1991/J XXVII. GP

Eingelangt am 13.05.2020
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Anfrage

des Abgeordneten Lausch

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

betreffend Förderung des Vereins ZARA

 

Vom Verein ZARA - Zivilcourage & Anti-Rassismus-Arbeit wird seit zwei Jahren eine sogenannte “Beratungsstelle Hass im Netz“ betrieben. Im Vorjahr besuchte Bundeskanzlerin Brigitte Bierlein diese Beratungsstelle, wobei dem Verein ZARA eine Finanzierung für das Jahr 2020 zugesagt wurde.

 

Im Zuge eines Arbeitsrechtsprozesses gegen den Verein wurde jedoch bereits 2018 bekannt, dass dieser „auf die Bewilligung einer Förderung durch die jetzige Regierung angewiesen“ sei.1

 

Bei seinen Tätigkeiten greift der Verein auf eigenwillige Begriffsdefinitionen2 zurück.

So versteht man dort unter „Hass im Netz“: „hasserfüllte Inhalte, die sich gegen Einzelpersonen oder Gruppen richten.“ Bei der Definition von „Hass im Netz“ als „hasserfüllte Inhalte“ handelt es sich jedoch um einen Zirkelschluss, der es letztlich der Vereinswillkür überlässt, was unter „Hass“ zu verstehen sei.

 

Ähnlich verhält es sich beim Begriff „hate speech“, worunter – wiederum ein Zirkelschluss – „Äußerungen, die zu Hass anstiften, verhetzend oder für bestimmte Gruppen verletzend sind“ verstanden werden.

 

Eine Definition des Begriffs „Rassismus“, den der Verein auch im Namen führt, fehlt auf der Website gänzlich. Man stellt stattdessen auf den weiteren Begriff „Rassistische Diskriminierung“ ab, der neben der Diskriminierung aufgrund der Hautfarbe auch eine solche aufgrund der Religionszugehörigkeit oder der Staatsbürgerschaft umfasst.

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Bundes-minister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz folgende

 

1.       https://www.falter.at/zeitung/20180829/ein-ungerechter-anti-diskriminierungs-verein-warum-zara-vor-gericht-steht/65b458de57

2.       https://zara.or.at/de/wissen/eigene_rechte_kennen/glossar

 

 

 

Anfrage

1.    Hat der Verein ZARA für diese “Beratungsstelle“ Fördermittel erhalten?

a.    Wenn ja, wie hoch waren bzw. sind diese? (Bitte um Aufschlüsselung für die Jahre 2018 – 2020)

2.    Hat der Verein ZARA darüber hinaus in den Jahren 2015 – 2019 Fördermittel bekommen?

a.    Wenn ja, welche? (Bitte um Aufschlüsselung nach Projekten, Fördermittel und nach Jahren)

b.    Wenn ja, warum?

3.    Wie sind diese Förderungen zu rechtfertigen?

4.    Werden Sie zukünftig weitere Förderungen an den Verein ZARA auszahlen?

a.    Wenn ja, wann?

b.    Wenn ja, warum?

5.    Ist Ihnen bekannt inwiefern der Verein Zara „auf Fördermittel angewiesen ist“?

6.    Verlangen Sie von Kooperationspartnern Ihres Ressorts (Vereine, Initiatiaven, NGOs, etc.) eine prozentuelle Eigenfinanzierung (zB. durch Spendenmittel)?

a.    Wenn ja, in welchem Ausmaß müssen sich Kooperationspartner Ihres Ressorts eigenständig finanzieren?

b.    Wenn ja, wie werden diesbezüglich Förderungen anderer Ressorts beurteilt?

c.    Wenn nein, warum nicht?

d.    Wenn nein, inwiefern wirkt sich eine ausschließliche Finanzierung durch die öffentliche Hand aus?

7.    Betrachten Sie Vereine, Initiatiaven, NGOs, etc, die formal unabhängig sind, sich jedoch überwiegend aus öffentlichen Mitteln finanzieren, als de facto unabhängig?

a.    Wenn ja, inwiefern und anhand welcher Richtlinien wird das beurteilt?

b.    Wenn nein, inwiefern verantworten Sie deren Handlungen?

8.    Ist Ihnen bekannt ob andere Ressorts bzw. Minister Ihrer Bundesregierung diesen Verein finanzieren?

9.    Sind Sie über den Ausgang des oben erwähnten Arbeitsrechtsprozesses gegen den Verein Zara informiert?

a.    Wenn ja, wie wirkt sich das Ergebnis auf die Zusammenarbeit mit Ihrem Ressort aus?

b.    Wenn nein, inwiefern informieren Sie sich allgemein über Kooperationspartner Ihres Ressorts?

10. Wie stellen Sie sicher, dass Kooperationspartner Ihres Ressorts arbeitsrechtliche Bestimmungen einhalten?

11. Gibt es eine Legaldefinition von „Hass“?

a.    Wenn ja, welche?

b.    Wenn nein, welche Definition des Begriffes sind in Ihrem Ministerium geläufig?

c.    Wenn nein, planen Sie eine solche Definition zu positivieren?

1.       https://www.falter.at/zeitung/20180829/ein-ungerechter-anti-diskriminierungs-verein-warum-zara-vor-gericht-steht/65b458de57

2.       https://zara.or.at/de/wissen/eigene_rechte_kennen/glossar

 

12. Gibt es eine Legaldefinition von „Hass im Netz“?

a.    Wenn ja, welche?

b.    Wenn nein, welche Definition des Begriffes sind in Ihrem Ministerium geläufig?

c.    Wenn nein, planen Sie eine solche Definition zu positivieren?

13. Gibt es eine Legaldefinition von „hate speech“?

a.    Wenn ja, welche?

b.    Wenn nein, welche Definition des Begriffes sind in Ihrem Ministerium geläufig?

c.    Wenn nein, planen Sie eine solche Definition zu positivieren?

14. Gibt es eine Legaldefinition von „Rassismus“?

a.    Wenn ja, welche?

b.    Wenn nein, welche Definition des Begriffes sind in Ihrem Ministerium geläufig?

c.    Wenn nein, planen Sie eine solche Definition zu positivieren?

15. Gibt es eine Legaldefinition von „Rassistischer Diskriminierung“?

a.    Wenn ja, welche?

b.    Wenn nein, welche Definition des Begriffes sind in Ihrem Ministerium geläufig?

c.    Wenn nein, planen Sie eine solche Definition zu positivieren?

16. Teilen Sie die übrigen vom Verein Zara in seinem Glossar verwendeten Begriffsdefinitionen?

a.    Wenn ja, werden Sie sich dafür einsetzen diese zu positivieren?

b.    Wenn nein, welche Begriffsdefinitionen teilen Sie nicht?

c.    Wenn nein, welche Begriffsdefinitionen stehen nicht im Einklang mit der österreichischen Rechtsordnung?

d.    Wenn nein, inwiefern werden Sie diesbezüglich mit dem Verein Rücksprache halten?

e.    Wenn nein, inwiefern ist es für Sie relevant, dass Kooperationspartner Ihres Ressorts Begriffe im Einklang mit der Rechtsordnung verwenden?

 

1.       https://www.falter.at/zeitung/20180829/ein-ungerechter-anti-diskriminierungs-verein-warum-zara-vor-gericht-steht/65b458de57

2.       https://zara.or.at/de/wissen/eigene_rechte_kennen/glossar