser Zugang gestaltet sein?

b.    Welche Anforderungen müssen erfüllt werden, um Zugang zu den Daten auf dieser Plattform zu erhalten?

c.    Ist der Download der Daten bzw. deren Speicherung auf externen Datenträgern vorgesehen bzw. erlaubt?

d.    Wird dieser Zugang für gewisse Behörden, Universitäten, Fachhochschulen, Institute und anderweitige Forschungseinrichtungen eingeschränkt oder sind alle Daten vollumfänglich und für alle gleichermaßen verfügbar bzw. zugänglich?

                                  i.    Falls eingeschränkt: Für wen, warum und in welcher Form?

5.    Bis wann ist mit der Fertigstellung dieser Plattform zu rechnen?

a.    Wird ein Zugang zu Teilen der Plattform bereits vor der Fertigstellung möglich sein? Zu welchen Teilen und ab wann?

                                  i.    Falls der Zugang zum Zeitpunkt der Anfragebeantwortung bereits möglich ist: Welche Daten sind bereits verfügbar, woher stammen diese (Meldesysteme, Behörden, Einrichtungen) und wer hat bereits Zugriff darauf?

6.    Wer wird mit der Programmierung bzw. Erstellung bzw. Wartung dieser Plattform beauftragt?

7.    Kosten in welcher Höhe sind durch Erstellung, Betrieb und Wartung dieser Plattform bereits angefallen?