2075/J XXVII. GP

Eingelangt am 26.05.2020
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Anfrage

 

des Abgeordneten Lausch

und weiterer Abgeordneter

an die Bundesministerin für Justiz

betreffend Insassen planten Gefängnisaufstand in der Justizanstalt Asten

 

 

Am 17.Mai 2020 war in der oberösterreichischen Kronen Zeitung folgendes zu lesen:

 

„Das Klima zwischen Anstaltsleitung und Justizwache in der Sonderjustizanstalt Asten verschlechtert sich gefährlich. Jüngster Vorfall: Obwohl eine Psychologin in einem Mail vor einem Aufwiegler und sogar einem geplanten Aufstand von Untergebrachten gewarnt hatte, wurden die Uniformierten nicht informiert.

Es ist unerklärlich, warum die Justizwache in diesen Vorfall nicht eingebunden worden ist“, übt ein Anonymus Kritik an der Astener Anstaltsleitung.

„Sind in der Überzahl“

Nach einem tätlichen Zwischenfall zwischen einem Insassen und dem Pflegepersonal sollen einige Untergebrachte im Aufenthaltsraum versucht haben, Mitinsassen anzuheuern, umso besser gegen Pfleger und Beamte vorgehen zu können, „da man ja sowieso in der Überzahl sei“. Die Aufwiegler-Gruppe, so hat es die Psychologin beobachtet und an einen Kollegen weitergeleitet, sollte den Namen „Anarchie 99“ tragen.

 

Wache nicht informiert

Obwohl die Psychologin in ihrem eindringlichen Mail zu einer vermehrten Beobachtung der aufrührerischen Gruppe geraten hatte, wurden die von den Drohungen betroffen Justizwachebeamten gar nicht informiert. „Obwohl einer der Insassen schon einmal gedroht hatte: ,Wenn die Tür aufgeht, schlitze ich einen Pfleger auf‘“, so ein Insider.

 

Duale Führung gefordert

Über Umwege gelangte das Schreiben jedoch an den Zentralausschuss der Justizwache im Justizministerium. „Allerdings lagen da 72 Stunden dazwischen, in den etwas passieren hätte können“, so der Anonymus. Von der Anstaltsleitung wurde der Vorfall „heruntergespielt“. Insider fordern nach den jüngsten Vorkommnissen für Asten nun eine duale Führung von Pflege und Justizwache, wie sie etwa in der Anstalt Göllersdorf praktiziert wird.“

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an die Bundes-ministerin für Justiz folgende

 

Anfrage

 

1.    Wurde die Anstaltsleitung von der Psychologin über ihre diesbezüglichen Wahrnehmungen informiert?

a.    Wenn ja, wann? (Bitte Datum und Uhrzeit)

b.    Wenn ja, wie wurde die Anstaltsleitung von der Psychologin informiert?

c.    Wenn ja, was hat die Anstaltsleitung daraufhin unternommen?

2.    Hat die Psychologin ein Email an einen Bereichsleiter mit dem Wortlaut „wie besprochen“ gerichtet?

3.    Ist der interimistische Leiter in dieser Email in Kopie gesetzt gewesen und wusste somit über den Verdacht Bescheid?

4.    Hat die Psychologin bereits mehrfach diesbezüglich relevante Beobachtungen gemacht und darüber berichtet?

a.    Wenn ja, wie oft?

b.    Wenn ja, welche Bewertung hat die Anstaltsleitung daraufhin vorgenommen?

c.    Wenn ja, welche Maßnahmen der Gefahrenabwehr bzw. zur Hintanhaltung der Begehung von Straftaten durch Insassen hat die Anstaltsleitung sodann ergriffen?

5.    Wurden die primär für die Sicherheit zuständigen Justizwachebeamten von der Anstaltsleitung informiert bzw. sind an diese Weisungen zur Gefahrenabwehr bzw. zur Hintanhaltung der Begehung von Straftaten gerichtet?

a.    Wenn ja, wann? (Bitte Datum und Uhrzeit)

b.    Wenn nein, warum nicht?

c.    Wenn nein, wie können sie die Sicherheit der Beamten, des Pflegepersonals und auch der Bevölkerung garantieren, wenn die Anstaltsleitung nach der Mitteilung solcher Beobachtungen untätig bleibt bzw. diese auch nicht kommuniziert?

6.    Wurde zu dem besagten Vorfall ein Bericht oder Aktenvermerk geschrieben?

a.    Wenn ja, von wem?

b.    Wenn ja, können sie Angaben zum Inhalt machen und ist ihnen das Schreiben bekannt?

c.    Wenn nein, warum nicht?

7.    Hat die Anstaltsleitung die Generaldirektion (GD) von der Information der Psychologin in Kenntnis gesetzt?

a.    Wenn ja, wann? (Bitte Datum und Uhrzeit)

b.    Wenn ja, welche Weisung gab es daraufhin von der GD?

c.    Wenn nein, warum nicht?

8.    Wurde die Abteilung Sicherheit in der GD erst durch einen Anruf seitens eines Vertreters des Zentralausschusses der Exekutive informiert?

 

9.    Wurde seitens der GD eine Stellungnahme von der Anstaltsleitung über diesen Vorfall angefordert?

a.    Wenn ja, von wem aus der GD wurde der Auftrag über eine Stellungnahme erteilt?

b.    Wenn ja, wann wurde eine Stellungnahme angefordert?

c.    Wenn ja, von wem aus der Justizanstalt Asten wird/wurde die Stellungnahme geschrieben?

d.    Wenn ja, können sie Angaben zum Inhalt machen?

e.    Wenn nein, warum nicht?

10. Ist es richtig, dass erst der Kommandant Stellvertreter der Justizanstalt Asten aufgrund von „Gerüchten“ am 11.Mai 2020 an den interimistischen Leiter herangetreten ist, um die sicherheitsrelevanten Umstand zu klären?

11. Hat es in diesem Zusammenhang einen tätlichen Zwischenfall zwischen Insassen und Pflegepersonal gegeben?

a.    Wenn ja, warum?

b.    Wenn ja, was wurde dagegen unternommen?

12. Haben einige Insassen versucht im Aufenthaltsraum andere Mitinsassen dazu zu bewegen gegen Beamte und Pfleger vorgehen zu können?

a.    Wenn ja, sind ihnen diese Insassen bekannt?

b.    Wenn ja, um wie viele Insassen handelt es sich dabei?

13. Ist ihnen eine Aufwiegler-Gruppe die sich „Anarchie 99“ nennt bekannt?

a.    Wenn ja, wie gehen sie dagegen vor?

b.    Wenn ja, wissen sie welche Insassen zu dieser Gruppe mit dem Namen Anarchie 99 gehören?

14. Hat ein Insasse damit gedroht jemanden „aufzuschlitzen“?

a.    Wenn ja, ist ihnen dieser Insasse bekannt?

b.    Wenn ja, was wurde sodann in Bezug auf diesen Insassen unternommen?

15.  Wird überlegt, ob eine duale Führung wie es z.B. in der Justizanstalt Göllersdorf ist, in der Justizanstalt Asten auch umgesetzt werden kann?

a.    Wenn ja, wann werden sie das prüfen?

b.    Wenn ja, wann könnte es zu dieser Umsetzung kommen?

c.    Wenn nein, warum nicht?

16. Welche Maßnahmen werden sie als zuständige Bundesministerin ergreifen, wenn der interimistische Leiter der Justizanstalt Asten meldepflichtige Vorfälle der Dienstbehörde nicht meldet bzw. die Dienstbehörde „nachfragen muss“?

17. Welche Maßnahmen werden sie als zuständige Bundesministerin ergreifen, um die trotz Mediation und Beistellung eines Mentors für den interimistischen Leiter nach wie vor vorhandenen Missstände in der Justizanstalt Asten zu beheben?

18. Haben sie sich selbst mit der offensichtlichen Problematik, im Hinblick auf die bevorstehende Besetzung des Leiters der Justizanstalt Asten mit eigenständigem Bestehen der Anstalt seit 01.01.2019, auseinandergesetzt?

a.    Wenn ja, zu welcher Erkenntnis sind sie gekommen?

b.    Wenn nein, warum nicht?

19.  Im Ausschreibungstext für die Funktion des Leiters der Justizanstalt Asten vom 27. September 2019 (BMVRDJ-GD21447/0011-II 4/a/2019) sind Anforderungen wie: Führungskompetenz, Aufgeschlossenheit gegenüber den Grundsätzen einer modernen, der Sache dienenden und zugleich die Entwicklung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter fördernden Personal- und Verwaltungsführung; etc. angeführt. Werden sie als zuständige Ministerin nach den Vorfällen der letzten Jahre, dem geringschätzenden Umgang mit Mitarbeitern etc. den derzeitig interimistischen Leiter auch weiterhin in dieser Funktion belassen bzw. ihn sogar fix mit der Leitung der Justizanstalt Asten betrauen?

20. Stimmt es, dass der interimistische Leiter der Justizanstalt Asten die schriftlichen Anfragen der Abgeordneten für die schriftlichen Fragen beantwortet?

a.    Wenn ja, werden die Antworten auf ihre Korrektheit überprüft?

b.    Wenn ja, von wem?

c.    Wenn ja, wie oft musste die Antwort wegen nicht korrekter Ausführung verbessert oder geändert werden?