2017/J XXVII. GP

Eingelangt am 15.05.2020
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Anfrage

des Abgeordneten Brückl, MA,
und weiterer Abgeordneter
an den Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung
betreffend die Öffnung des Sängerknabeninternats St Florian

Auch die Schule der St.-Florianer Sängerknaben und das angrenzende Internat werden nun, nach der kompletten Schließung, schrittweise wieder geöffnet. Die Schüler der verschiedenen Schulstufen werden wochenweise wechselnd unterrichtet. Das mag organisatorisch möglich sein, ob es sinnvoll ist, sei dahingestellt. Ein konsistenter Unterricht wird dadurch jedenfalls nicht oder nur unzureichend gewährleistet. Sänger und hier natürlich auch Sängerknaben, sind wie Spitzensportler. Ein ständiges Singen und Trainieren der Stimmbänder, ist für eine ausgewogenen Stimme unumgänglich. Aber gerade das Singen ist den Schülern in allen Schulen untersagt.

Neben dem Aussetzen des Gesanges bei Sängerknaben, zeigt sich der Wahnsinn und Kontrollwahn der Regierung auch auf anderer Ebene. Blasinstrumente werden zur Zeit noch nicht zu Gebrauch und Übung freigegeben. Diese Vorgabe ist absolut zu hinterfragen.
Die meisten Schüler haben ihr eigenes Instrument, welches ausschließlich sie alleine verwenden und welches nach Gebrauch gründlich desinfiziert und gereinigt werden kann. Es gibt daher keine logische Erklärung warum gerade die Blasinstrumente noch nicht unterrichtet werden können.

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung die folgende


Anfrage

1.    Warum dürfen Spitzensportler in Österreich schon lange wieder trainieren, und den Sängerknaben ist dieses Training untersagt?

2.    Wieso ist der Unterricht in Einzelstunden und Kleinstgruppen für die Sängerknaben im Fach Gesang nicht schon seit Wochen wieder vorgesehen?

3.    Wann wird voraussichtlich wieder ein normal geregelter Unterricht für die Sängerknaben stattfinden können?

4.    Warum wurde - gerade für die Sängerknaben - keine Sonderregelung geschaffen, damit diese ihre Stimmbildung und ihre gesangliche Weiterentwicklung fortführen können?

5.    Wie könnte eine solche Sonderregelung aussehen?

6.    Gibt es dokumentierte Fälle, in denen jemand mit Covid-19 durch das Spielen eines Blasinstruments infiziert wurde?

7.    Wenn ja, wie viele?

8.    Wenn nein, warum ist das Spielen der Blasinstrumente dann untersagt?