2080/J XXVII. GP

Eingelangt am 26.05.2020
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Peter Wurm

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

betreffend VKI-EVN-Vergleich: Frist für Anträge auf Rückzahlung von Preiserhöhungen endet

 

Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) berichtete am 18. Mai 2020 über folgenden Sachverhalt:

 

Wien (OTS) - Der Oberste Gerichtshof (OGH) hatte im Herbst 2019 eine Preisanpassungsklausel der EVN Energievertrieb GmbH & Co KG für unzulässig erklärt, die es dem Unternehmen ermöglichte, Preiserhöhungen ohne Obergrenzen vorzunehmen. Mit diesem Urteil fiel die Grundlage für vergangene Preiserhöhungen weg. Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) drängte in der Folge darauf, dass die auf Basis dieser Klausel durchgeführten Preiserhöhungen an betroffene Kunden zurückgezahlt werden.

 

Im Februar 2020 verkündeten der VKI und die EVN eine vergleichsweise Lösung: Kunden, die ab Herbst 2016 von Preiserhöhungen betroffen waren, erhielten automatisch eine Gutschrift im Bonusprogramm der EVN. Die Bonuspunkte-Gutschrift kann noch rund drei Jahre in der EVN-Bonuspunktewelt eingelöst werden. Betroffene, die anstelle der Bonuspunkte eine Auszahlung wünschen, haben die Möglichkeit, einen Antrag auf Rücküberweisung zu stellen. Dazu können sie sich beim VKI unter www.verbraucherrecht.at/evn oder alternativ bei der EVN unter https://extrabonus.evn.at anmelden.

 

Diese Möglichkeit steht auch Betroffenen offen, die keinen aufrechten Vertrag mehr mit der EVN haben. Auch ehemalige Kunden der EVN können auf diesem Wege eine Rücküberweisung beantragen. Die Frist für die Antragstellung läuft allerdings demnächst ab: Auszahlungen müssen bis spätestens 31. Mai beantragt werden.

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz folgende

 

ANFRAGE

                                                                                                              

1.    Wie viele Anträge auf Rückzahlung von Preiserhöhungen (EVN-Vergleich) sind seit Herbst 2016 seitens der Verbraucher eingelangt? (bitte um Aufschlüsselung nach Jahren)

2.    Sind auch andere Energieunternehmen von diesen unrechtmäßigen Preiserhöhungen betroffen?

3.    Wenn ja, welche?

4.    Wurden auch bei diesen anderen Energieversorgungsunternehmen Anträge auf Rückzahlung von Preiserhöhungen gestellt?

5.    Wenn ja, wie viele Anträge bei welchen anderen Energieversorgungsunternehmen wurden gestellt?

6.    Wie viele Beschwerden sind seitens der Konsumenten seit dem Jahr 2016 zum Thema Energiepreiserhöhung bei Ihnen eingegangen?