2016/J XXVII. GP

Eingelangt am 15.05.2020
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Anfrage

 

des Abgeordneten Hannes Amesbauer

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Inneres

betreffend Kurz-Besuch im Kleinwalsertal

 

In der 197. Verordnung des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz betreffend Lockerungen der Maßnahmen, die zur Bekämpfung der Verbreitung von COVID-19 ergriffen wurden (COVID-19-Lockerungsverordnung – COVID-19-LV) ist unter § 10 wie folgt geregelt: „Veranstaltungen mit mehr als 10 Personen sind untersagt.“ Auf jeden Fall ist jedoch, laut § 1, beim Betreten öffentlicher Orte im Freien ein Abstand von mindestens einem Meter, zu Personen die nicht im gleichen Haushalt leben, einzuhalten. Gemäß § 13 tritt diese Verordnung mit 1. Mai 2020 in Kraft und mit Ablauf des 30. Juni 2020 außer Kraft.

 

Am Mittwoch, 13. Mai 2020 besuchte der Bundeskanzler das Kleinwalsertal, die Gemeinde Mittelberg kündigte dies zwei Tage vorher auch umfangreich auf Facebook an:

 

Eine Versammlung (zB Kundgebungen, Demonstrationen) müssen laut Versammlungsgesetz mindestens 48 Stunden vor dem Zeitpunkt der beabsichtigten Versammlung schriftlich bei der Behörde angezeigt werden.

(Quelle: https://www.oesterreich.gv.at/lexicon/V/Seite.991357.html)

 

Die „Vorarlberger Nachrichten“ veröffentlichten ein Video über You Tube von dieser Veranstaltung: https://www.youtube.com/watch?v=Uyi6PiOPj3E&t=52s

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Inneres folgende

 

Anfrage

 

1.    Wurde diese Versammlung angezeigt?

2.    Wenn ja, wann wurde diese Versammlung angezeigt?

3.    Wenn ja, wer hat diese Versammlung angezeigt?

4.    Wenn ja, welcher Versammlungszweck wurde konkret angezeigt?

5.    Wenn nein, hätte diese Versammlung angezeigt werden müssen?

6.    Wenn nein, wurde seitens der Polizei versucht, diese Versammlung aufzulösen?

a.    Wenn ja, wie gestaltete sich dieser Einsatz?

b.    Wenn nein, warum wurde seitens der Polizei – trotz augenscheinlicher mehrfacher Verletzung von geltenden Verordnungen – hier nicht eingeschritten?

7.    Wurde diese Versammlung behördlich genehmigt?

8.    Wenn ja, wer hat diese Versammlung genehmigt?

9.    Wenn ja, wurden im Zuge der Genehmigung dem Veranstalter etwaige Auflagen erteilt?

a.    Wenn ja, welche?

b.    Wenn nein, warum nicht?

10. Wenn nein, wurde seitens der Polizei versucht, diese Versammlung aufzulösen?

a.    Wenn ja, wie gestaltete sich dieser Einsatz?

b.    Wenn nein, warum wurde seitens der Polizei – trotz augenscheinlicher mehrfacher Verletzung von geltenden Verordnungen – hier nicht eingeschritten?

11. Gab es vor Ort einen Polizeieinsatz?

12. Wenn ja, aus welchem Grund fand dieser Polizeieinsatz statt?

13. Wenn ja, wie viele Polizisten waren dort im Einsatz?

a.    Wenn nein, warum wurde seitens der Polizei – trotz augenscheinlicher mehrfacher Verletzung von geltenden Verordnungen – hier nicht eingeschritten?

14. Wurden nachträglich Ermittlungen aufgenommen, ob diese Versammlung allen Rechtsnormen entsprochen hat?

15. Wenn ja, warum wurden diese Ermittlungen aufgenommen?

16. Wenn ja, gegen wen wird konkret ermittelt?

17. Wenn ja, aufgrund welcher Vergehen wird konkret ermittelt?

18. Wenn nein, warum wird nicht ermittelt?