2056/J XXVII. GP

Eingelangt am 20.05.2020
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ANFRAGE

 

der Abgeordneten Sonja Hammerschmid, 

Genossinnen und Genossen

 

an den Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung

 

betreffend COVID-19-Schulveranstaltungsausfall-Härtefonds

 

Die COVID-19-Krise hatte weitreichende Auswirkungen im Bildungsbereich. Neben den vorübergehenden Schulschließungen und der nur partiell gelungenen  Umsetzung von Distance-Learning kam es zur Absage aller Schulveranstaltungen ab dem 11.03.2020 bis zum Schuljahresende 2019/20. Nach Forderungen der Oppositionsparteien wurde über das COVID-19-Schulstornofonds-Gesetz am 4. April 2020 der COVID-19-Schulveranstaltungsausfall-Härtefonds eingerichtet. Ziel dieses Fonds ist die finanzielle Entlastung von Schulen und der Erziehungsberechtigten hinsichtlich Stornokosten von bereits gebuchten und anbezahlten Schulveranstaltungen. Für die Abwicklung der Anträge zum Fonds wurde die   OeAD-GmbH betraut. Bei der Pressekonferenz zur Ankündigung der Maßnahme wurde von Bundesminister Faßmann verkündet: „Dieser Fonds ersetzt also die Kosten für abgesagte, mehrtägige Schulveranstaltungen zu 100% und macht auch keine weitere soziale Bedarfsprüfung. Er soll unbürokratisch agieren.“ Zudem wurde in der Pressekonferenz versprochen, dass der OeAD nach Ostern alle Schulen über die Abwicklung informieren würde.

In einer Presseaussendung des OeAD[1] am 27. April wurde angekündigt: „Ziel des Schulstornofonds ist die Übernahme der Stornokosten bei mehrtägigen Schulveranstaltungen mit Übernachtung, die nicht kostenfrei storniert oder verschoben werden können.“ Wie auch im Bereich der Notfallfonds für Unternehmen, hört man von Reisebüros Sorgen und Unmut über die bürokratische Abwicklung dieses Stornofonds, Unverständnis über den Prozess der Abwicklung an den Schulen und über die vorgegebenen Maßnahmen. Viele Schulen kennen die Abwicklung nicht. Außerdem sind nun laut Vereinbarung zwischen BMBWF und WKO doch nicht 100% der Veranstaltungen und der angefallenen Kosten miteinbegriffen und es wird informiert: „Für Reisen zwischen 11. März 2020 bis 14. April 2020 fallen im Rahmen dieser Regelung keine Stornokosten an.“

Die unterzeichneten Abgeordneten richten an den Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung nachstehende

 

Anfrage:

 

1.    Seit wann nimmt das OeaD Anträge entgegen? Wie viele Anträge auf Ersatz von Stornokosten wurden gestellt?

 

2.    Wie viele Anträge wurden zur weiteren Bearbeitung und Rückerstattung angenommen? Bitte um Auflistung pro Schule und Angabe der Höhe der Stornogebühren.

 

3.    Wie viele Anträge wurden abgewiesen? Bitte um Auflistung pro Schule und Angabe der Höhe der Stornogebühren.

a.    Welche waren die Gründe für die Abweisung? Bitte um Auflistung der Anzahl der abgewiesenen Anträge pro Begründung.

 

4.    Wie lange ist die durchschnittliche Bearbeitungszeit für die Abwicklung der Anträge vom Einlagen der Unterlagen bis zur Überweisung?

 

5.    Es wurden zwischen WKO und BMBWF Empfehlungen an Reiseveranstalter für die Abwicklung von Stornierungen im Rahmen von Schulveranstaltungen ausgearbeitet. Bitte um Darstellung des Prozesses der Erstellung dieser Empfehlungen und der teilnehmenden Personen/?

 

6.    In den Empfehlungen an Reiseveranstalter für die Abwicklung von Stornierungen im Rahmen von Schulveranstaltungen wird beschrieben, dass für Reisen zwischen 11. März 2020 bis 14. April 2020 OeAD keine Stornokosten anfallen können. Warum nicht?

 

7.    Im Informationsblatt für Direktoren wird informiert, dass „abgesagte Schulveranstaltungen im Zeitraum von 11. März 2020 bis 13. September 2020 (Schuljahresende je nach Bundesland), die vom Schulforum oder SGA beschlossen wurden“ Kostenersatz fähig sind. Laut Empfehlungen an Reiseveranstalter zwischen BMBWF und WKO sind jedoch Reisen zwischen 11. März 2020 bis 14. April 2020 ausgenommen. Welcher der beiden Informationen sollen Antragsteller Folge leisten?

 

8.    Was passiert in Fällen von abgesagten Reisen vom 11. März 2020 bis 14. April 2020, in denen Stornogebühren anfallen? Werden diese letztendlich vom Schulveranstaltungsausfall-Härtefonds getragen?

 

a.    Gelten Ausnahmen für diese Vereinbarung zwischen WKO und BMBWF und wenn ja, welche?

b.    Wie wurden diese Ausnahmen definiert und wo sind sie öffentlich ersichtlich?

c.    Gibt es unterschiedliche Vorgänge für nationale und internationale Reisen?

d.    Wenn ja, welche?

 

9.    In den Empfehlungen von WKO und BMBWF wird darüber informiert, dass Reisebüros den vorgelegten Empfehlungen folgen sollten, Begründung: „langjährige und kostenintensive Rechtsstreitigkeiten, die allenfalls auch zu Lasten der Schülerinnen und Schüler bzw. zu Lasten der Erziehungsberechtigten gehen und deren Ausgang zu aller Letzt ungewiss ist“. Müssen Reiseveranstalter und -büros, die nicht den Empfehlungen folgen können, mit rechtlichen Auseinandersetzungen rechnen?

 

10. Reisen von 15. April 2020 bis 19. Juni 2020 können maximal mit 15% des Gesamtpreises verrechnet werden und Reisen danach, ab 20. Juni 2020 können maximal mit 10% verrechnet werden. Wie wird mit den Fällen vorgegangen, die höhere Stornokosten aufweisen? Wo sind die Richtlinien für den Umgang mit diesen Fällen ersichtlich?

 

11. Wie wird Datensicherheit bei der Abwicklung des Schulveranstaltungsausfall-Härtefonds sichergestellt?



[1] https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20200427_OTS0143/oead-calice-bildungsministerium-gibt-startsignal-fuer-den-schulstornofonds