2013/J XXVII. GP

Eingelangt am 15.05.2020
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Mag. Jörg Leichtfried, Ing. Reinhold Einwallner,
Genossinnen und Genossen

an den Bundesminister für Inneres

betreffend Maskenpflicht, Abstandsregel und Versammlungsverbot

 

Der erste Bundesländerbesuch des Bundeskanzlers nach Lockerung der Corona-Virus- Beschränkungen galt dem Kleinwalsertal. Um sich ein Bild der schwierigen Situation der Gemeinde Mittelberg zu machen, welche von den bundesweiten Grenzschließungen im Besonderen betroffen war, reiste die Delegation mit dem Bundeskanzler und Landeshauptmann von Vorarlberg vom Grenzübergang Walserhaus nach Hirschegg. Die Delegation bewegte sich durch die Menschenmenge, ohne dass die Covid-19-Abstandsregeln eingehalten wurden - und praktisch niemand trägt einen Mund-Nasen-Schutz. Auch Bundeskanzler Kurz und Landeshauptmann Wallner verzichteten auf Maske oder Plexiglasschild.

Die unterfertigten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für Inneres folgende

ANFRAGE

1.      Sie haben sich selbst als „Flex" der Gesundheitsbehörde bezeichnet. Wie werten Sie angesichts Ihres Anspruchs dieses Verhalten, insbesondere das der politischen Entscheidungsträger?

2.      Sie haben in einem Interview am 13. April 2020 auf meinbezirk.at betont, dass die von den Gesundheitsbehörden gesetzten Maßnahmen nach bestem Wissen und Gewissen - unter Beachtung der Grundsätze der österreichischen Bundesverfassung erlassen wurde. Liegt durch das Verhalten der politischen Entscheidungsträger eine Verletzung der Bundesverfassung vor? Wenn nein, warum nicht? Wenn ja, welche Sanktionen sind dafür vorgesehen?

3.       Wer sich vorsätzlich nicht an die Maßnahmen wie Abstandsregelung und Maskenpflicht hält, wird gemäß Ihrer Ansicht zum Lebensgefährder. Haben die politischen Entscheidungsträger bei ihrem und mit ihrem Auftritt Menschenleben gefährdet? Wenn nein, warum nicht? Wenn ja, welche Sanktionen sind dafür vorgesehen.


4.       Wurden durch das Verhalten der politischen Entscheidungsträger „Glutnester" der Infektionen entfacht, die nach Ihren Aussagen rasch und gezielt gelöscht werden müssen? Wenn ja, was gedenken Sie zu tun? Wenn nein, warum nicht?

5.      Wie viele Exekutivbeamte waren vor Ort? Bitte um Aufschlüsselung nach Behörde und Einheit.

6.      Welche Kosten entstanden durch den Einsatz der Exekutivbeamten?

7.      Warum haben die Polizeibehörden vor Ort nicht eingegriffen?

8.      Warum hat der Personenschutz des Kanzlers, das Einsatzkommando Cobra, nicht eingegriffen?

9.      Warum hat das Landesamt für Verfassungsschutz Vorarlberg nicht eingegriffen?

10.   Warum wurden die vorliegenden Verwaltungsübertretungen nach dem COVID-19- Maßnahmengesetze von den Exekutivkräften nicht geahndet?

11.   Nach wie vor sind bei organisierten Veranstaltungen maximal 10 Personen zulässig. Dabei gelten die Hygiene- und Abstandsregeln. War dies eine organisierte Veranstaltung? Wenn ja, warum wurde sie nicht untersagt? Wenn nein, warum wurde von der Behörde nicht eingegriffen?

12.   Wurde die Veranstaltung als Versammlung iSd Versammlungsgesetzes angezeigt? Wenn ja, wann und von wem?

13.   Wurden bei dieser Zusammenkunft die geltenden Hygiene- und Abstandsregeln verletzt? Wenn nein, warum nicht? Wenn ja, warum wurde von der Behörde nicht auf die Einhaltung gedrängt?

14.   Nahmen die Exekutivbeamten vor Ort ihre Verantwortung wahr? Haben sie die Anwesenden, insbesondere Kanzler Kurz und Landeshauptmann Wallner, von den bestehenden Abstandsregeln informiert? Wenn nein, warum nicht? Wenn nein, handelt es sich dabei um eine Dienstverletzung? Wenn ja, warum wurde den Anweisungen nicht Folge geleistet?

15.   Wurden Organstrafverfügungen ausgestellt? Wenn ja, wie viele und in welcher Hähe gegen welche Personen?

16.   Auf welcher Grundlage konnte eine Einreise des Kanzlers und seiner Begleitung über die laut Ihrer Verordnung vollständig geschlossenen Grenzübergänge des Kleinwalsertals erfolgen?

17.   Wann wurde bei den bayrischen Behörden um Durchreisegenehmigung angesucht?

18.   An welchem Grenzübergang erfolgte die Ausreise aus Österreich?

19.   Wie viele Personen reisten mit dem Bundeskanzler wieder nach Österreich gemeinsam ein und um welche handelte es sich?

20.   Wann und wo reiste der Bundeskanzler aus dem Kleinwalsertal wieder ab? Erfolgte dies ebenfalls über deutsches Staatsgebiet und wo reisten Sie schlussendlich wieder nach Österreich ein?

21.   Kam es bei dieser allfälligen zweiten Einreise zu den vorgeschriebenen Kontrollen?


22.   Waren Sie in Kenntnis davon, ob angesichts der jeweiligen Grenzübertritte die notwendigen vorgeschriebenen negativen COVID-19-Tests, die nicht älter als vier Tage sein dürfen, für den Kanzler und seine Begleitung vorlagen? Wenn nein, warum wurde das nicht kontrolliert?

Wenn ja, warum wurde nicht eine sofortige 14-tägige Heimquarantäne für die betroffenen Personen verordnet?

23.   Wurden anlässlich dieses Bundesländerbesuches des Kanzlers Verwaltungsverfahren im Zusammenhang mit den bestehenden COVID-19-Maßnahmen eingeleitet bzw. Anzeigen erstattet? Wenn ja, welche? Wenn nein, warum nicht?