2078/J XXVII. GP

Eingelangt am 26.05.2020
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ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch, Peter Wurm

und weiterer Abgeordneter

an die Bundesministerin für Arbeit, Familie und Jugend

betreffend Leiharbeiter, Zeitarbeiter, Neue Selbständige in COVID-19-Zeiten

 

Klarstellung der Sozialpartner: Zeitarbeitskräfte sind keine „neuen Selbständigen“

ZeitarbeitnehmerInnen sind in allen wesentlichen arbeits- und sozialrechtlichen Angelegenheiten den Stammbelegschaften gleichgestellt

Wien (OTS) - „Leider werden im Zusammenhang mit den aufgetretenen Corona-Clustern bei Postverteilungszentren unrichtige Informationen und Unwahrheiten über die Arbeitskräfteüberlassung verbreitet. Damit werden eine ganze Branche und ihre ArbeitnehmerInnen in einem negativen Licht dargestellt“, stellen Arbeitgebervertreter Erich Pichorner, Bundesvorsitzender der Personaldienstleister im Fachverband der gewerblichen Dienstleister, und Thomas Grammelhofer, Bundesbranchensekretär Arbeitskräfteüberlassung in der Gewerkschaft PRO-GE, gemeinsam fest.

„Es stimmt schlicht und einfach nicht, dass überlassene Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die in der öffentlichen Diskussion nach wie vor despektierlich als ‚Leiharbeiter‘ bezeichnet werden, kein Krankengeld erhalten oder als ‚neue Selbständige‘ beschäftigt werden“, stellt Pichorner klar. ZeitarbeitnehmerInnen sind in allen wesentlichen, arbeits- und sozialrechtlichen Angelegenheiten, wie Arbeitszeit, Urlaub, Entgelt, Krankengeld etc. den Stammarbeitskräften gleichgestellt.

Sowohl für ArbeiterInnen als auch für Angestellte gelten Kollektivverträge, in denen darüber hinausgehende Besserstellungen für überlassene ArbeitnehmerInnen geregelt sind. So erhalten Zeitarbeitskräfte in Hochlohnbranchen Zuschläge, um sie möglichst an die Bezahlung der Stammarbeitskräfte anzunähern. Weiters haben Zeitarbeitskräfte über den Sozial- und Weiterbildungsfonds Zugang zu Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen. Im Beschäftigerbetrieb wiederum muss der Zugang zu internen Jobbörsen, zu den Wohlfahrtseinrichtungen wie Kantinen, Betriebskindergärten und Werksverkehr gewährleistet sein.

 

„In der aktuellen politischen und medialen Debatte ist zudem zu beachten, dass für die Dauer der Überlassung in ein Unternehmen, der sogenannte Beschäftigerbetrieb die Fürsorgepflichten des Arbeitgebers wahrzunehmen hat und sich insbesondere um den ArbeitnehmerInnenschutz kümmern muss. Daher sind die Beschäftigerbetriebe auch in der Pflicht, arbeitsplatzbezogene Sicherheitsunterweisungen bei überlassenen ArbeitnehmerInnen in gleicher Form durchzuführen wie bei StammmitarbeiterInnen“, sagt Thomas Grammelhofer.

Beiden Sozialpartnervertretern ist es jedenfalls ein großes Anliegen, dass die Zeitarbeitsbranche nicht in ein politisches Hick-Hack hineingezogen und dabei eine ganze Branche pauschal in ein schlechtes Licht gerückt wird. Vielmehr sollte konsequente Aufklärungsarbeit bei den betroffenen Fällen betrieben und die entsprechenden Maßnahmen ergriffen werden. Insbesondere werden alle politischen Akteure aber auch die Medienvertreter ersucht, dabei die Verbreitung unrichtiger Informationen, wie insbesondere, dass ZeitarbeiterInnen als „neue Selbständige“ beschäftigt werden oder diesen kein Urlaubs- oder Krankengeld bezahlt werde, künftig zu unterlassen. Darüber hinaus werden natürlich keine Asylwerber sondern Asylberechtigte beschäftigt.

Abschließend stellen Pichorner und Grammelhofer fest, dass im Zuge der Covid-19-Maßnahmen die Sozialpartner Kurzarbeit auch für die Arbeitskräfteüberlasser ermöglicht haben. Es wurden bisher ca. 15.000 Zeitarbeitskräfte zur Kurzarbeit angemeldet, um sie vor einer krisenbedingten Arbeitslosigkeit zu schützen.

Die beiden Sozialpartnervertreter betonen, dass man jederzeit für Gespräche mit allen öffentlichen Stellen gerne zur Verfügung stehe, um bei der Einhaltung von Schutz- und Hygienestandards mitzuwirken und die Abstimmung mit den Beschäftigerbetrieben zu verbessern. (PWK210)

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Arbeit, Familie und Jugend folgende  

 

 

ANFRAGE

 

 

1)    Wie beurteilen Sie als zuständige Bundesministerin für Arbeit, Familie und Jugend die Stellungnahme der Sozialpartner zur Causa „Leiharbeiter, Zeitarbeiter, Neue Selbständige“ in den Postverteilerzentren in Wien-Inzersdorf und Hagenbrunn insgesamt?

2)    Wurden diese Postverteilerzentren aktuell im Zusammenhang mit COVID-19 durch das Arbeitsinspektorat kontrolliert?

3)    Wenn nein, warum nicht?

4)    Wenn ja, wann und mit welchem Ergebnis?

5)    Wie viele Mitarbeiter waren bzw. sind jeweils in den Postverteilerzentren Wien-Inzersdorf und Hagenbrunn auf der Grundlage eines Leiharbeitsvertragsverhältnisses beschäftigt?

6)    Wie viele Mitarbeiter auf der Grundlage eines Leiharbeitsverhältnisses waren bzw. sind Österreicher, wie viele sonstige EU-Bürger, wie viele Drittstaatsangehörige, wie viele Asylberechtigte?

7)    Wie viele Mitarbeiter waren bzw. sind jeweils in den Postverteilerzentren Wien-Inzersdorf und Hagenbrunn auf der Grundlage eines Zeitarbeitsverhältnisses beschäftigt?

8)    Wie viele Mitarbeiter auf der Grundlage eines Zeitarbeitsverhältnisses waren bzw. sind Österreicher, wie viele sonstige EU-Bürger, wie viele Drittstaatsangehörige, wie viele Asylberechtigte?

9)    Wie viele Mitarbeiter waren bzw. sind jeweils in den Postverteilerzentren Wien-Inzersdorf und Hagenbrunn als „Neue Selbständige“ beschäftigt?

10) Wie viele Mitarbeiter im Status eines „Neuen Selbständigen“ waren bzw. sind Österreicher, wie viele sonstige EU-Bürger, wie viele Drittstaatsangehörige, wie viele Asylberechtigte?

11) Wie gestaltet sich die Verteilung der Mitarbeiter auf die Kategorien Leiharbeiter, Zeitarbeiter bzw. „Neue Selbständige“ in den übrigen Postverteilzentren in Österreich?

12) Wie gestaltet sich die Verteilung der Mitarbeiter auf die Kategorien Österreicher, sonstige EU-Bürger, Drittstaatangehörige und Asylberechtigte in den übrigen Postverteilzentren in Österreich?

13) Wie teilen sich die 15.000 in Kurzarbeit befindlichen Zeitarbeiter auf die einzelnen Wirtschaftssparten Herstellung von Waren, Bau, Handel, Verkehr und Lagerei, Beherbergung- und Gastronomie sowie Gesundheits- und Sozialwesen auf?

14) Wie teilen sich die 15.000 in Kurzarbeit befindlichen Zeitarbeiter auf die Wirtschaftssparte Arbeitskräfteüberlassung auf?