1934/J XXVII. GP

Eingelangt am 08.05.2020
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Anfrage

 

des Abgeordneten Hermann Brückl, MA

und weiterer Abgeordneter

an die Bundesministerin für Justiz

betreffend Ermittlungsverfahren gegen Staatsanwalt Mag. Radasztics

 

Im Zuge des dritten Eurofighter-Untersuchungsausschusses kamen zahlreiche Missstände im Zusammenhang mit den staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen ans Tageslicht. Eine besondere Rolle nimmt hierbei Staatsanwalt Mag. Michael Radasztics ein – er war leitend für die Eurofighter-Verfahren von 2011 bis 2019, als ihm die Ermittlungen entzogen wurden, zuständig.

 

Mag. Radasztics wurden nicht zuletzt deswegen die Verfahren entzogen, weil er im Verdacht steht, gegen seine Amtsverschwiegenheit verstoßen zu haben, indem er dem damaligen Nationalratsabgeordneten Dr. Peter Pilz Informationen weitergegeben hat. In weiterer Folge wurde gegen den Staatsanwalt aufgrund des Verdachts des Amtsmissbrauchs und des Verrats von Amtsgeheimnissen ermittelt. (Fraktionsbericht des Freiheitlichen Parlamentsklubs betreffend den Untersuchungsausschuss zur Untersuchung der politischen Verantwortung im Zusammenhang mit dem Kampfflugzeugsystem „Eurofighter Typhoon“ von Anfang 2000 bis Ende 2017, S. 28)

 

Darüber hinaus machte Mag. Radasztics aufgrund zahlreicher weiterer Verfehlungen auf seine Arbeit aufmerksam: Er führte ein Verfahren gegen Mag. Karl-Heinz Grasser, ohne diesen darüber zu informieren und brach selbiges ohne Rücksicht auf die Strafprozessordnung ab, stellte es aber nicht ein. Auch wegen dieser seltsamen Vorgangsweise wird gegen Mag. Radasztics ermittelt. (ebd., S. 28)

 

Nachdem Mag. Radasztics die Verfahren entzogen wurden, traten weitere Unzulänglichkeiten seiner Ermittlungstätigkeit zutage. Die erhobenen Vorwürfe lauten, dass die Tenorierung verfehlt und eine richtige Subsumtion unterblieben sei, auch eine personenmäßige Konkretisierung der Tathandlungen existiere nicht. Darüber hinaus war die Dokumentation der Verfahrensschritte und der Verdachtshypothesen unzulänglich. (ebd., S. 30-31)

 

Zu guter Letzt wurde bekannt, dass der von Mag. Radasztics herangezogene Gutachter 2017 auch sein Trauzeuge war. Der Staatsanwalt bewilligte dem Gutachter für seine Tätigkeiten ein Honorar von mehreren 100.000 Euro. (Ö1 Mittagsjournal 05.05.2020)

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Justiz folgende

Anfrage

 

  1. Wie lief die Abberufung von Mag. Radasztics von den Eurofighter-Verfahren konkret ab?
  2. Welche Versäumnisse und Verfehlungen werden ihm vorgeworfen?
  3. Inwieweit haben diese Verfehlungen die Ermittlungstätigkeit beeinflusst?
  4. Auf welche Gründe sind diese Versäumnisse zurückzuführen?
  5. Sind sämtliche Ermittlungen gegen Staatsanwalt Mag. Radasztics mittlerweile abgeschlossen?
  6. Wenn ja, mit welchem Ergebnis und wie wurde dieses begründet?
  7. Wenn nein, warum nicht?
  8. Wenn nein, welche Verfahren gegen Mag. Radasztics sind noch offen?
  9. Wann übermittelte die Staatsanwaltschaft Eisenstadt ihren Vorhabensbericht an das Justizministerium?
  10. Welche Auffassungsunterschiede in dieser Causa bestanden bzw. bestehen zwischen dem Weisungsrat und der Weisungsabteilung im Justizministerium?
  11. Wann und wie werden diese Auffassungsunterschiede einer Entscheidung zugeführt?
  12. In welcher Höhe wurde der Sachverständige für seine Gutachtertätigkeit entlohnt?
  13. War Mag. Radasztics trotz der gegen ihn laufenden Verfahren als Staatsanwalt tätig?
  14. Wenn ja, mit welchen Ermittlungsverfahren war er betraut?
  15. Ist Mag. Radasztics weiterhin für die Staatsanwaltschaft Wien tätig?
  16. Wenn ja, in welcher Funktion?
  17. Wenn ja, mit welchen Ermittlungsverfahren ist er betraut?
  18. Wenn nein, seit wann nicht mehr?
  19. Welche Informationen gab Mag. Radasztics gegenüber Dr. Pilz preis?
  20. Wie hat Mag. Radasztics diese Informationsweitergabe begründet?
  21. Wie kam es dazu, dass Mag. Radasztics das Verfahren gegen Mag. Grasser abbrach?
  22. Wie begründete selbiger diesen Schritt?
  23. Konnten die von Mag. Radasztics verursachten Mängel hinsichtlich der Tenorierung behoben werden?
  24. Wenn ja, inwiefern?
  25. Wenn nein, warum nicht?
  26. Konnten die von Mag. Radasztics verursachten Mängel hinsichtlich der Subsumtion behoben werden?
  27. Wenn ja, inwiefern?
  28. Wenn nein, warum nicht?
  29. Konnten die von Mag. Radasztics verursachten Mängel hinsichtlich der personenmäßigen Konkretisierung der Tathandlungen behoben werden?
  30. Wenn ja, inwiefern?
  31. Wenn nein, warum nicht?
  32. Konnten die von Mag. Radasztics verursachten Mängel hinsichtlich der Dokumentation der Verfahrensschritte und der Verdachtshypothesen behoben werden?
  33. Wenn ja, inwiefern?
  34. Wenn nein, warum nicht?