2018/J XXVII. GP

Eingelangt am 15.05.2020
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Anfrage

des Abgeordneten Brückl, MA,
und weiterer Abgeordneter
an den Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung
bezüglich Hygienehandbuch für österreichische Schulen

 

Das Covid-19- Hygienehandbuch für Schulen umfasst eine Vielzahl an Maßnahmen und Empfehlungen für den Besuch der Schulen. Einerseits ist eine umfassende Maskenpflicht während des Schulalltags geplant, andererseits ist die Einhaltung von Sicherheitsabständen vorgeschrieben, um die Ansteckung mit Covid 19 zu verringern.

Dabei ist das Tragen von Masken auch bei Experten nicht unumstritten.

Denn einfache Stoffmasken, welche dem Großteil der Bevölkerung zur Verfügung stehen, schützen nicht vor Infektionen. Man sollte sich auch mit einer Maske nicht ins Gesicht fassen oder die Maske nicht zurecht zupfen. Das Virus konzentriert sich im Stoff. Beim Abnehmen der Maske wird die Gesichtshaut berührt - schneller sei eine Infektion kaum möglich, so die Experten.

Die gewünschte Einhaltung von Sicherheitsabständen wird in der Praxis auch eine enorme Herausforderung sein. Vor allem wenn man Kinder und deren Verhalten kennt, weiß dass Klassen zwischen 40 und 60 m2 groß sind und darin 18 Schüler mit Lehrern Platz haben sollen – und das Ganze noch mit dem gewünschten Abstand – zweifelt man an der Umsetzungsmöglichkeit. Es stellt sich außerdem die Frage, wer für die Einhaltung der Vorschriften und Empfehlungen verantwortlich ist? Oder wer die Masken, Seifen und Desinfektionsmittel zur Verfügung stellt?

Beim Durchlesen des Hygienehandbuches bekommt man den Eindruck, dass hauptsächlich damit Schulen, Direktoren, Lehrer und Eltern beschäftigt werden sollen und die Rücksicht auf die Praktikabilität eher vernachlässigt wurde.


In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung die folgende


 

Anfrage

 

1.    Gründet sich die Maskenpflicht in Schulen auf Statistiken oder Meinungen von Experten, die deren Nutzung nahelegen?

2.    Wenn ja, welche?

3.    Wer stellt den Schulen die notwendigen Masken für das Lehrpersonal und für Schüler, die ihrer eigene vergessen haben, zur Verfügung?

4.    Wer ist verantwortlich, dass Schüler in den vorgegebenen Bereichen die Maskenpflicht einhalten?

5.    Gibt es Sanktionen, wenn sich ein Schüler weigert die Maske in den vorgegebenen Bereichen zu verwenden?

6.    Wenn ja, welche?

7.    Wenn nein, warum nicht?

8.    Was passiert, wenn ein Schüler keine Maske mit hat und die Schule keine zur Verfügung stellen kann, weil keine vorhanden ist? Kann bzw. darf der Schüler die Schule dann betreten?

9.    Wie wird damit umgegangen, wenn jemand keine Maske tragen kann? z.B. Asthmatiker oder Menschen mit Hautkrankheiten?

10. Wer kontrolliert, ob Kinder gleich nach dem Betreten der Einrichtung gründlich Hände waschen?

11. Wer kontrolliert, ob die Kinder, wenn sie einen Raum wechseln, wieder ordentlich Hände waschen?

12. Wer stellt der Schule die notwendige Seife und das notwendige Desinfektionsmittel zur Verfügung?

13. Gibt es Maßnahmen für Kinder, die sich weigern regelmäßig Hände zu waschen?

14. Wenn ja, welche?

15. Wie kann kontrolliert werden, dass nicht zu viele Kinder gleichzeitig die Toilette benützen?

16. Wenn nur jede zweite Klasse während der Pause das Klassenzimmer verlassen darf, wie können diese Klassen während dieser Zeit beaufsichtigt werden?

17. Muss dann, abgesehen vom Gang, auf jeder Toilette und in jedem besetzten Kassenzimmer ein Lehrer als Aufsicht eingeteilt werden?

18. Wenn nach jeder Unterrichtseinheit die Klasse gelüftet werden muss, wie kann sichergestellt werden, dass kein Kind beim offenen Fenster verunglückt? Muss hier auch jeweils ein Lehrer zur Aufsicht abgestellt werden?