2002/J XXVII. GP
Eingelangt am 14.05.2020
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Douglas Hoyos-Trauttmansdorff, Kolleginnen und Kollegen
an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
betreffend Wissenschaftliche Evidenz für Maßnahmen im Zusammenhang mit der COVID-19-Krise
Im Zusammenhang mit der COVID-19-Krise veranlasste der BMSGPK per Verordnung zahlreiche freiheitseinschränkende Maßnahmen. Das Ziel dieser Maßnahmen lag darin, die Ausbreitung der COVID-19-Pandemie zu verringern. Allerdings erheben sich bei mehreren Maßnahmen Fragen nach der nachvollziehbaren medizinischen bzw. gesundheitswissenschaftlichen Begründung und der Aufwand-Nutzen- Relation. Die Bundesregierung und insbesondere der BMSGPK haben mehrfach betont, dass derartige Maßnahmen aufgrund wissenschaftlicher Evidenz getroffen wurden bzw. werden.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
Anfrage:
1. Am 15. März 2020 erließ der BMSGPK eine Verordnung betreffend Maßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19 (BGBI II 96/2020). Mit der Verordnung wurden für Betriebsstätten - mit Ausnahmen - Betretungsverbote verhängt. Welche wissenschaftliche Evidenz lag dieser Entscheidung zugrunde? Bitte um Begründung für jede einzelne Maßnahme (und Ausnahme).
a. Insbesondere: Welche Expert_innen sprachen sich/welches Beratungsgremium sprach sich für diese Maßnahmen aus? Welche Expert_innen sprachen sich gegen diese Maßnahmen aus?
b. Insbesondere: Welche Studien sprachen für und welche Studien sprachen gegen diese Maßnahmen?
2. Am 22. März 2020 wurde die Verordnung des BMSGPK betreffend vorläufige Maßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19 geändert (BGBI II 110/2020). Welche wissenschaftliche Evidenz lag dieser Entscheidung zugrunde?
a. Insbesondere: Welche Expert_innen sprachen sich/welches Beratungsgremium sprach sich für diese Maßnahmen aus? Welche Expert_innen sprachen sich gegen diese Maßnahmen aus?
b. Insbesondere: Welche Studien sprachen für und welche Studien sprachen gegen diese Maßnahmen?
3. Am 22. März 2020 wurde die Verordnung des BMSGPK betreffend vorläufige Maßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19 geändert (BGBI II 112/2020). Damit wurden die Öffnungszeiten für bestimmte Unternehmen eingeschränkt. Warum wurde diese Maßnahme getroffen?
a. Insbesondere: Welche wissenschaftliche Evidenz lag dieser Maßnahme zugrunde?
b. Insbesondere: Welche Expert_innen sprachen sich/welches Beratungsgremium sprach sich für diese Maßnahme aus? Welche Expert_innen sprachen sich gegen diese Maßnahme aus?
c. Insbesondere: Welche Studien sprachen für und welche Studien sprachen gegen diese Maßnahme?
4. Am 2. April 2020 wurde die Verordnung des BMSGPK betreffend vorläufige Maßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19 geändert (BGBI II 130/2020). Das Betreten von Beherbergungsbetrieben zum Zweck der Erholung und Freizeitgestaltung wurde - mit Ausnahmen - untersagt. Warum wurde diese Maßnahme getroffen?
a. Insbesondere: Welche wissenschaftliche Evidenz lag dieser Maßnahme zugrunde?
b. Insbesondere: Welche Expert_innen sprachen sich/welches Beratungsgremium sprach sich für diese Maßnahme aus? Welche Expert_innen sprachen sich gegen diese Maßnahme aus?
c. Insbesondere: Welche Studien sprachen für und welche Studien sprachen gegen diese Maßnahme?
5. Am 9. April 2020 wurde die Verordnung des BMSGPK betreffend vorläufige Maßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19 geändert (BGBI II 151/2020). Unter anderem wurde vom allgemeinen Betretungsverbot des Kundenbereichs von Betriebsstätten des Handels und von Dienstleistungsunternehmen zum Zweck des Erwerbs von Waren oder der Inanspruchnahme von Dienstleistungen die Ausnahme gemäß § 2 Abs. 4 festgelegt, nach der Betriebsstätten, wenn der Kundenbereich weniger als 400 m2 beträgt, vom allgemeinen Verbot ausgenommen sind. Welche wissenschaftliche Evidenz lag diese Entscheidung zugrunde?
a. Insbesondere: Welche Expert innen sprachen sich/welches Beratungsgremium sprach sich für diese Maßnahmen aus? Welche Expert_innen sprachen sich gegen diese Maßnahme aus?
b. Insbesondere: Welche Studien sprachen für und welche Studien Studien sprachen gegen diese Maßnahmen?
c. Warum wurde die Grenze bei genau 400 m2 gezogen? Sind nicht andere Bedingungen, wie die in der Verordnung auch festgelegten Abstandsregeln oder die Zahl an anwesenden Kunden im relevanten Bereich für die Entscheidung, ob der Kundenbereich einer Betriebsstätte betretbar sein soll, relevanter als die Größe?
d. Welche wissenschaftliche Evidenz lag der Maßnahme in § 2 Abs 6 zugrunde?
i. Insbesondere: Welche Expert_innen sprachen sich/welches Beratungsgremium sprach sich für diese Maßnahme aus? Welche Expert_innen sprachen sich gegen diese Maßnahme aus?
ii. Insbesondere: Welche Studien sprachen für und welche Studien sprachen gegen diese Maßnahme?
6. Am 18. April 2020 wurde die Verordnung des BMSGPK betreffend vorläufige Maßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19 geändert (BGBI II 162/2020). Welche wissenschaftliche Evidenz lag der in dieser Änderung enthaltenen Maßnahmen zugrunde?
a. Insbesondere: Welche Expert_innen sprachen sich/welches Beratungsgremium sprach sich für diese Maßnahmen aus? Welche Expert_innen sprachen sich gegen diese Maßnahmen aus?
b. Insbesondere: Welche Studien sprachen für und welche Studien sprachen gegen diese Maßnahmen?
7. Am 15. März 2020 erließ der BMSGPK eine Verordnung gemäß § 2 Z 1 des CO- VID-19-Maßnahmengesetz (BGBI II 98/2020). Die Verordnung verbietet mit fünf Ausnahmen das Betreten öffentlicher Räume (§ 2 Z 1-5 dieser Verordnung). Weiche wissenschaftliche Evidenz lag dieser Entscheidung zugrunde? Bitte um Begründung für jede einzelne Ausnahme.
a. Insbesondere: Welche Expert_innen sprachen sich/welches Beratungsgremium sprach sich für diese Maßnahmen aus? Welche Expert_innen sprachen sich gegen diese Maßnahmen aus?
b. Insbesondere: Welche Studien sprachen für und welche Studien sprachen gegen diese Maßnahmen?
c. Insbesondere: Was ist unter "gemeinsamer Haushalt" zu verstehen?
8. Am 19. März 2020 wurde die Verordnung des BMSGPK gemäß § 2 Z 1 des CO- VID-19-Maßnahmengesetz mit Verordnung (BGBI II 107/2020) geändert. Dabei wurden weitere Maßnahmen gesetzt.
a. So wurde etwa § 2 Z 3 der Verordnung dahingehend novelliert, dass auch Begräbnisse im engsten Familienkreis von der Ausnahme umfasst sind. Welche wissenschaftliche Evidenz lag dieser Entscheidung zugrunde?
i. Insbesondere: Welche Expert_innen sprachen sich/welches Beratungsgremium sprach sich für diese Maßnahme aus? Welche Expert_innen sprachen sich gegen diese Maßnahme aus?
ii. Insbesondere: Welche Studien sprachen für und welche Studien sprachen gegen diese Maßnahme?
b. § 2 Z 4 der Verordnung wurde dahingehend geändert, dass Arbeitsstätten lediglich dann betreten werden dürfen, wenn die berufliche Tätigkeit nicht auch außerhalb der Arbeitsstätte durchgeführt werden kann. Welche wissenschaftliche Evidenz lag dieser Entscheidung zugrunde?
i. Insbesondere: Welche Expert_innen sprachen sich/welches Beratungsgremium sprach sich für diese Maßnahme aus? Welche Expert_innen sprachen sich gegen diese Maßnahme aus?
ii. Insbesondere: Welche Studien sprachen für und welche Studien sprachen gegen diese Maßnahme?
c. Mit dem novellierten § 3 wurde das Betreten von Kuranstalten für Kurgäste verboten. Welche wissenschaftliche Evidenz lag diese Entscheidung zugrunde?
i. Insbesondere: Welche Expert_innen sprachen sich/welches Beratungsgremium sprach sich für diese Maßnahme aus? Welche Expert_innen sprachen sich gegen diese Maßnahme aus?
ii. Insbesondere: Welche Studien sprachen für und welche Studien sprachen gegen diese Maßnahme?
d. Mit dem novellierten § 5 wurde das Betreten von Sportplätzen verboten. Welche wissenschaftliche Evidenz lag diese Entscheidung zugrunde?
i. Insbesondere: Welche Expert_innen sprachen sich/welches Beratungsgremium sprach sich für diese Maßnahme aus? Welche Expert_innen sprachen sich gegen diese Maßnahme aus?
ii. Insbesondere: Welche Studien sprachen für und welche Studien sprachen gegen diese Maßnahme?
9. Am 9. April 2020 wurde die Verordnung des BMSGPK gemäß § 2 Z 1 des CO- VID-19-Maßnahmengesetz mit Verordnung (BGBl II 148/2020) geändert. Dabei wurden weitere Maßnahmen gesetzt.
a. Es wurde in § 2 Z 3 bestimmt, dass auch Begräbnisse und Eheschließungen im engeren Familienkreis von der Maßnahme umfasst sind. Welche wissenschaftliche Evidenz lag dieser Entscheidung zugrunde?
i. Insbesondere: Welche Expert_innen sprachen sich/welches Beratungsgremium sprach sich für diese Maßnahme aus? Welche Ex- pert_innen sprachen sich gegen diese Maßnahme aus?
ii. Insbesondere: Welche Studien sprachen für und welche Studien sprachen gegen diese Maßnahme?
b. In § 4 (1) wurde bestimmt, dass das Betreten des Kundenbereichs von Massenbeförderungsmitteln nur dann zulässig sei, wenn dabei eine den Mund- und Nasenbereich abdeckende mechanische Schutzvorrichtung als Barriere getragen wird und bei der Benützung gegenüber Personen, die nicht im gemeinsamen Haushalt leben, ein Abstand von mindestens einem Meter eingehalten wird. Zudem gilt die Pflicht zum Tragen der Schutzvorrichtung nicht für Kinder bis zum vollendeten sechsten Lebensjahr. Welche wissenschaftliche Evidenz lag diesen Entscheidungen jeweils zugrunde?
i. Insbesondere: Welche Expert_innen sprachen sich/welches Beratungsgremium sprach sich für diese Maßnahmen aus? Welche Expert_innen sprachen sich gegen die Maßnahmen aus? Bitte um Auflistung nach einzelnen Maßnahmen!
ii. Insbesondere: Welche Studien sprachen für und welche Studien sprachen gegen diese Maßnahmen?
iii. Was verstehen Sie unter "gemeinsamer" Haushalt im Sinne dieser Verordnung. Gilt dieser Haushaltsbegriff für alle im Rahmen der COVID-19 Krise erlassenen Verordnungen des BMSGPK?
c. In § 4 (2) wurde bestimmt, dass Fahrgemeinschaften mit Personen, die nicht im gemeinsamen Haushalt leben, nur dann zulässig sind, wenn dabei eine den Mund- und Nasenbereich abdeckende Schutzvorrichtung getragen wird und gegenüber anderen Personen ein Abstand von mindestens einem Meter eingehalten wird. Diese Pflicht zum Tragen der mechanischen Schutzvorrichtung galt nicht für Kinder bis zum vollendeten sechsten Lebensjahr. Welche wissenschaftliche Evidenz lag diesen Maßnahmen jeweils zugrunde?
i. Insbesondere: Welche Expert_innen sprachen sich/welches Beratungsgremium sprach sich für diese Maßnahmen aus? Welche Expert_innen sprachen sich gegen diese Maßnahmen aus? Bitte um Auflistung nach einzelnen Maßnahmen.
ii. Insbesondere: Welche Studien sprachen für und welche Studien sprachen gegen diese Maßnahmen - vor allem in Bezug auf das Tragen von den Mund- und Nasenbereich abdeckende Schutzvorrichtungen?
10. Am 18. April 2020 wurde die Verordnung des BMSGPK gemäß § 2 Z 1 des CO- VID-19-Maßnahmengesetz mit Verordnung (BGBI II 162/2020) geändert. Dabei wurden insbesondere in § 5 (2) vom Betretungsverbot öffentlicher Sportstätten für professionelle Sportler_innen und deren Betreuer_innen Ausnahmen geschaffen. Welche Evidenz lag diesen Maßnahmen zugrunde?
a. Insbesondere: Welche Expert_innen sprachen sich/welches Beratungsgremium sprach sich für diese Maßnahmen aus? Welche Expert_ innen sprachen sich gegen diese Maßnahmen aus? Bitte um Auflistung nach einzelnen Maßnahmen.
b. Insbesondere: Welche Studien sprachen für und welche Studien sprachen gegen diese Maßnahme - vor allem in Bezug auf das Tragen von den Mund- und Nasenbereich abdeckende Schutzvorrichtungen?
11. Am 30. April 2020 erließt der BMSGPK eine Verordnung betreffend Lockerungen der Maßnahmen, die zur Bekämpfung der Verbreitung von COVID-19 ergriffen wurden (BGBI II 197/2020). Auf welcher wissenschaftlichen Evidenz beruhen die jeweiligen Maßnahmen? Bitte um Auflistung nach Maßnahme.
a. Insbesondere: Welche Experten_innen sprachen sich/welches Beratungsgremium sprach sich für diese Maßnahmen aus? Welche Expert_innen sprachen sich gegen die Maßnahmen aus? Bitte um Auflistung nach einzelnen Maßnahmen.
b. Insbesondere: Welche Studien sprachen für und welche Studien sprachen gegen diese Maßnahmen? Bitte um Auflistung nach einzelnen Maßnahmen.
12. Am 7. Mai 2020 erließ der BMSGPK eine Verordnung über die Definition der allgemeinen COVID-19-Risikogruppe. Auf welcher wissenschaftlichen Grundlage erfolgte die Aufzählung bzw. Auswahl der in § 2 genannten medizinischen Indikationen?
a. Insbesondere: Welche Experten_innen sprachen sich/welches Beratungsgremium sprach sich für diese Indikationen aus? Welche Expert_innen sprachen sich gegen diese Indikationen aus?
b. Insbesondere: Welche Studien sprachen für und welche Studien sprachen gegen diese Indikationen?
13. Am 10. März 2020 erließ der BMSGPK eine Verordnung über Maßnahmen bei der Einreise (BGBI II 87/2020). Diese Verordnung wurde mehrfach novelliert (BGBI II 92/2020, BGBI II 104/2020, BGBI II 111/2020, BGBI II 129/2020, BGBI II 149/2020, BGBI II 195/2020). Auf welcher wissenschaftlichen Grundlage wurden diese Maßnahmen erlassen bzw. dann jeweils geändert?
a. Insbesondere: Welche Experten_innen sprachen sich/welches Beratungsgremium sprach sich für die Maßnahmen bzw. deren Änderung jeweils aus? Welche Expertinnen sprachen sich gegen diese Maßnahmen bzw. deren jeweilige Änderung aus? Bitte um Auflistung nach einzelnen Maßnahmen und Änderungen.
b. Insbesondere: Welche Studien sprachen für und welche Studien sprachen gegen diese Maßnahmen und Änderungen? Bitte um Auflistung nach einzelnen Maßnahmen und Änderungen.