2035/J XXVII. GP

Eingelangt am 19.05.2020
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Anfrage

 

des Abgeordneten Lausch

und weiterer Abgeordneter

an die Bundesministerin für Justiz

betreffend Belastung der Exekutivarbeit durch diverse Vereinstätigkeiten

 

 

In Österreich gibt es diverse Vereine, die sich in Bezug auf kriminelle Fremde für deren Menschenrechte, Betreuung und „Resozialisierung“ einsetzen.

 

Solche Vereine führen unter teilweise hochbedenklicher Übernahme der Täterperspektive auch gezielt „systemkonfrontative Asylberatung“ durch, wobei kriminelle Fremde in Haft zur Einbringung aussichtsloser Asylanträge und zur vollen Ausschöpfung aller rechtlichen Möglichkeiten animiert werden.

 

Dem zufolge werden nicht nur die für Asylverfahren zuständigen Behörden massiv belastet, sondern wird auch die Exekutivarbeit in den Justizanstalten massiv erschwert.

 

So werden die kriminellen Fremden bspw. einzeln unter Bewachung von der Justizanstalt zum Erstaufnahmezentrum, sowie nach der dortigen Vorstellung zurück in die Justizanstalt eskortiert. Während der gesamten Dauer dieser Transportfahrt können die Exekutivbeamten keinen anderen Exekutivtätigkeiten nachkommen und wird zugleich der Personalstand in den Justizanstalten geschwächt. Der Schutz potenzieller Opfer innerhalb und außerhalb der Justizanstalten wird dadurch herabgesetzt. 

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an die Bundes-ministerin für Justiz folgende

 

Anfrage

 

1.    Welche Vereine führten in den Jahren 2015 - 2019 (auch) rechtliche u/o soziale Beratungen von Häftlingen durch? (Bitte um Aufschlüsselung nach Jahren, Justizanstalten, Vereinen und deren Beratungstätigkeiten)

2.    Welche dieser Vereine werden für die Beratungstätigkeit von Häftlingen (auch) aus Mitteln des BMJ bezahlt und oder gefördert?

3.    Wie hoch sind die Gesamtkosten in den Jahren 2015 - 2019 für die Beratungstätigkeiten? (Bitte um Aufschlüsselung nach Jahren, Justizanstalten, und Vereinen)

4.    Wie häufig führen die von ihnen genannten Vereine in den Jahren 2015 – 2019 div. Beratungen von Strafgefangenen durch? (Bitte um Aufschlüsselung nach Justizanstalten, Beratungen und nach Monaten)

5.     Wie oft fanden in den Jahren 2015 - 2019 Ausführungen von Strafgefangenen in Erstaufnahmezentren bzw. sonstige Institutionen im Zusammenhang mit der Behandlung von Asylanträgen statt? (Bitte um Aufschlüsselung nach Justizanstalten und nach Monaten)

6.    Wie viele Justizwachebeamte wurden in den Jahren 2015 - 2019 für diese Ausführungen herangezogen? (Bitte um Aufschlüsselung nach Justizanstalten und nach Jahren)

7.    Wurden solche Ausführungen auch durch Polizisten durchgeführt und – wenn ja – wie viele? (Bitte um Aufschlüsselung nach Justizanstalten und nach Jahren)

8.    Wie lange dauerten diese Ausführungen im Durchschnitt (Dauer zwischen Abfahrt und Rückkehr der eingesetzten Beamten an ihre Dienststelle) in den Jahren 2015 – 2019? (Bitte um Aufschlüsselung nach Justizanstalten und nach Erstaufnahmezentren, nach Jahren)

9.    Welche Kosten resultierten im Schnitt pro solche Ausführung für ihr Ministerium in Jahren 2015 - 2019? (bzw. wären im Fall einer entsprechenden Ausführung auf eigenes Ersuchen gem. § 98 Abs 2 StVG vom Insassen selber zu tragen gewesen?)

10. Welche Gesamtkosten entstanden ihrem Ministerium durch diese Ausführungen in den Jahren 2015 – 2019?

11. Warum fanden diese Termine nicht – wie gesetzlich vorgesehen – in den Justizanstalten statt?

12. Wie häufig wurden in den Jahren 2015 – 2019 mehrere Ausführungen für ein und denselben Strafgefangenen durchgeführt? (Bitte um Aufschlüsselung nach Zahl der Strafgefangenen und Ausführungen, nach Justizanstalten und Jahren)

13. Werden sie die Zusammenarbeit mit den von ihnen genannten Vereinen in Angelegenheiten div. Beratungen weiterführen?

a.    Wenn ja, warum?

b.    Wenn ja, mit allen von ihnen genannten Vereinen?