2023/J XXVII. GP

Eingelangt am 19.05.2020
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Anfrage

 

der Abgeordneten Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen

an den Bundesminister für Inneres

betreffend Tina Liebich-Oswald (Großnichte des Novomatic-Eigentümers, Ehefrau des Novomatic-Aufsichtsratvorsitzenden und Geldspendenempfängerin Johann Grafs) im Kabinett des Innenministers während Ermittlungen gegen Beschuldigten Graf, Novomatic etc.

Am Abend des 23. April 2020 wurde öffentlich bekannt, dass Novomatic-Eigentümer Johann Graf in den Jahren 2018 und 2019 insgesamt 36 notariell beglaubigte Schenkungen in der Höhe von 29,75 Millionen Euro getätigt hatte. Belege dafür waren im August 2019 bei einer Hausdurchsuchung an Grafs Privatadresse durch Ermittler_innen im Kontext der „Casinos-Affäre“ gesichert worden, in der dieser als Beschuldigter geführt wird. Neben Ex-Novomatic-Geschäftsführer Harald Neumann, der zwei Millionen Euro bekam, wurde auch Tina Liebich-Oswald, Großnichte Grafs und zusätzlich Ehefrau des Vorsitzenden des Aufsichtsrats der Novomatic AG, Bernd Oswald, großzügig beschenkt. In vier Raten soll sie den Aufzeichnungen zufolge einen Gesamtbetrag in Millionenhöhe von Herrn Graf erhalten haben.

Besonders bedenklich stimmt diese Enthüllung angesichts des Umstandes, dass Frau Liebich-Oswald Staatsanwältin ist und laut Ihrer Anfragebeantwortung 791/AB am Stichtag 6. Februar 2020 in Ihrem Kabinett als Fachreferentin tätig gewesen ist. In anderen Worten: Eine private Profiteurin von Herrn Grafs Geldflüssen bekleidet ausgerechnet in jenem Ministerium eine einflussreiche Position, in dem auch die „Sonderkommission Ibiza“ residiert, in der gegebenenfalls gegen den Novomatic-Eigentümer ermittelt wird.

In Anbetracht der dargelegten privaten und beruflichen Beziehungen zu Entscheidungsträgern der Novomatic AG sowie des ÖVP-geführten Innenministeriums liegt hier aus Sicht der Anfragestellerin eine offensichtliche Befangenheit Ihrer Kabinettsmitarbeiterin hinsichtlich des Ermittlungsverfahrens in der sogenannten „Casinos-Affäre“ vor. In Kenntnis der finanziellen Zuwendungen Herrn Grafs an Frau Liebich-Oswald steht zudem die Möglichkeit von Geldwäsche im Raum. 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende


Anfrage:



1.    Wann, in welche Position(en) mit jeweils welcher/n Aufgaben wurde Frau Tina Liebich-Oswald in Ihr Kabinett berufen? 

a.    Wann war sie jeweils in Karenz?

b.    Wann war sie jeweils teilzeitbeschäftigt?

2.    Ist Ihnen bei der Berufung bekannt gewesen,

a.    dass Frau Liebich-Oswald eigenen Angaben zufolge die Großnichte Herrn Grafs ist?

                                  i.    Wenn nein, wann ist es Ihnen bekannt geworden?

                                ii.    Wenn ja, mit welcher Begründung haben Sie an ihr festgehalten?

b.    dass zu dem Zeitpunkt (und bis zu ihrem Ausscheiden aus dem Kabinett) der Ehemann von Frau Liebich-Oswald Aufsichtsratsvorsitzender der Novomatic AG war?

                                  i.    Wenn nein, wann ist es Ihnen bekannt geworden?

                                ii.    Wenn ja, mit welcher Begründung haben Sie an ihr festgehalten?

c.    dass Frau Liebich-Oswald vom Novomatic-Eigentümer großzügige Geldgeschenke erhalten hat?

                                  i.    Wenn nein, wann ist es Ihnen bekannt geworden?

                                ii.    Wenn ja, mit welcher Begründung haben Sie an ihr festgehalten?

3.    Sind Sie mit Tina Liebich-Oswald freundschaftlich verbunden?

4.    Sind Sie mit Bernd Oswald freundschaftlich verbunden?

5.    Ist vor Frau Liebich-Oswalds Einstellung im Innenministerium eine Sicherheitsüberprüfung durchgeführt worden? 

a.    Wenn ja, wann und zu welchem Ergebnis kam diese? 

b.    Wenn nein, wieso nicht?

6.    Floss in die Sicherheitsprüfung die Tatsache mit ein, dass Frau Liebich-Oswald die Großnichte Herrn Grafs ist?

a.    Wenn ja, warum fiel die Sicherheitsprüfung dennoch positiv aus?

b.    Wenn nein, wie hätte man sonst entschieden?

c.    Wenn nein, wie kann es sein, dass derartige Informationen Personen bekannt sind, die nicht mit der Sicherheitsprüfung betraut sind?

7.    Floss in die Sicherheitsüberprüfung die Tatsache mit ein, dass Frau Liebich-Oswalds Ehemann Aufsichtsratsvorsitzender der Novomatic AG ist?

a.    Wenn ja, warum fiel die Sicherheitsprüfung dennoch positiv aus?

b.    Wenn nein, wie hätte man sonst entschieden?

c.    Wenn nein, wie kann es sein, dass derartige Informationen Personen bekannt sind, die nicht mit der Sicherheitsprüfung betraut sind?

8.    Floss in die Sicherheitsüberprüfung die Tatsache mit ein, dass sie vom Eigentümer der Novomatic AG Geld erhalten hatte?

a.    Wenn ja, warum fiel die Sicherheitsprüfung dennoch positiv aus?

b.    Wenn nein, wie hätte man sonst entschieden?

c.    Wenn nein, wie kann es sein, dass derartige Informationen Personen bekannt sind, die nicht mit der Sicherheitsprüfung betraut sind?

9.    Ist Frau Liebich-Oswald nach wie vor in Ihrem Kabinett oder in anderer Position für das Innenministerium tätig?

a.    Wenn ja, bitte um Bekanntgabe ihrer Position, ihres Dienstverhältnisses und der Aufgaben, mit denen sie betraut ist. 

b.    Wenn nein, wann hat Frau Liebich-Oswald Ihr Kabinett verlassen und womit wurde diese Entscheidung begründet?

10. Ist es richtig, wie medial kolportiert, dass Frau Liebich-Oswald ihre Funktion in Ihrem Kabinett am 27.4.2020 beendete?

a.    Wenn nein, wann geschah dies tatsächlich?

11. Ist im Innenministerium dafür vorgesorgt worden, dass ihr keine Informationen zu den Ermittlungen in der "Casinos Affäre" zugänglich sind?

a.    Wenn ja, welche Vorkehrungen wurden wann getroffen und wer verantwortete diese? 

b.    Wenn nein, warum nicht?

c.    Wenn nein, inwiefern halten Sie solche ein Vorgehen für vertretbar?

12. Können Sie ausschließen, dass Frau Liebich-Oswald Informationen aus den Ermittlungen der "SoKo Ibiza" erhalten hat?

a.    Wenn ja, inwiefern?

b.    Wenn nein, welche Maßnahmen haben sie gesetzt bzw. gedenken Sie zu setzen?

13. Ist offengelegt worden, dass Frau Liebich-Oswald Großnichte von Herrn Graf ist?

a.    Wenn ja, wann von wem und auf welchem Wege ist das geschehen?

b.    Wenn nein, warum nicht?

c.    Wenn nein, inwiefern halten Sie solche ein Vorgehen für vertretbar?

14. Ist offengelegt worden, dass Frau Liebich-Oswalds Ehefrau des Aufsichtsratsvorsitzenden der Novomatic AG Bernd Oswald ist?

a.    Wenn ja, wann von wem und auf welchem Wege ist das geschehen?

b.    Wenn nein, warum nicht?

c.    Wenn nein, inwiefern halten Sie solche ein Vorgehen für vertretbar?

15. Ist offengelegt worden, dass Frau Liebich-Oswald Geldempfängerin von Herrn Graf ist?

a.    Wenn ja, wann von wem und auf welchem Wege ist das geschehen?

b.    Wenn nein, warum nicht?

c.    Wenn nein, halten Sie solch ein Vorgehen für vertretbar; wodurch begründen Sie diese Entscheidung?

16. Hat Frau Liebich-Oswald Ihnen gegenüber offengelegt, dass sie Großnichte von Herrn Graf ist?

a.    Wenn ja, wann?

b.    Wenn nein, halten Sie so ein Vorgehen für akzeptabel?

c.    Wenn nein, kam/kommt es zu disziplinären Maßnahmen?

                                  i.    Wenn ja, welche?

                                ii.    Wenn nein, warum nicht?

17.  Hat Frau Liebich-Oswald Ihnen gegenüber offengelegt, dass sie die Ehefrau des Aufsichtsratsvorsitzenden der Novomatic AG Bernd Oswald ist?

a.    Wenn ja, wann?

b.    Wenn nein, halten Sie so ein Vorgehen für akzeptabel?

c.    Wenn nein, kam/kommt es zu disziplinären Maßnahmen? 

                                  i.    Wenn ja, welche?

                                ii.    Wenn nein, warum nicht?

18.  Hat Frau Liebich-Oswald Ihnen gegenüber offengelegt, dass sie Geldempfängerin von Herrn Graf ist?

a.    Wenn ja, wann?

b.    Wenn nein, halten Sie so ein Vorgehen für akzeptabel?

c.    Wenn nein, kam/kommt es zu disziplinären Maßnahmen? 

                                  i.    Wenn ja, welche?

                                ii.    Wenn nein, warum nicht?

19. Kam es nach Sicherstellung und Begutachtung der Schenkungsliste zu einer Geldwäsche-Verdachtsmeldung?

a.    Wenn ja, wann und durch wen?

b.    Wenn nein, wieso nicht?

20. Kam es nach Sicherstellung und Begutachtung der Schenkungsliste zu einer Prüfung unter Geldwäsche-Gesichtspunkten?

a.    Wenn ja, wann und zu welchem Ergebnis führte diese? 

b.    Wenn nein, wieso nicht?