2038/J XXVII. GP

Eingelangt am 19.05.2020
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

des Abgeordneten Schnedlitz

und weiterer Abgeordneter

an die Bundesministerin für Justiz

betreffend ÖVP-Wählertäuschung

Die Nachrichtenplattform „Zack Zack“ veröffentlichte unlängst folgenden Artikel:

https://zackzack.at/2020/05/12/oevp-gibt-zu-wahlkampfdokumente-waren-echt-von-falter-veroeffentlicht/

„Im September 2019 veröffentlichte der „Falter“ Dokumente, die dubiose Einblicke in die Finanz- und Spendengebaren der ÖVP gaben. Die Wochenzeitschrift kassierte dafür eine Klage der ÖVP. Im Zuge der Klage bestätigte die ÖVP nun selbst endgültig die Echtheit der vom „Falter“ veröffentlichten Dokumente.

Wien, 12. Mai 2020 \ Josef Redl, Redakteur bei der Wochenzeitung „Falter“, veröffentlichte via Twitter, dass die ÖVP im Zuge des Klagsverfahrens gegen den „Falter“ die Echtheit der veröffentlichten Dokumente bestätigt hat.

Der „Falter“ hatte im September 2019 brisante Dokumente veröffentlicht, die nicht nur Einblick in die Spender der ÖVP sowie den Schuldenstand der Partei gaben - sondern laut „Falter“ auch nahelegten, dass die Wahlkampfkostenüberschreitung aus dem Jahr 2017 geplant war. Der Falter interpretierte die ihm vorliegenden Dokumente dahingehend, dass die Überschreitung der Wahlkampfkosten auch 2019 geplant war, dass die ÖVP eine „doppelte Buchhaltung" führe, um die Wahlkampfkostenobergrenze von 7 Millionen Euro überschreiten und tatsächliche Wahlkampfausgaben verschleiern zu können. Wenige Zeit später kassierte das Blatt dafür eine Unterlassungsklage der ÖVP. Im Zuge des Klagverfahrens bestätigt nun die ÖVP selbst die Echtheit der von ihr selbst als „manipuliert“ verdächtigten Dokumente.

Die ÖVP rahmte die Geschichte zunächst als „großangelegten, professionell durchgeführten Hackerangriff - und inszenierte sich selbst als Opfer. Durch die Bank sprachen ÖVP-Politiker davon, dies wäre ein Angriff nicht nur auf die ÖVP, sondern auch „auf die Demokratie“. Sebastian Kurz und Co. hatten mehrfach behauptet, die geleakten Dokumente seien manipuliert. In der Klage gegen den „Falter“ wurde allerdings kein einziges der von der Wochenzeitung zitierten Dokumente in Zweifel gezogen.

Die ÖVP klagte ausschließlich auf Unterlassung der Behauptung, die Partei plane bewusst bei der Nationalratswahl 2019 die gesetzliche Wahlwerbungsausgabenbeschränkung des Parteiengesetzes von sieben Millionen Euro zu überschreiten, täusche die Öffentlichkeit bewusst über ihre Wahlkampfkosten und wolle die Wahlkampfkostenüberschreitung vor dem Rechnungshof verbergen. Parallel zur Klage fuhr die ÖVP laut Beobachtern eine „Desinformationskampagne“, wie Peter Pilz ihr vorwarf, und legte den Fokus ganz auf den Hackerangriff, der bis zu 1.300 Gigabyte an Daten aus dem Computersystem der Partei abgezogen haben soll - darunter die an den „Falter“ geleakten Dokumente.

Die nun auf Echtheit bestätigten Unterlagen zeigen, wie die ÖVP anfallende Wahlkampfkosten - von Agenturrechnungen über Werbegeschenke und die Produktion von Image-Videos - aus den Wahlkampfbudgets herausrechnet und als „allgemeine Kosten" deklariert. Sie bieten darüber hinaus brisante Einblicke in die Gagen, Wahlkampfkosten und Marketingwelt der ÖVP - und damit in die Konten einer schwer verschuldeten Partei: Der Schuldenstand der ÖVP lag 2017 bei 21,5 Millionen, plus 18,5 Millionen Verbindlichkeit gegenüber Bankinstituten. Tendenz steigend.

Die Dokumente enthielten weiters detaillierte Informationen über die Spender der Liste Sebastian Kurz - darunter die Milliardärin Heidi Horten, die in kleinen Tranchen fast eine

Million Euro an die Partei spendete, oder der Industrielle Peter Mitterbauer und der Tiroler Bauinvestor Klaus Ortner.

Aus einem von ,,Falter"-Redakteur Josef Redl veröffentlichten Tweet geht nun hervor, dass die ÖVP die Echtheit der Dokumente bestätigt.“

Diese gerichtlich bestätigte Faktenlage kann ohne weiteres als eine Täuschung von Ermittlungsbehörden, wie zum Beispiel des Bundeskriminalamtes, der Interpol, der Staatsanwaltschaft sowohl auch als Täuschung der Wähler angesehen werden.

Was sich daraus ohne weiteres ableiten lässt ist, dass die ÖVP mitten im Wahlkampf bewusst eine Desinformationskampagne als Wahlwerbestrategie verwendet hat.

Vor diesem brisanten Hintergrund der Täuschung von Strafverfolgungsbehörden und Wählern stellen die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Justiz folgende

Anfrage

1.         Wird oder werden gegen Organe der ÖVP-Bundespartei Ermittlungen wegen der §§263 ff StGB eingeleitet?

a.       Wenn nein, warum nicht?

b.      Wenn ja, wegen welcher strafrechtsrelevanten Handlungen und des Verdachts der Begehung welcher Straftatbestände noch?

c.      Wenn ja, gegen wen?

2.         Wird oder werden gegen andere Personen in der ÖVP-Bundespartei Ermittlungen wegen der §§263 ff StGB eingeleitet?

a.       Wenn nein, warum nicht?

b.      Wenn ja, wegen welcher strafrechtsrelevanten Handlungen und des Verdachts der Begehung welcher Straftatbestände noch?

c.       Wenn ja, gegen wen?

3.         Wird oder werden gegen Personen einer anderen ÖVP-Institution Ermittlungen wegen der §§263 ff StGB eingeleitet?

a.       Wenn nein, warum nicht?

b.       Wenn ja, wegen welcher strafrechtsrelevanten Handlungen und des Verdachts der Begehung welcher Straftatbestände noch?

c.       Wenn ja, gegen wen?

4.         Falls die oben genannte gerichtlich festgestellte Faktenlage nicht ausreicht, um ein Verfahren gemäß den §§263 ff StGB einzuleiten, erachten Sie es als erforderlich eine legistische Änderungen vorzunehmen, die hinkünftige Wählertäuschungen wie jene der ÖVP unter Strafe stellt?

5.         Werden gegen die Organe der Firma/en und gegen die/den Experten dieser, die/der bei der Täuschung und Vertuschung mitgearbeitet hat/haben, wegen welcher strafrechtsrelevanten Handlungen und des Verdachts der Begehung welcher Straftatbestände Ermittlungen eingeleitet?

a.      Wenn nein, warum nicht?

b.      Wenn ja, wegen welcher?

c.      Wenn ja, gegen wen?