1982/J XXVII. GP

Eingelangt am 13.05.2020
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Anfrage

 

 

der Abgeordneten Schnedlitz, Schrangl und Lausch

und weiterer Abgeordneter

an die Bundesministerin für Justiz

betreffend Mediencoaching in der Justizanstalt Asten

 

 

Die Tageszeitung „Heute“ berichtet in ihrer Onlineausgabe vom 24.04.2020 über einen erneuten Vorfall in der Justizanstalt Asten. Folgender Absatz aus dem Onlineartikel ist dabei besonders interessant:

 

"Naja, die Interims-Anstaltsleitung hat ein sündteures Mediencoaching beantragt, um mehr positive Presse zu bekommen. Unglaubliche Steuergeldverschwendung", so ein Insider weiter.

 

Vor diesem Hintergrund stellen die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Justiz folgende

 

 

Anfrage

 

1.    Ist es richtig, dass der Leiter der Justizanstalt Asten im Jahr 2020 bei der Generaldirektion um ein Mediencoaching bei einer externen Firma angesucht hat?

a.    Wann ja, wann wurde dieses Ansuchen an die Generaldirektion gestellt?

b.    Wenn ja, mit welcher Begründung wurde dieses Ansuchen gestellt?

c.    Wenn ja, um welche externe Firma handelt es sich?

2.    Wurde das in Frage 1 genannte Ansuchen von der Generaldirektion genehmigt?

a.    Wenn ja, wann wurde das Ansuchen genehmigt?

b.    Wenn ja, aus welchen Gründen wurde das Ansuchen genehmigt?

c.    Wenn ja, wie hoch sind die Kosten dafür?

d.    Wenn nein, aus welchen Gründen wurde eine Absage erteilt?

3.    Gibt es andere Justizanstalten die im Jahr 2020 bereits um ein Mediencoaching angesucht haben? (Bitte um genaue Auflistung nach Justizanstalt, Grund des Ansuchens, Kosten und Zu- oder Absage)

4.    Wurde von der Justizanstalt Asten im Jahr 2019 ein Mediencoaching in Anspruch genommen?

a.    Wenn ja, wann wurde dieses in Anspruch genommen?

b.    Wenn ja, wann wurde darum angesucht?

c.    Wenn ja, von wem wurde die externe Leistung genehmigt?

d.    Wenn ja, mit welcher Begründung wurde das Mediencoaching genehmigt?

e.    Wenn ja, welche externe Firma wurde damit beauftragt?

f.      Wenn ja, wer beauftragte die externe Firma?

g.    Wenn ja, welche Kosten entstanden durch die externe Dienstleistung?

h.    Wenn ja, gab es eine Ausschreibung für die zugekaufte Leistung?

i.      Wenn ja, welche genauen Leistungen wurden von der externen Firma erbracht?

j.      Wenn nein, warum nicht?

5.    Laut Wahrnehmungsbericht des ehemaligen Justizministers Jabloner reicht das Budget des Justizministeriums um viele Millionen nicht. Finden Sie es als zuständige Ministerin sinnvoll, in Zeiten der Finanzknappheit eine solche externe Leistung zuzukaufen?

6.    Würden Sie als zuständige Ministerin die Meinung teilen, dass die Justizanstalt Asten unter der aktuellen interimistischen Leitung die sogenannte Vorzeigeanstalt für den modernen Maßnahmenvollzug ist?

a.    Wenn ja, warum?

b.    Wenn nein, warum nicht?

7.    Welche Kosten sind durch die Justizanstalt Asten seit 01.01.2015 für Mediencoachings, Beratungen im Zusammenhang mit Öffentlichkeitsarbeit, Rhetoriktrainings, Schulungen oder sonstige Leistungen in diesem Bereich angefallen? (Bitte um genaue Aufschlüsselung nach einzelnen Aufträgen, Empfänger der Beratung/des Coachings, etc., einzelne Kosten, Datum, Dauer, genauer Leistungsbeschreibung sowie Grund der Beauftragung)

8.    Welche Kosten sind seit 01.01.2018 in Ihrem Ministerium generell für Mediencoachings, Beratungen im Zusammenhang mit Öffentlichkeitsarbeit, Rhetoriktrainings, Schulungen oder sonstige Leistungen in diesem Bereich angefallen? (Bitte um genaue Aufschlüsselung nach einzelnen Aufträgen, Empfänger der Beratung/des Coachings, etc., einzelne Kosten, Datum, Dauer, genauer Leistungsbeschreibung sowie Grund der Beauftragung)