2073/J XXVII. GP

Eingelangt am 26.05.2020
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ANFRAGE

 

der Abgeordneten Dr. Belakowitsch

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Inneres

betreffend Besuch des Bundeskanzlers in der Gemeinde Mittelberg im Kleinwalsertal

 

 

Am 13. Mai stattete der Bundeskanzler der Gemeinde Mittelberg im Kleinwalsertal einen Besuch ab. Bereits im Vorfeld gab es einen in den sozialen Medien einen Aufruf der Gemeinde, die Häuser zu beflaggen und bei Ankunft des Bundeskanzlers auch „Bekundungen entlang der Walserstraße“ durchzuführen. In dieser offiziellen Meldung der Gemeinde war über das Einhalten des Sicherheitsabstandes jedenfalls nichts zu lesen.

 

 

Bei seiner Ankunft schlenderte der Kanzler, gemeinsam mit dem Vorarlberger Landeshauptmann Wallner, Staatssekretär Brunner und dem Bürgermeister der Gemeinde durch den Ort, wobei alle Herren auf den gebotenen Sicherheitsabstand von einem Meter und den Mund-Nasen-Schutz vergessen gehabt zu scheinen. Die jubelnde Bevölkerung drängte sich an die Prominenz aus Wien und immer wieder posierte der Herr Bundeskanzler für Bilder.

Obwohl angeblich nur ein Arbeitsgespräch geplant war, wurde dennoch ein Zelt auf einem erhöhten Stufenaufgang bereitgestellt, welches den Eindruck einer Bühne vermittelt und der Bundeskanzler hielt in der Öffentlichkeit eine Ansprache.

Um mit Ihren Worten zu sprechen: Sowohl Bundeskanzler, als auch Staatssekretär und der Landeshauptmann haben sich durch die Missachtung des Sicherheitsabstandes und der geltende Covid-19-Bestimmungen als Lebensgefährder verhalten.

 

 

 

 

 

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an den

Bundesminister für Inneres folgende

 

Anfrage

 

1.    Wie viele und Polizeikräfte und aus welchen Einheiten waren beim Besuch des Bundeskanzlers vor Ort?

2.    Gab es Anzeigen wegen Nichteinhaltens des Mindestabstandes von 1 Meter  Sicherheitsabstand oder anderer Verstöße gegen geltende Covid-19-Regeln?

3.    Wenn ja, wie viele und gegen wen?

4.    Wenn nein, warum nicht?

5.    Gab es Anzeigen gegen einen der oben genannten Politiker (Bundeskanzler, Staatssekretär, Landeshauptmann, Bürgermeister) wegen Nichteinhaltung des 1 Meter Sicherheitsabstandes oder anderer Verstöße gegen geltende Covid-19-Regeln?

6.    Wenn ja, welche und gegen wen?

7.    Wenn nein, warum nicht?

8.    Da die Politiker namentlich bekannt sind, zahlreiche Bild- und Videoaufnahmen davon im Internet zu sehen sind, werden diese Politiker nachträglich wegen der Nichteinhaltung des 1 Meterabstandes oder anderer Verstöße gegen geltende Covid-19-Regeln angezeigt?

9.    Wenn nein, warum nicht?

10. Gab es eine Genehmigung für die Aufstellung eines Zeltes?

11. Wenn ja, wann wurde um diese und von wem angesucht und wann wurde diese und von wem erteilt?

12. Wer organisierte die gesamte Veranstaltung und war für dessen Durchführung und Ablauf verantwortlich?

13. Warum schritten die anwesenden Polizeikräfte hinsichtlich des Nichttragens einer Maske und des augenscheinlich nicht eingehaltenen Sicherheitsabstandes von 1 Meter von Bundeskanzler, Staatssekretär, Bürgermeister und Landeshauptmann nicht ein?

14. Wie können Sie es als zuständiger Ressortminister verantworten, dass gegen Bundeskanzler, Staatssekretär, Bürgermeister und Landeshauptmann aufgrund der geltenden Covid-19-Bestimmungen nicht als „Lebensgefährder“ vorgegangen wird und gegen „normale“ Bürger sehr wohl?