1994/J XXVII. GP

Eingelangt am 13.05.2020
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

des Abgeordneten Lausch

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Inneres

betreffend Fördermittel an den Verein ZARA

 

Jedes Jahr veröffentlicht der Verein ZARA einen so genannten „Rassismus Report“. Dabei handelt es sich um eine Ansammlung unbelegter Vorwürfe angeblich „rassistischen“ Verhaltens, die ohne Prüfung der Glaubwürdigkeit der meldenden Personen als Tatsachen präsentiert werden.

 

Ein eigenes Kapitel widmet der „Rassismus Report“ stets den Vorwürfen gegen Polizisten. Darüber hinaus wird die Polizei aber auch als Institution verunglimpft. So findet sich im „Rassismus Report 2019“ die Passage: „Es scheint, dass Richter und die Polizei als Institution, den Polizeibeamten von vornherein mehr Glaubwürdigkeit einräumen.

 

Im Zuge eines Arbeitsrechtsprozesses gegen den Verein wurde jedoch bereits 2018 bekannt, dass dieser „auf die Bewilligung einer Förderung durch die jetzige Regierung angewiesen“ sei.1

 

Bei seinen Tätigkeiten greift der Verein auf eigenwillige Begriffsdefinitionen2 zurück.

So versteht man dort unter „Hass im Netz“: „hasserfüllte Inhalte, die sich gegen Einzelpersonen oder Gruppen richten.“ Bei der Definition von „Hass im Netz“ als „hasserfüllte Inhalte“ handelt es sich jedoch um einen Zirkelschluss, der es letztlich der Vereinswillkür überlässt, was unter „Hass“ zu verstehen sei.

 

Ähnlich verhält es sich beim Begriff „hate speech“, worunter – wiederum ein Zirkelschluss – „Äußerungen, die zu Hass anstiften, verhetzend oder für bestimmte Gruppen verletzend sind“ verstanden werden.

Eine Definition des Begriffs „Rassismus“, den der Verein auch im Namen führt, fehlt auf der Website gänzlich. Man stellt stattdessen auf den weiteren Begriff „Rassistische Diskriminierung“ ab, der neben der Diskriminierung aufgrund der Hautfarbe auch eine solche aufgrund der Religionszugehörigkeit oder der Staatsbürgerschaft umfasst.

 

1.       https://www.falter.at/zeitung/20180829/ein-ungerechter-anti-diskriminierungs-verein-warum-zara-vor-gericht-steht/65b458de57

2.       https://zara.or.at/de/wissen/eigene_rechte_kennen/glossar

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Bundes-minister für Inneres folgende

 

Anfrage

1.    Ist ihnen bekannt, dass im „Rassismus Report 2019“ unbelegte Vorwürfe ohne Prüfung der Glaubwürdigkeit der meldenden Personen veröffentlicht werden?

a.    Wenn ja, wie beurteilen sie diese Vorgehensweise?

2.    Sind ihnen die im „Rassismus Report 2019“ erhobenen Vorwürfe gegen Polizisten sowie gegen die Polizei bekannt?

3.    Wurde ihr Ministerium mit den erhobenen Vorwürfen konfrontiert?

a.    Wenn ja, wie viele dieser erhobenen Vorwürfe konnten entkräftet werden?

b.    Wenn ja, wie viele dieser erhobenen Vorwürfe wurden dennoch veröffentlicht?

4.    Hat der Verein ZARA aus ihrem Ressort Fördermittel für die Erstellung des „Rassismus Report 2019“ erhalten?

a.    Wenn ja, wie viele Fördermittel bekam der Verein ZARA für diesen Report?

5.    Sind weitere Fördermittel aus ihrem Ressort für den Verein ZARA in den Jahren 2015 – 2019 genehmigt bzw. ausbezahlt worden? (Bitte um Aufschlüsselung nach Fördergrund und nach Jahren)

a.    Wenn ja, wie sind diese Förderungen zu rechtfertigen?

6.    Werden sie weitere Fördermittel an den Verein ZARA unterbinden?

a.    Wenn nein, warum nicht?

7.    Ist Ihnen bekannt inwiefern der Verein Zara „auf Fördermittel angewiesen ist“?

8.    Wie werden sie die Executive vor denunzierenden Berichten schützen?

9.    Werden sie von Rassismusvorwürfen betroffene Polizisten, für die die Unschuldsvermutung gilt, bis zur Aufklärung der erhobenen Vorwürfe mediale Rückendeckung geben?

a.    Wenn nein, warum nicht?

10. Verlangen Sie von Kooperationspartnern Ihres Ressorts (Vereine, Initiatiaven, NGOs, etc.) eine prozentuelle Eigenfinanzierung (zB. durch Spendenmittel)?

a.    Wenn ja, in welchem Ausmaß müssen sich Kooperationspartner Ihres Ressorts eigenständig finanzieren?

b.    Wenn ja, wie werden diesbezüglich Förderungen anderer Ressorts beurteilt?

c.    Wenn nein, warum nicht?

d.    Wenn nein, inwiefern wirkt sich eine ausschließliche Finanzierung durch die öffentliche Hand aus?

 

 

 

 

1.       https://www.falter.at/zeitung/20180829/ein-ungerechter-anti-diskriminierungs-verein-warum-zara-vor-gericht-steht/65b458de57

2.       https://zara.or.at/de/wissen/eigene_rechte_kennen/glossar

11. Betrachten Sie Vereine, Initiatiaven, NGOs, etc, die formal unabhängig sind, sich jedoch überwiegend aus öffentlichen Mitteln finanzieren, als de facto unabhängig?

a.    Wenn ja, inwiefern und anhand welcher Richtlinien wird das beurteilt?

b.    Wenn nein, inwiefern verantworten Sie deren Handlungen?

12. Ist Ihnen bekannt ob andere Ressorts bzw. Minister Ihrer Bundesregierung diesen Verein finanzieren?

13. Sind Sie über den Ausgang des oben erwähnten Arbeitsrechtsprozesses gegen den Verein Zara informiert?

a.    Wenn ja, wie wirkt sich das Ergebnis auf die Zusammenarbeit mit Ihrem Ressort aus?

b.    Wenn nein, inwiefern informieren Sie sich allgemein über Kooperationspartner Ihres Ressorts?

14. Wie stellen Sie sicher, dass Kooperationspartner Ihres Ressorts arbeitsrechtliche Bestimmungen einhalten?

15. Gibt es eine Legaldefinition von „Hass“?

a.    Wenn ja, welche?

b.    Wenn nein, welche Definition des Begriffes sind in Ihrem Ministerium geläufig?

c.    Wenn nein, planen Sie eine solche Definition zu positivieren?

16. Gibt es eine Legaldefinition von „Hass im Netz“?

a.    Wenn ja, welche?

b.    Wenn nein, welche Definition des Begriffes sind in Ihrem Ministerium geläufig?

c.    Wenn nein, planen Sie eine solche Definition zu positivieren?

17. Gibt es eine Legaldefinition von „hate speech“?

a.    Wenn ja, welche?

b.    Wenn nein, welche Definition des Begriffes sind in Ihrem Ministerium geläufig?

c.    Wenn nein, planen Sie eine solche Definition zu positivieren?

18. Gibt es eine Legaldefinition von „Rassismus“?

a.    Wenn ja, welche?

b.    Wenn nein, welche Definition des Begriffes sind in Ihrem Ministerium geläufig?

c.    Wenn nein, planen Sie eine solche Definition zu positivieren?

19. Gibt es eine Legaldefinition von „Rassistischer Diskriminierung“?

a.    Wenn ja, welche?

b.    Wenn nein, welche Definition des Begriffes sind in Ihrem Ministerium geläufig?

c.    Wenn nein, planen Sie eine solche Definition zu positivieren?

 

 

 

1.       https://www.falter.at/zeitung/20180829/ein-ungerechter-anti-diskriminierungs-verein-warum-zara-vor-gericht-steht/65b458de57

2.       https://zara.or.at/de/wissen/eigene_rechte_kennen/glossar

20. Teilen Sie die übrigen vom Verein Zara in seinem Glossar verwendeten Begriffsdefinitionen?

a.    Wenn ja, werden Sie sich dafür einsetzen diese zu positivieren?

b.    Wenn nein, welche Begriffsdefinitionen teilen Sie nicht?

c.    Wenn nein, welche Begriffsdefinitionen stehen nicht im Einklang mit der österreichischen Rechtsordnung?

d.    Wenn nein, inwiefern werden Sie diesbezüglich mit dem Verein Rücksprache halten?

e.    Wenn nein, inwiefern ist es für Sie relevant, dass Kooperationspartner Ihres Ressorts Begriffe im Einklang mit der Rechtsordnung verwenden?

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

1.       https://www.falter.at/zeitung/20180829/ein-ungerechter-anti-diskriminierungs-verein-warum-zara-vor-gericht-steht/65b458de57

2.       https://zara.or.at/de/wissen/eigene_rechte_kennen/glossar