1963/J XXVII. GP
Eingelangt am 12.05.2020
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Anfrage
der Abgeordneten Douglas Hoyos-Trauttmansdorff, Kolleginnen und
Kollegen
an den Bundesminister für Finanzen
betreffend Vertrag des BMF mit der WKO
Aufgrund der Aufgaben der WKO zur Bewältigung der COVID-19-Krise, wie etwa die Abwicklung des Härtefallfonds, ist es naheliegend, dass diesbezüglich ein Vertrag zwischen BMF und WKO existiert. Trotz des öffentlichen Interesses wurde der Vertrag bzw. der Inhalt des Vertrages noch nicht veröffentlicht.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
Anfrage:
1. Was ist der Inhalt des Vertrages zwischen WKO und BMF, der Leistungen der WKO im Rahmen der COVID-19-Krise abgilt? Bitte um möglichst genaue Darstellung bzw. vollständige Offenlegung des Vertrages.
a. Insbesondere: Welche Pflichten ergeben sich aus dem Vertrag für die WKO?
b. Insbesondere: Welche Pflichten ergeben sich aus dem Vertrag für das BMF?
c. Insbesondere: Welche Mechanismen stellten die Erfüllung des Vertrages sicher? Welche Sanktionsmechanismen enthält der Vertrag, um die Erfüllung der vertraglichen Pflichten sicherzustellen?
d. Insbesondere: Beinhaltet der Vertrag Prämien für das Erreichen bestimmter vertraglich festgelegter Ziele?
2. Existieren darüber hinaus weitere Verträge zwischen dem BMF und der WKO? Wenn ja, was haben sie zum Inhalt? Bitte um möglichst genaue Darstellung bzw Offenlegung dieser Verträge.
a. Insbesondere: Welche Pflichten ergeben sich aus dem jeweiligen Vertrag für die WKO?
b. Insbesondere: Welche Pflichten ergeben sich aus dem jeweiligen Vertrag für das BMF?
c. Insbesondere: Welche Mechanismen stellen die Erfüllung des Vertrages sicher? Welche Sanktionsmechanismen enthält der jeweilige Vertrag, um die Erfüllung der vertraglichen Pflichten sicherzustellen?
d. Insbesondere: Beinhaltet der jeweilige Vertrag Prämien für das Erreichen bestimmter vertraglich festgelegter Ziele?