1960/J XXVII. GP

Eingelangt am 12.05.2020
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Anfrage

 

der Abgeordneten Mag. Martina Künsberg Sarre, Kolleginnen und Kollegen

an den Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung

betreffend Rückzahlungen Paris-Lodron Universität Salzburg

 

Laut einer Meldung in den Salzburger Nachrichten vom 7. Februar 2020 droht der Paris-Lodron Universität in Salzburg (PLUS) aufgrund sinkender Studierendenzahlen eine Rückzahlung von 5 Millionen Euro an das BMBWF, da die Zahl prüfungsaktiver Student_innen wegen der im Herbst 2019 eingeführten Studienplatzfinanzierung Hauptkriterium für die Höhe des Budgets ist, das Universitäten vom Bund erhalten.
Auffallend ist, dass diese Rückzahlung geleistet werden muss, weil die PLUS die Vorgaben des Ministeriums lediglich in der "Fächergruppe 1" (Jus, Theologie, Geisteswissenschaften) nicht erreicht, während die Zahlen in anderen Fächergruppen deutlich übererfüllt werden. Die Zahl der prüfungsaktiven Student_innen werde laut Salzburger Nachrichten nicht gegengerechnet.
Bedenklich ist auch, dass in dem Bericht die Möglichkeit genannt wird, die Rückforderungen durch eingeworbene Drittmittel, die bis 2018/19 um 4 Millionen Euro gesunken sind, zu kompensieren.

Bedingt durch die Covid-19-Krise gab es in den letzten Wochen teils drastische Änderungen im Hochschulbereich, darunter eine geänderte Semestereinteilung, Einführung eines neutralen Semsters, verlängerte Zulassungsfristen, verlängerte Fristen für die Meldung der Fortsetzung des Studiums, Änderungen hinsichtlich der STEOP, Einführung der Möglichkeit einer Covid-Beurlaubung, verlängerte Abgabefristen für Abschlussarbeiten und teils verschobene Zulassungsverfahren. Unter Umständen wirken sich manche dieser Maßnahmen auf das Fortkommen im Studium bzw. auf den Studienerfolg der Studierenden aus. Fraglich ist daher, inwiefern dies in der Folge Auswirkungen auf die Studienplatzfinanzierung haben könnte.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage:



1.    Welche Daten werden vom Ministerium für die Berechnung der Studienplatzfinanzierung herangezogen? Wer erhebt diese?

2.    Im Falle von möglichen Rückzahlungen der Universitäten an das Ministerium: Wie werden diese Mittel verwendet bzw. fließen diese zurück ins Budget?

3.    Werden die Zahlen der prüfungsaktiven Studierenden für die unterschiedlichen Fächergruppen an den Universitäten seitens des BMBWF gegengerechnet, wenn die Vorgaben zu den Studierendenzahlen von den Universitäten so erreicht werden könnten?

a.    Wenn nein, warum nicht?

4.    Welche anderen Universitäten außer der Paris-Lodron Universität wären von solchen Rückzahlungen an den Bund für die LV-Periode 2019-21 noch betroffen? Bitte um Auflistung.

a.    Um Rückzahlungen in welcher Höhe handelt es sich hierbei? Bitte um getrennte Darstellung nach Universität und Jahr.

b.    Welchem Anteil am insgesamt vom Bund an die jeweiligen Universitäten überwiesenen Budget entsprechen diese Rückzahlungen? Bitte um getrennte Darstellung nach Universität und Jahr.

5.    Unterstützt das BMBWF die Universitäten dabei, möglichst viele Student_innen zum zeitgerechten Absolvieren von Prüfungen, Seminar- und Masterarbeiten zu motivieren?

a.    Wenn ja, inwiefern?

b.    Wenn nein, warum nicht?
    i. Ist eine solche Unterstützung künftig angedacht? Ab wann und in welcher Form?

6.    Wirken sich die durch die Covid-19-Krise bedingten Änderungen im Hochschulbereich auf die Studienplatzfinanzierung aus?

a.    Wenn ja, inwiefern? Bitte um Auflistung nach Änderung und erwarteten Auswirkungen (wenn möglich bitte um getrennte Darstellung pro Universität).

b.    Welche Schritte plant das BMBWF, um diese Auswirkungen für die Universitäten abzufedern?