1942/J XXVII. GP

Eingelangt am 12.05.2020
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Anfrage

des Abgeordneten Lausch

und weiterer Abgeordneter

an die Bundesministerin für Justiz

betreffend Asyl-Afghane nach Vergewaltigung untergetaucht

 

Im Bericht der Tageszeitung „Heute“ war am 6.Mai 2020 zu lesen:

Poysdorf: 22-Jähriger war in Haft, Freund hat Zweifel

Fieberhaft wird nach dem Afghanen (22), der noch vor dem DNA-Test enthaftet worden war, gefahndet. Ein Bekannter glaubt nicht an dessen Schuld. Aber: Der 22-Jährige war kein Unbekannter.

Für großen Wirbel hatte der mutmaßliche Vergewaltigungsversuch einer 55-Jährigen in Poysdorf (Mistelbach) mit anschließender Verhaftung und prompter Freilassung eines Afghanen (22) gesorgt. Gestern, eine Woche nach dem Vorfall, lag der DNA-Test vor: Die Spermaspuren am Tatort sind dem 22-Jährigen zuzuordnen. Dies bestätigte auch die Staatsanwaltschaft ("Heute" berichtete).

Der 22-jährige Afghane wurde noch in der Nacht auf Mittwoch von der Polizei in Traiskirchen festgenommen. Er soll eine 55-Jährige angegriffen haben.

Aufatmen bei der Poysdorfer Bevölkerung: Der Verdächtige, der eine Frau (55) in Poysdorf (Mistelbach) sexuell attackiert haben soll, ist in Polizeigewahrsam.

 Wie berichtet war am letzten Dienstag in Poysdorf eine 55-Jährige mit einem Messer verletzt und fast vergewaltigt worden. Im Zuge einer Sofortfahndung wurde ein 22-Jähriger im Asylheim Poysdorf festgenommen ("Heute" berichtete). Doch nur Stunden später setzte ihn der Haftrichter auf freien Fuß, der Jurist sah Widersprüche in den Angaben des Opfers. Bei Bevölkerung und Bürgermeister war der Ärger und das Unverständnis groß.

 Am gestrigen Dienstag lag dann das DNA-Ergebnis vor: Die Spermaspuren vom Tatort stammen vom Afghanen - mehr dazu hier. Der 22-Jährige wurde wieder als Tatverdächtiger gesucht, konnte jetzt über Nacht gefunden und festgenommen werden.“

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an die Bundes-ministerin für Justiz folgende

 

Anfrage

 

1.    Warum wurde der mutmaßliche Täter vor der Auswertung des DNA – Testes enthaftet?

2.    Ist Ihnen bekannt, ob der Tatverdächtige nach der Entlassung unter Beobachtung stand?

a.    Wenn ja, Ist Ihnen bekannt, warum konnte er trotzdem untertauchen konnte?

3.    Gab es für den Tatverdächtigen nach der Enthaftung gerichtliche Auflagen?

a.    Wenn ja, welche?

b.    Wenn nein, warum nicht?

4.    Wurde der Tatverdächtige mit einem Gelöbnis enthaftet?

a.    Wenn nein, warum nicht?

5.    Wurde dem Tatverdächtigen der Reisepass abgenommen?

a.    Wenn nein, warum nicht?

6.    Ist der Tatverdächtige in der Vergangenheit wegen seines Verhaltens in diversen Asylheimen schon auffällig gewesen?

a.    Wenn ja, welche Auffälligkeiten bzw. um welche Vorkommnisse handelt es sich? (Bitte um Aufschlüsselung nach Vorkommnisse und Datum)

b.    Wenn ja, welche Sanktionen gab es? (Bitte um Aufschlüsselung nach Sanktionen und Datum)

7.    War der Tatverdächtige in der Vergangenheit schon in (U-)Haft?

a.    Wenn ja, warum?

b.    Wenn ja, wie oft?

c.    Wenn ja, warum wurde er nach verbüßter Haft nicht abgeschoben?

8.    Ist Ihnen bekannt, ob der Tatverdächtige jetzt abgeschoben oder in den Staat seiner Staatsbürgerschaft rückgeführt wird?