1984/J XXVII. GP

Eingelangt am 13.05.2020
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Anfrage

des Abgeordneten Hermann Brückl, MA
und weiterer Abgeordneter
an den Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung
bezüglich Sommerkursen an Schulen

 

Am 14.04.2020 berichtete der Kurier: „…..Im Sommer könnten Kurse für jene angeboten werden, die während der Corona-Krise den Anschluss verloren haben bzw. sich besonders schwer getan haben. Das kündigte Bildungsminister Heinz Faßmann kürzlich im KURIER-Interview an.

Auf Nachfrage im Ministerium heißt es am Dienstag, (14.04. 2020) dass dafür erst der Bedarf erhoben wird. Man werde mit den Schulen in Kontakt treten und erfragen, wo es Defizite gibt.

Das dürfte in erster Linie die außerordentlichen Schüler betreffen. Also jene, die auch im regulären Schulbetrieb besonderen Betreuungsbedarf haben. Auch die besagten sieben Prozent Schüler, die durch Homeschooling nicht erreicht werden können, sind eine mögliche Zielgruppe.“

Zur Zeit sind bezüglich Sommerkurse von offizieller Stelle nur schwammige Informationen im Umlauf. Minister Faßmann betont ständig, man könne „etwaige Komplikationen noch nicht berechnen.“ Und wie im ZIB – Interview „Es gibt keine Alternativen zu dem was wir tun.“
Doch, diese Alternativen gibt es in der Tat. Was die Bundesregierung auf jeden Fall zu tun hat, ist einige Dinge klarzustellen.

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung die folgende

Anfrage

1.    In welchem Zeitraum werden Sommerkurse geplant?

2.    Wie viele Stunden wird der Unterricht pro Tag dauern?

3.    Wird es eine anschließende Nachmittagsbetreuung geben?

4.    An welchen Schulen werden diese Sommerkurse abgehalten?

5.    Werden auch Privatschulen zur Abhaltung von Sommerkursen verpflichtet werden?

6.    Wer wird für die Organisation der Sommerkurse verantwortlich sein?

7.    Für wie viele Schüler werden diese Sommerkurse angeboten werden?

8.    Ist die Teilnehmerzahl an den jeweiligen Schulen begrenzt?

9.    Für welche Schüler wird die Sommerschule zur Verfügung stehen?

10. Werden die Schüler bestimmte Kriterien erfüllen müssen, um die Sommerschule besuchen zu können?

11. Wenn ja, welche?

12. Wenn nein, warum nicht?

13. Können auch Kinder die Sommerschule besuchen, die keinen besonderen Betreuungsbedarf haben?

14. Wenn nein, warum nicht?

15. Wird die Teilnahme an den Sommerkursen für Kinder die entweder einen besonderen Betreuungsbedarf haben oder die durch „Homeschooling“ nicht erreicht worden sind, verpflichtend sein?

16. Wenn ja, welche Sanktionen wird es für die Eltern geben, wenn sie ihre Kinder nicht in die vorgeschriebene Sommerschule schicken?

17. Welcher Stoff wird in der jeweiligen Sommerschule vermittelt werden?

18. Welche Behörde ermittelt, welche Lehrer für den Unterricht in der Sommerschule herangezogen werden?

19. Werden die Lehrer dazu verpflichtet werden?

20. Wenn nein, wird dies dann auf freiwilliger Basis geschehen?

21. Werden die Lehrer dafür nach bestimmten Kriterien ausgewählt?

22. Wenn ja, welche?

23. Welche Kosten werden durch den Betrieb der Sommerschule entstehen?

24. Wer wird für diese Kosten aufkommen?