1989/J XXVII. GP

Eingelangt am 13.05.2020
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

 

des Abgeordneten Hannes Amesbauer

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Inneres

betreffend schwarz-grüner Grenzschutzschmäh

 

„Viele Sonderregeln: Löchrige Grenzen trotz Corona“, titelt die Kronen Zeitung am 4. Mai 2020. Im Bericht wird ausgeführt, dass sich Polizei und Bundesheer seit Ausbruch der Corona-Krise im Dauereinsatz befinden. Es gäbe strenge Kontrollen an den Grenzübergängen, aber auch viele Ausnahmen bzw. Sonderreglungen in den Bundesländern. Demnach würden nicht alle kleinen Übergänge stets bewacht. „Ein Einreiseverbot gilt prinzipiell für außereuropäische Drittstaatsangehörige (also z.B. Russen oder Amerikaner). Mit der Ausreise ist es noch komplizierter, hier unterscheiden sich die jeweiligen Regeln der Nachbarstaaten. Durch das Wirrwarr sind unsere 2706 Kilometer langen Grenzen löchriger als vermutet. Ausnahmen werden nach Region oft unterschiedlich gehandhabt.“, erläutert die Kronen Zeitung im Artikel. Weiters werden Beispiele aus den Bundesländern aufgezählt. So dürfen offenbar Vorarlberger, die ein Tier im Ausland zu versorgen haben ausreisen. Jenen mit Familie oder Partner im Nachbarland sei es wiederum untersagt. Hingegen in Salzburg reiche laut Polizei eine Passkopie des Partners. In Kärnten werden, laut Bericht, zwei Posten laufend kontrolliert. Der Rest sei mit Scherengittern, die oft zur Seite geschoben worden sein sollen, abgesperrt.

(Quelle: https://www.krone.at/2147728)

 

Ende März sprachen Sie und Ihr Generalsekretär von einem „De-facto-Einreisestopp für Asylwerber“ wie beispielsweise auch die Wiener Zeitung berichtete: „Angesichts der jüngsten Entwicklungen in der Corona-Krise hat Österreich de facto einen Einreisestopp für Asylwerber verhängt. Das bestätigte der Generalsekretär des Innenministeriums, Helmut Tomac, Freitagmittag der APA. ‚Aufgrund der Corona-Epidemie wird Asylwerbern die Einreise verweigert, wenn sie kein gültiges Gesundheitszeugnis vorweisen können‘, teilte Tomac mit. Zuvor hatte Innenminister Karl Nehammer (ÖVP) in einer Pressekonferenz erklärt, zuletzt hätten nur mehr einige wenige Geflüchtete hierzulande um Asyl angesucht. Nehammer sprach von ‚maximal zwölf pro Tag‘. Anders lautende Behauptungen wies er mit Nachdruck als ‚Fake News‘ zurück.

(Quelle: https://www.wienerzeitung.at/nachrichten/politik/oesterreich/2055796-Evaluierung-der-Massnahmen-bis-Montag.html)

 

„[…] ‚Es gibt definitiv nicht mehr Asylwerber in Österreich‘, stellt Innenminister Karl Nehammer Falschmeldungen diverser Oppositionspolitiker klar. ‚Im Gegenteil, seit dem Ausbruch der Corona-Epidemie in Europa gibt es in Österreich einen deutlichen Rückgang der Asylantragszahlen um rund zwei Drittel‘, ergänzt der Innenminister. Im Februar dieses Jahres wurden in Österreich 1.104 Asylanträge gestellt, also im Schnitt rund 38 pro Tag. Seit der Corona-Krise sind die Asylanträge auf rund zehn pro Tag gesunken. […]“, ließen Sie über die Homepage des Bundesministerium für Inneres am 26.3. verlautbaren.

(Quelle: https://www.bmi.gv.at/news.aspx?id=55394C592B7279363570733D)

 

Die Asylstatistik für März 2020 hingegen, zeigt im ersten Quartal nicht nur einen Anstieg von fast 15 Prozent bei den Asylanträgen im Vergleich zum Vorjahr. Auch im März wurden mit 811 Asylanträgen im Durchschnitt über 26 pro Tag gestellt.

(Quelle: https://www.bmi.gv.at/301/Statistiken/files/2020/Asylstatistik_Maerz_2020.pdf)

 

In der 195. Verordnung (Ausgegeben am 30. April 2020) des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, mit der die Verordnung über die Maßnahmen bei der Einreise aus Nachbarstaaten geändert wird heißt es im § 1 Abs. 2: „Die Einreise von Personen nach Österreich ist zu gestatten, sofern dies aufgrund direkt anwendbarer verfassungs- und unionsrechtlicher Vorschriften zwingend zu ermöglichen ist.“ Das damit der von Ihnen erklärte hinterfragenswerte „De-facto-Einreisestopp“ endgültig aufgehoben sei, dementierten Sie umgehend: „Die Regeln für die Einreise von Asylwerberinnen und Asylwerbern sind unverändert. Sie müssen aufgrund der Coronavirus-Pandemie weiterhin ein gültiges Gesundheitszeugnis vorweisen, sonst wird ihnen die Einreise verweigert. Das stellte das Innenministerium heute zur Aussage von FPÖ-Klubchef Herbert Kickl klar, dass der Einreisestopp nun faktisch aufgehoben sei. Tatsächlich hat sich am – Ende März verkündeten – De-facto-Einreisestopp nichts geändert. Denn wie alle anderen ausländischen Staatsbürger, die derzeit nach Österreich einreisen wollen, brauchen auch Asylwerber ein Gesundheitszeugnis (also einen negativen Coronavirus-Test), wurde seitens des Innenministeriums gegenüber der APA betont. Daran habe auch der Passus ‚Die Einreise von Personen nach Österreich ist zu gestatten, sofern dies aufgrund direkt anwendbarer verfassungs- und unionsrechtlicher Vorschriften zwingend zu ermöglichen ist‘ in der jüngsten Einreiseverordnung von Gesundheitsminister Rudolf Anschober (Grüne) nichts geändert.“

(Quelle: https://orf.at/stories/3164148/)

 

Hinsichtlich der Verwirrung über Asylwerber und Gesundheitszeugnisse wird auf die Anfrage 1427/J vom 3.4.2020 verwiesen. Aufgrund der aktuellen Entwicklungen und der äußerst fragwürdigen Kommunikation seitens der Regierung ergeben sich jedoch weitere Unklarheiten die es aufzuklären gilt.

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Inneres folgende

 

Anfrage

 

1.    Welche Regelungen galten im Detail zu welchem Zeitpunkt und für welche Personengruppen hinsichtlich der Einreise nach Österreich im Zusammenhang mit den Corona-Maßnahmen?

2.    Wurden bzw. werden sämtliche Regelungen und Sonderregelungen im gesamten Bundesgebiet einheitlich vollzogen?

3.    Wenn ja, wie kommt es dann zu den unterschiedlichen Berichten aus verschiedenen Bundesländern?

4.    Wenn nein, warum gibt es bei der Umsetzung hinsichtlich der Einreiseregelungen im Zusammenhang mit den Corona-Maßnahmen unterschiedliche Vorgehensweisen?

5.    Welche Grenzübergänge wurden bzw. werden zu welchem Zeitpunkt dauerhaft oder zeitlich befristet kontrolliert?

6.    Wie viele Polizeibeamte waren bzw. sind zu welchem Zeitpunkt auf den jeweiligen Grenzübergängen im Einsatz?

7.    Wie viele Grenzübergänge wurden bzw. werden zu welchem Zeitpunkt mit Scherengittern gesperrt?

8.    Wie oft wurden bzw. werden diese durch Scherengitter gesperrten Grenzübergänge kontrolliert oder überprüft?

9.    Gibt es eine Überwachung der sogenannten „grünen Grenzen“?

10. Wenn ja, in welcher Intensität werden die sogenannten „grünen Grenzen“ überwacht?

11. Wenn ja, in wie weit wurden die Überwachungen der „grünen Grenzen“ an die Corona-Maßnahmen angepasst?

12. Bei welchen Grenzschutzmaßnahmen und Grenzübergängen unterstützt in welchem Ausmaß das Bundesheer in welchem Umfang durch den Assistenzeinsatz?

13. Auf Basis welcher Daten sind Sie Ende März – unter Angabe des genauen Berechnungsweges – von „maximal 12“ bzw. „rund 10“ Asylanträgen pro Tag ausgegangen?

14. Wie viele Asylanträge wurden im Jahr 2020 – gegliedert nach Monaten, Grenzübergänge und Staatsangehörigkeit – direkt an österreichischen Grenzübergängen gestellt?

15. Konnte ab März jeder dieser Fremden, bevor er einen Asylantrag stellte, ein gültiges Gesundheitszeugnis vorweisen?

16. Wenn ja, in welchen Ländern wurden diese Gesundheitszeugnisse in welcher Anzahl ausgestellt?

17. Wenn nein, warum wurde das Einbringen eines Asylantrages ohne gültiges Gesundheitszeugnis zugelassen?

18. Wurden Fremde, die an einem österreichischen Grenzübergang einen Asylantrag ohne gültiges Gesundheitszeugnis stellen wollten an der Einreise gehindert?

19. Wenn ja, wie oft war dies – gegliedert nach Grenzübergang und Monat – jeweils der Fall?

20. Wenn nein, wie war die Vorgehensweise, wenn ein Fremder an einem österreichischen Grenzübergang ohne gültiges Gesundheitszeugnis einen Asylantrag stellen wollte?

21. Wie viele Asylanträge wurden im Jahr 2020 – gegliedert nach Monaten, Bundesländer und Staatsangehörigkeit – insgesamt, ausgenommen der Asylanträge die direkt an österreichischen Grenzübergängen gestellt wurden, gestellt?

22. Mussten ab März Fremde die in Österreich, jedoch nicht an einem Grenzübergang, einen Asylantrag stellen wollten, ebenfalls ein Gesundheitszeugnis vorweisen?

23. Wenn ja, wie war die Vorgehensweise, wenn ein solches Gesundheitszeugnis in diesem Fall nicht vorgelegt werden konnte?

24. Wenn nein, warum musste nach einer illegalen Einreise kein Gesundheitszeugnis vorgelegt werden können?

25. Welche direkt anwendbare verfassungs- und unionsrechtliche Vorschriften würden die Gestattung einer Einreise ab 1. Mai 2020 konkret zwingend erforderlich machen?

26. Auf Basis welcher Rechtsgrundlage konnte die Gestattung einer Einreise, trotz dieser direkt anwendbaren verfassungs- und unionsrechtlichen Vorschriften, bis zum 30. April 2020 verhindert oder untersagt werden?

27. Wie oft wurde gegebenenfalls jeweils eine Einreise auf Basis der Frage 26 nicht gestattet?

28. Kann eine Einreise verhindert oder untersagt werden, wenn direkt anwendbare verfassungs- und unionsrechtliche Vorschriften eine Gestattung zwingend notwendig machen aber kein ordnungsgemäßes Gesundheitszeugnis vorliegt?

29. Wenn ja, wie oft war dies ab dem 1. Mai 2020 der Fall?

30. Kann eine Einreise verhindert oder untersagt werden, wenn direkt anwendbare verfassungs- und unionsrechtliche Vorschriften eine Gestattung zwingend notwendig machen aber berechtigte Zweifel an der Korrektheit eines vorgelegten Gesundheitszeugnis bestehen?

31. Wenn ja, wie oft war dies ab dem 1. Mai 2020 der Fall?