2090/J XXVII. GP
Eingelangt am 26.05.2020
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
des Abgeordneten Schnedlitz
und weiterer Abgeordneter
an den Bundesminister für Finanzen
betreffend Aufwendungen für Friseure, Visagisten, Stilberater und sonstige Repräsentationskosten
Seit der medialen Berichterstattung im September 2019 über das „Hair-Grooming“ des Bundeskanzlers, welches im Schnitt zwischen 300 und 600 Euro kosten soll, ist Transparenz und vor allem Bescheidenheit in diesem Bereich das Gebot der Stunde, da all diese Aufwendungen durch Steuergelder finanziert werden.
In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Finanzen folgende
Anfrage
1. Wie oft haben Sie seit Ihrem Amtsantritt bis zum heutigen Tag Mode-, Farb-, Stil- und Typberatungen persönlich in Anspruch genommen? (Bitte um genaue Auflistung nach Datum, Anlass, Kostenpunkt, Abrechnung/Verbuchung der Kosten)
2. Wie oft haben Sie seit Ihrem Amtsantritt bis zum heutigen Tag Leistungen von Visagisten, Friseuren oder sonstige Dienstleistungen in diesem Bereich persönlich in Anspruch genommen? (Bitte um genaue Auflistung nach Datum, Anlass, Kostenpunkt, Abrechnung/Verbuchung der Kosten)
3. Wie oft haben Angehörige Ihres Kabinetts Mode-, Farb-, Stil- und Typberatungen seit Ihrem Amtsantritt bis zum heutigen Tag in Anspruch genommen? (Bitte um genaue Auflistung nach jeweiligem Mitarbeiter, Datum, Anlass, Kostenpunkt, Abrechnung/Verbuchung der Kosten)
4. Wie oft haben Angehörige Ihres Kabinetts Leistungen von Visagisten, Friseuren oder sonstigen kosmetischen Dienstleistern in Anspruch genommen? (Bitte um genaue Auflistung nach jeweiligem Mitarbeiter, Datum, Anlass, Kostenpunkt, Abrechnung/Verbuchung der Kosten)
5. Wie hoch ist Ihr jährliches Repräsentationsbudget für Ausgaben wie Stilberater, Visagisten, Friseure oder sonstige Dienstleistungen in diesem Bereich?