2043/J XXVII. GP

Eingelangt am 19.05.2020
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Anfrage

 

der Abgeordneten Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen

an die Bundesministerin für Justiz

betreffend Geldgeschenke von Novomatic-Eigentümer Graf, Beschuldigter in der "Casinos-Affäre", an seine Großnichte Tina Liebich-Oswald (ebenfalls Ehefrau des Novomatic-Aufsichtsratsvorsitzenden und ehem. Kabinettsmitarbeiterin im Innenministerium)

 

Am Abend des 23. April 2020 wurde öffentlich bekannt, dass Novomatic-Eigentümer Johann Graf in den Jahren 2018 und 2019 insgesamt 36 notariell beglaubigte Schenkungen in der Höhe von 29,75 Millionen Euro getätigt hatte. Belege dafür waren im August 2019 bei einer Hausdurchsuchung an Grafs Privatadresse durch Ermittler_innen im Kontext der „Casinos-Affäre“ gesichert worden, in der dieser als Beschuldigter geführt wird. Neben Ex-Novomatic-Geschäftsführer Harald Neumann, der zwei Millionen Euro bekam, wurde auch Tina Liebich-Oswald, Großnichte Grafs und zusätzlich Ehefrau des Vorsitzenden des Aufsichtsrats der Novomatic AG, Bernd Oswald, großzügig beschenkt. In vier Raten soll sie den Aufzeichnungen zufolge einen Gesamtbetrag in Millionenhöhe von Herrn Graf erhalten haben.

Besonders bedenklich stimmt diese Enthüllung angesichts des Umstandes, dass Frau Liebich-Oswald Staatsanwältin ist und laut der Anfragebeantwortung von Innenminister Nehammer 791/AB am Stichtag 6. Februar 2020 in seinem Kabinett als Fachreferentin tätig gewesen ist. In anderen Worten: Eine private Profiteurin von Herrn Grafs Geldflüssen bekleidet ausgerechnet in jenem Ministerium eine einflussreiche Position, in dem auch die „Sonderkommission Ibiza“ residiert, in der gegebenenfalls gegen den Novomatic-Eigentümer ermittelt wird.

In Anbetracht der dargelegten privaten und beruflichen Beziehungen zu Entscheidungsträgern der Novomatic AG sowie des ÖVP-geführten Innenministeriums liegt hier aus Sicht der Anfragestellerin eine offensichtliche Befangenheit der Staatsanwältin Tina Liebich-Oswald hinsichtlich Ermittlungsverfahren gegen Novomatic, Graf und anderen ihn entsprechend nahestehenden Personen. In Kenntnis der finanziellen Zuwendungen Herrn Grafs an Frau Liebich-Oswald steht zudem die Möglichkeit von Geldwäsche im Raum. 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage:

1.    Sind Ihnen die Zahlungen Herrn Grafs an Frau Liebich-Oswald bekannt? 

a.    Wenn ja, seit wann und wie haben Sie von den Geldflüssen erfahren?

2.    Ist Ihnen das Verwandschaftsverhältnis zwischen Frau Liebich-Oswald und Herrn Graf bekannt?

a.    Wenn ja, seit wann und wie haben Sie davon erfahren?

3.    Ist Ihnen das Eheverhältnis zwischen Frau Liebich-Oswald und Novomatic-Aufsichtsratsvorsitzenden Bernd Oswald bekannt?

a.    Wenn ja, seit wann und wie haben Sie davon erfahren?

4.    Ist es dienst- und standesrechtlich angemessen, dass sich Staatsanwält_innen von Beschuldigten in laufenden Verfahren Geldsummen in Millionenhöhe schenken lassen?

a.    Wenn ja, womit lassen sich derartige Geldflüsse rechtfertigen? 

b.    Wenn ja, von wie vielen sonstigen anderen Staatsanwält_innen ist in Ihnen ein derartiges Verhalten bekannt?

c.    Wenn nein, wie gedenken Sie von Seiten des Justizministeriums in dieser Causa vorzugehen?

d.    Wenn nein, welche Schritte haben Sie als Reaktion wann gesetzt?

5.    In welchem Zeitraum war Tina Liebich-Oswald als Staatsanwältin tätig?

6.    Welche konkreten Fälle hat Frau Liebich-Oswald als Staatsanwältin bearbeitet?

7.    Ist vor Frau Liebich-Oswalds Ernennung zur Staatsanwältin eine Sicherheitsüberprüfung durchgeführt worden? 

a.    Wenn ja, wann und zu welchem Ergebnis kam diese? 

b.    Wenn nein, wieso nicht?

8.    Floss in die Sicherheitsprüfung die Tatsache mit ein, dass Frau Liebich-Oswald die Großnichte Herrn Grafs ist?

a.    Wenn ja, warum fiel die Sicherheitsprüfung dennoch positiv aus?

b.    Wenn nein, wie hätte man sonst entschieden?

c.    Wenn nein, wie kann es sein, dass derartige Informationen Personen bekannt sind, die nicht mit der Sicherheitsprüfung betraut sind?

9.    Floss in die Sicherheitsüberprüfung die Tatsache mit ein, dass Frau Liebich-Oswalds Ehemann Aufsichtsratsvorsitzender der Novomatic AG ist?

a.    Wenn ja, warum fiel die Sicherheitsprüfung dennoch positiv aus?

b.    Wenn nein, wie hätte man sonst entschieden?

c.    Wenn nein, wie kann es sein, dass derartige Informationen Personen bekannt sind, die nicht mit der Sicherheitsprüfung betraut sind?

10. Hat Frau Liebich-Oswald einem Ihrer Vorgänger gegenüber offengelegt, dass sie Großnichte von Herrn Graf ist?

a.    Wenn ja, wann?

b.    Wenn nein, halten Sie so ein Vorgehen für akzeptabel?

c.    Wenn nein, kam/kommt es zu disziplinären Maßnahmen?

                                  i.    Wenn ja, welche?

                                ii.    Wenn nein, warum nicht?

11.  Hat Frau Liebich-Oswald einem Ihrer Vorgänger gegenüber offengelegt, dass sie die Ehefrau des Aufsichtsratsvorsitzenden der Novomatic AG Bernd Oswald ist?

a.    Wenn ja, wann?

b.    Wenn nein, halten Sie so ein Vorgehen für akzeptabel?

c.    Wenn nein, kam/kommt es zu disziplinären Maßnahmen? 

                                  i.    Wenn ja, welche?

                                ii.    Wenn nein, warum nicht?

12.  Hat Frau Liebich-Oswald einem Ihrer Vorgänger gegenüber offengelegt, dass sie Geldempfängerin von Herrn Graf ist?

a.    Wenn ja, wann?

b.    Wenn nein, halten Sie so ein Vorgehen für akzeptabel?

c.    Wenn nein, kam/kommt es zu disziplinären Maßnahmen? 

                                  i.    Wenn ja, welche?

                                ii.    Wenn nein, warum nicht?

13. Können Sie ausschließen, dass Frau Liebich-Oswald Informationen aus den Ermittlungen zur "Casinos-Affäre" erhalten hat?

a.    Wenn ja, inwiefern?

b.    Wenn nein, welche Maßnahmen haben Sie gesetzt bzw. gedenken Sie zu setzen?

14. Ist offengelegt worden, dass Frau Liebich-Oswald Großnichte von Herrn Graf ist?

a.    Wenn ja, wann von wem und auf welchem Wege ist das geschehen?

b.    Wenn nein, warum nicht?

c.    Wenn nein, inwiefern halten Sie solche ein Vorgehen für vertretbar?

15. Ist offengelegt worden, dass Frau Liebich-Oswalds Ehefrau des Aufsichtsratsvorsitzenden der Novomatic AG Bernd Oswald ist?

a.    Wenn ja, wann von wem und auf welchem Wege ist das geschehen?

b.    Wenn nein, warum nicht?

c.    Wenn nein, inwiefern halten Sie solche ein Vorgehen für vertretbar?

16. Ist offengelegt worden, dass Frau Liebich-Oswald Geldempfängerin von Herrn Graf ist?

a.    Wenn ja, wann von wem und auf welchem Wege ist das geschehen?

b.    Wenn nein, warum nicht?

c.    Wenn nein, halten Sie solch ein Vorgehen für vertretbar; wodurch begründen Sie diese Entscheidung?

17. Kam es nach Sicherstellung und Begutachtung der Schenkungsliste zu einer Geldwäsche-Verdachtsmeldung?

a.    Wenn ja, wann und durch wen?

b.    Wenn nein, wieso nicht?

18. Wie viele Verfahren wegen des Tatbestandes der Geldwäsche hat Frau Liebich-Oswald selbst als Staatsanwältin bearbeitet?

a.    Wie hat sie diese erledigt (bitte um Aufschlüsselung nach Jahr, Anzahl und jeweils Erledigung)?

19. Wie viele Anzeigen gingen in den letzten zehn Jahren jeweils wegen des Tatbestandes der Geldwäsche ein (bitte um Aufschlüsselung nach Jahr und Anzahl)?

20. Wie viele Verfahren wurden inwiefern in den letzten zehn Jahren erledigt (bitte um Aufschlüsselung nach Jahr und Art der Erledigung)?

21. Kam es nach Sicherstellung und Begutachtung der Schenkungsliste zu einer Prüfung unter Geldwäsche-Gesichtspunkten?

a.    Wenn ja, wann und zu welchem Ergebnis führte diese? 

b.    Wenn nein, wieso nicht?