1997/J XXVII. GP

Eingelangt am 13.05.2020
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Mag. Gerald Hauser

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Finanzen

betreffend Booking.com

 

 

Tiroler Medien haben berichtet, dass die Online-Plattform Booking.com in Tirol keine Tourismusbeiträge zahlt. Die Bemessungsgrundlage für diese Beiträge ist die abgeführte Umsatzsteuer. Das Unternehmen argumentiert allerdings, dass sie ihren Firmensitz in Amsterdam habe und in Österreich keine Dienstleistungen erbrächte. Somit zahlt sie auch keine Umsatzsteuer und infolge auch keine Tourismusbeiträge. Die Finanz hat ursprünglich einen höheren sechsstelligen Betrag an Umsatzsteuer vorgeschrieben, dies wurde von Booking.com nicht anerkannt.[1]

 

Booking.com und andere Online-Plattformen (z.B. Airbnb) profitieren massiv vom Tourismus und müssen deswegen auch die entsprechenden Tourismusbeiträge leisten, wie alle anderen Betriebe auch. Das Argument, dass die Plattform keine Dienstleistungen in Österreich erbringt, kann einfach widerlegt werden.

 

Booking.com informiert auf der eigenen Internetseite über die Möglichkeiten für die Anbieter von Unterkünften, mit ihnen in Kontakt zu treten. „Die Kontaktdaten unserer weltweit ansässigen Supportunternehmen sind ebenso unten aufgeführt.“[2] Hier die Kontaktdaten, die wir dort für Österreich finden:[3]

 

 

 

Im Internet kann man die Firma Booking.com (Österreich) GmbH schnell ausfindig machen:[4]

 

 

 

 

 

Es handelt sich um eine 100-%-ige Tochterfirma der Booking.com International B.V. mit dem Sitz in Herengracht 597, 1017 Amsterdam.

 

Die im Ausland tätigen „Supportunternehmer“ der Booking.com International B.V. – zu denen auch Booking.com (Österreich) GmbH gehört – bieten Beratung, Information und Hausbesuche an. Man kann dort sogar Verträge mit Booking.com unterzeichnen. Sie gehen aktiv auf Unternehmen und Privatpersonen zu und bieten aktiv die Dienste der Muttergesellschaft an. Hier ein Beispiel:

 

 

Die Argumente von Booking.com sind aus unserer Sicht haltlos. Was auch auffällt, ist, dass ein weiterer Riese – Airbnb – auf der Liste der Abgabenzahler der Tourismusbeiträge in Tirol fehlt. Es sind sicher auch andere internationale Online-Plattformen in Österreich tätig, sie alle profitieren vom Tourismus und müssten entsprechende Steuern und Abgaben leisten, wie es alle heimischen Unternehmen auch tun.

 

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Finanzen folgende

 

Anfrage

 

 

1.     Entspricht es der Wahrheit, dass Booking.com in Österreich keine Umsatzsteuer zahlt?

a.  Falls ja, warum nicht?

b.  Falls nein, wie hoch war der letzte Umsatzsteuerbetrag den Booking.com bezahlt hat?

2.     Zahlt die Firma Airbnb in Österreich Umsatzsteuer?

a.  Falls nein, warum nicht?

b.  Falls ja, wieviel?

3.     Welche in Österreich tätigen Online-Plattformen mit touristischen Dienstleistungen zahlen in Österreich keine Umsatzsteuer?

4.     Welche Online-Plattformen zahlen in den einzelnen Bundesländern Tourismusbeiträge? (Bitte nach Bundesländern auflisten.)

5.     In welchen Bundesländern sind andere größere Online-Plattformen mit touristischen Dienstleistungen (im Tourismussatellitenkonto tourismusspezifische Produktion genannt) tätig?

6.     Ist Ihr Ressort aktiv geworden, um die Aussage „Online-Plattform erbringt keine Dienstleistungen in Österreich“ zu überprüfen?

a.  Falls ja, wann und mit welchem Ergebnis?

b.  Falls nein, warum nicht?

7.     Wie wird „erbrachte Dienstleistung“ seitens der Finanz definiert?

8.     Fallen aus der Sicht der Finanz Kundenbesuche, Informationsweitergabe und Beratung unter Dienstleistungen?

9.     Wie beurteilen Sie die Aussage von Booking.com, dass die Firma „keinen Nutzen aus Tourismus“ zöge?

 



[1] Tiroler Tageszeitung, 2.8.2019 „Keine Steuer und damit kein Pflichtbeitrag“

[2] https://www.booking.com/content/offices.de.html?aid=357000;label=gog235jc-1DCBQoggJCBWFib3V0SAdYA2gOiAEBmAEHuAEXyAEO2AED6AEB-AECiAIBqAIDuAK_tqbxBcACAQ;sid=2fbd8baadc1a5da7160f95ac586232d5 – Stand 27.01.2020

 

[4] https://www.firmenabc.at/booking-com-oesterreich-gmbh_BCyc - Stand 27.01.2020